Zum Verfahren gegen Beate Z.

In Polen gehen Bürger gegen eine „Reform“ der Justiz auf die Straße, die die demokratische Gewaltenteilung abschafft. Die Mehrheit der Bevölkerung regt das jedoch nicht auf; sie fühlen sich durch die neuen Gesetze nicht eingeschränkt. Sie rechnen der Regierung ihre sozialen Wohltaten höher an, als der Umbau des Staatsgefüges sie verstört.

Ähnlich stellten sich die Verhältnisse den Deutschen ab 1933 dar. Die Nationalsozialisten schafften den Rechtsstaat ab – na und? Dafür holten sie die Arbeitslosen von der Straße und ließen sie Autobahnen bauen.

Angesichts des rudimentären Verständnisses des Rechtsstaats in weiten Teilen der Bevölkerung wäre das Protestverhalten heute in Deutschland vielleicht kaum anders als in Polen – falls die AfD mehr zu melden hätte als bisher. Rechtsstaatliche Prinzipien bedeuten der gemeinen Bürgerschaft weniger als der Benzinpreis.

Zum Beispiel der Abschluss des NSU-Prozesses vor dem Münchner Oberlandesgericht. Mit Vorberichten war auf das Plädoyer der Anklagevertretung eingestimmt worden. Spalten und Sendezeiten waren verplant, die Feature-Termine bis zur Urteilsverkündung vergeben. Und dann macht die Verteidigung, die mensch für ohnehin überflüssig hält, ihre Arbeit und bringt alles durcheinander.

Das Publikum erhält stattdessen eine Aufklärung über die Strafprozessordnung, die vorschreibt, dass die Hauptverhandlung „mündlich und unmittelbar“ zu sein hat. Wer Aufzeichnungen braucht, muss sie selbst anfertigen; von Amts wegen geschieht es nicht. Zumal die Absurdität, dass Verhandlungen gegen Ladendiebe vor einem Amtsgericht eingehender dokumentiert werden als die Prozesse gegen Mörder vor einem Landgericht, hat den Strafverteidiger Rolf Bossi in mehreren Büchern immer wieder aufgebracht.

Gegen die Unabhängigkeit der Richter bringt Bossi auch einiges vor, und in Polen will man sie ganz kassieren. Wie unbehaglich sie den Medien und ihrem Publikum sein mag, ist sie unverzichtbar. Indem der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess eine Entscheidung gefällt hat, die ihre Erwartungen nicht erfüllt, hat er nebenbei das Prinzip unter Beweis gestellt.

Die Verteidigung, die eine Tonaufnahme des auf 22 Stunden veranschlagten Schlussvortrags der Bundesanwaltschaft beantragt hatte, wusste natürlich, dass sie an Grundsätzliches rührt. Und auch, dass die Entscheidung des Gerichts ihr eventuell einen Revisionsgrund liefern würde.

Davon ist in den Medien nichts zu sehen. Die kümmert (neben den unausgesprochenen eigenen Planungen) vor allem, dass Hinterbliebene der NSU-Opfer vergeblich angereist sind (und die vorgesehenen Interviews nach der Sitzung nicht geführt werden können).

Im Rechtsstaat ist der Prozess öffentlich, aber kein Schauprozess. Opfer und deren Angehörige, Zeugen, Publikum dürfen anwesend sein, aber die Veranstaltung nennt sich „Wahrheitsfindung“ und dient nicht zur Erbauung, Belehrung oder Unterhaltung. Auch einer der Gründe, warum keine Ton- oder Bildaufnahmen gestattet sind.

Es kann nicht oft genug wiederholt werden, um den irrigen Vorstellungen zu widersprechen, die vom Gerichtswesen in Umlauf sind: das angelsächsische System, das alle aus dem TV kennen, ist nicht das deutsche. Keine Kameras im Saal; Anwälte laufen nicht vor Geschworenen herum oder beugen sich bedrohlich über einen Zeugen; Staatsanwälte werden nicht gewählt und müssen sich beweisen, etc. etc.

Der letzte Akt des Mediendramas „NSU-Prozess“ lässt sich bereits schreiben: die Enttäuschung über das Urteil, das keine der gesellschaftspolitisch bedeutsamen Fragen der Causa beantworten wird. Wie weit das Trio vernetzt war und auf welche Helfershelfer an den Tatorten es rechnen konnte; wie es seine Opfer auswählte und warum die Sicherheitsbehörden diese Wahl nicht erkennen wollten – das war nicht angeklagt, also wird das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung allenfalls in Nebensätzen darauf eingehen.

Was Beate Zschäpe über die Taten von Mundlos und Böhnhardt wusste, wird ihr Geheimnis bleiben. Ebenso wie ihre Mitangeklagten und die diversen Behörden nicht zu erkennen gegeben haben, was wirklich Sache war.

Der NSU-Prozess war nie einer. Zschäpes oder Wohllebens Schuld sind nur ein Aspekt des NSU-Komplexes und noch dazu kein zentraler. Mit dem Tod von Böhnhardt und Mundlos war für die Justiz eigentlich schon alles vorbei und der Mythos geboren.

Die parlamentarische Aufarbeitung hat vor allem mehr Material zur Legendenbildung erbracht. Es spielt keine Rolle, wie das Urteil in München ausfällt; hat es nie – spätestens seit klar war, dass Beate Zschäpe ihr Recht zu schweigen in Anspruch nehmen würde.

Vielleicht besser so. Mangels anderer Beweismittel hätten ihre Aussagen womöglich nur den Bestand der Legenden vermehrt. Kontakte in die Neonazi-Szene und zum Verfassungsschutz: Zschäpe sollte sie kennen. Aber wer hatte erwartet, dass sie diese vor Gericht preisgibt?

Wie immer sich ihr Schicksal entscheidet – in einem öffentlichen Prozess um ihre persönliche Schuld tat sie gut daran, nichts zu enthüllen, dass diese vergrößern könnte. So viel war seit vier Jahren klar. Die Berichterstattung über ihren Prozess bestand vor allem aus Lektionen über die Strafprozessordnung. Weil es sonst wenig zu erzählen gab, das für die Causa NSU von Belang gewesen wäre.

Der Prozess, der nie stattfinden kann, wird von Fall zu Fall andernorts wie unlängst in Thüringen fortgeführt werden müssen.