Zum Film „Aus dem Nichts“ von Fatih Akin
Begründete Zweifel
Eines Morgens stehen fremde Männer in Ihrer Wohnung und verhaften Sie. Sie sind sich keiner Schuld bewusst, aber der Prozess, dessen Ausgang von Anfang an festzustehen scheint, hat begonnen und wird Sie unaufhaltsam zermalmen.
Da wünschte man sich einen Rechtsbeistand, einen Verteidiger, der imstande wäre, Sand ins Getriebe zu streuen und die Vernichtungsmaschine aufzuhalten. Tatsächlich jedoch wünschen sich viele, allzu viele, wenn es nicht sie betrifft, der Rechtsstaat würde wie in Franz Kafkas Prozess funktionieren oder nach der Devise des Offiziers in der Strafkolonie: „Die Schuld ist immer zweifellos.“
Kürzlich sah ich einen neuen deutschen Spielfilm, der mit ein paar Szenen im Gerichtssaal das Versagen des Rechtssystems illustrieren will. Für die Zuschauer soll die Schuld der Angeklagten, die sie erst auf der Arme-Sünder-Bank kennen lernen, zweifellos sein. Wie die schon aussehen!
Instrument der Zersetzung und Handlanger des Bösen ist der Verteidiger. Er will – wie der Einwurf seines Kontrahenten von der Nebenklage auch denen deutlich macht, die es nicht ohnehin schon begriffen haben, weil der Schauspieler des Anwalts als Schurke chargiert – Sand ins Getriebe werfen, damit die Maschine, die man sich dazu gern wie den Apparat in der Strafkolonie vorstellen darf, nicht so zügig und mitleidlos arbeitet, wie der Zuschauer es wünscht, der dem Geschehen aus der Perspektive eines mittelbaren Opfers beiwohnt. Dieses wird vom Verteidiger außerdem der Falschaussage verdächtigt und verbal vergewaltigt.
Das Gericht, reduziert auf die Person des Vorsitzenden, obwohl es fünfköpfig ist, folgt der Argumentation des Verteidigers, als gäbe es nichts gegen sie einzuwenden, und spricht die Angeklagten frei. Das „in dubio pro reo“, mit dem der Freispruch begründet wird, erscheint dem Zuschauer an den Haaren herbei gezogen, und er denkt „Justizversagen“.
Aber er sieht und hört schließlich auch nur die paar Minuten, in denen der Regisseur einen Prozess in der ihm passenden Weise verhackstückt. Die Sitzungen im Saal dauern nicht deshalb realiter weitaus länger als sogar in der auf Prozess-Simulation eingerichteten TV-Gerichtsshow, weil Verteidiger den anscheinend überflüssigen Sand des Zweifels ins Getriebe streuen.
Der Prozess dient nicht bloß der amtlichen Bestätigung polizeilicher Ermittlungsergebnisse oder dem Warten auf überraschende Wendungen durch als Lügner entlarvte Zeugen und Krawall im Saal. Er versucht, etwas zu sein, das mit ein paar Sätzen und Bildschnitten nicht erledigt ist, und dem sich die meisten Filmzuschauer vielleicht nie im Leben ausgesetzt haben: eine Wahrheitsfindung.
Im Zuge dessen wird kein juristischer Kniff oder irgendein kurzschlüssiger Zweifel einem gründlich arbeitenden Gericht ausreichen, um sich daraus ein Urteil zu bilden. Ein Verteidiger wird mehr vorbringen müssen als im Spielfilm: keine sophistischen Sottisen, sondern „vernünftige“ Zweifel.
Gegen das Film-Urteil wäre die auch im Drehbuch thematisierte Revision möglich. Aber der wiederum ist selten Erfolg beschieden, weil Gerichte eben anders arbeiten als in fünf oder zehn Filmminuten und die für eine Aufhebung ihrer Urteile erforderlichen Fehler gemeinhin nicht begehen. Jene Fehler, derentwegen Szenen aus dem Gerichtssaal wenn überhaupt in Drehbücher geschrieben werden.
Zur Vergewisserung des Eindrucks, den ich längst hatte, habe ich mir etliche Spielfilme angeschaut, die auf YouTube zu „Gericht“ oder „Justice“ zu finden sind. Gegenstand aller war das Versagen von Richtern, Schöffen oder Staatsanwälten. Ein „normaler“ Prozess hat in der Fiktion keinen Platz.
Gerichtswesen
Freilich ist die Verkürzung des Prozessgeschehens der Dramaturgie geschuldet. Das dabei entstehende Zerrbild wäre weniger verderblich, wenn die Zuschauer, denen die Justiz derart im Doppelsinn vorgeführt wird, mehr darüber wüssten und vergleichen könnten, wie wirkliche Prozesse ablaufen. Verfahren, in denen die Schuld nie von vornherein zweifellos zu sein hat; in denen die Zonen des Zweifels mitunter weiter sind als die der Gewissheit; bei denen das Urteil nie so ausfallen kann oder soll, dass er das Gefühl befriedigt, mit dem der besagte Spielfilm sein Gerichtskapitel überschreibt: „Gerechtigkeit“.
Der Schuldspruch eines Gerichts kann juristisch einwandfrei sein und gleichwohl keine der Fragen beantworten, die sich einem unabhängigen Betrachter des in Rede stehenden Geschehens aufdrängen. Der Täter ist überführt, das Strafmaß unstrittig. Aber was hat ihn umgetrieben; wie ist die Tat im Einzelnen verübt worden; welche Rollen spielen das Opfer oder Zeugen? Fragen, ohne deren bündige und zweifelsfreie Beantwortung kein Krimi enden kann, können nach der Urteilsverkündung offen geblieben sein.
Sachverhalte waren nicht mehr einwandfrei aufzuklären. Und selbst wenn die meisten Fragen eine Antwort erhalten haben, bleiben stets welche offen. Nach einem Schuldspruch und klarster Tatsachenfeststellung kann das verhandelte Verbrechen mysteriös bleiben. Zwar besteht kein vernünftiger Zweifel an den juristisch bedeutsamen Punkten, alles aber Übrige ist so unklar wie zum Prozessauftakt. Nicht die Justiz hat versagt, sondern die Komplexität der Wirklichkeit hat sich dem Bemühen um Aufklärung ebenso widersetzt wie sie sich der Verdichtung auf fünf Filmminuten verweigern kann.
Die vier Punkte, die nötig sind, um das Quadrat des Strafrahmens zu zeichnen, sind vorhanden. In dieser umgrenzten Fläche sind weitere Markierungen verstreut. Welche Figur oder welches Muster sich daraus ergibt, wenn man sie verbindet, dafür kommen mehr als eine Zahlenreihe in Frage, und ob die dabei entstandene Gestalt Sinn macht, steht ebenfalls dahin.
Was als Versagen der Justiz verstanden wird, bezeichnet nicht deren Unvermögen, sondern ist Ausdruck der Ignoranz einer Gesellschaft, die von ihrer Justiz lediglich Abziehbilder zur Kenntnis nimmt.
Selbstgerechtigkeit
Weil die von ihm karikierte Justiz versagt, erzählt besagter Spielfilm weiter, sorgt die Leidtragende des Verbrechens selbst für „Gerechtigkeit“. Das mittelbare Opfer begnügt sich nicht damit, Selbstjustiz zu verüben und die mutmaßlichen Täter mit deren eigenen Mitteln hinzurichten, sondern vollzieht zugleich eine Selbstbestrafung, indem es gemeinsam mit seinen Mordopfern Suizid verübt.
Nur ein Film, ein Fantasieprodukt. Aber eines, das nach Machart, durch Werbung und dezidierte Aussagen des Regisseurs den Anspruch erhebt, wirkliche Geschehnisse aufzugreifen, und sich mithin daran messen lassen muss, wie realistisch es ist. Seine Ähnlichkeit mit verstorbenen oder lebenden Personen oder wahrhaftigen Begebenheiten ist nicht nur zufällig, sondern äußerst gering.
Selbstmordattentäter bringen sich zugleich mit denen um, die ihr gleichgültiges Ziel sind. Dass aber wie im Film eine ganz gewöhnliche Person die angenommenen Mörder ihrer Angehörigen ermordet und sich dabei zugleich selbst entleibt – in weiteren Filmen kommt das vielleicht vor, aber aus meiner jahrzehntelangen Beschäftigung mit Verbrechen in Gegenwart und Geschichte ist mir kein authentischer Fall präsent. So wenig Serienkiller wie im Buch vorgehen und nach Alphabet morden, so viel seltener sind reale Rachemorde, die seit Ein Mann sieht rot ein filmisches Subgenre bilden.
Dass es keinen echten Fall gibt, kann nicht verbieten, einen zu erfinden. Aber ihn psychologisch plausibel darzustellen, das Verhalten der fiktiven Figur als menschenmöglich erscheinen zu lassen, ist eine umso größere Herausforderung, der sich der Regisseur besagten Spielfilms gar nicht erst stellt. Im Zentrum seines Bildes steht ein Zeichen, das keinen Sinn macht – von einer Glorifizierung der Rache abgesehen.
Vergäße man den Anspruch des besagten Films, eine Wirklichkeit zu bezeichnen, und sähe ihn wie ein Zuschauer in einem anderen Land oder in 50 Jahren, dem sich der Bezug auf aktuelle Ereignisse nicht erschließt; nähme man ihn als das Hirngespinst, das er ist – wird er als Horror-Film erkennbar.
Im Gruselkino kommen die unwahrscheinlichsten Figuren vor, und es ist egal, ob sie auch nur ansatzweise plausibel agieren (sie machen vielmehr immer genau die Tür auf, die sie verschlossen halten sollten), sofern sie gehörig leiden, verängstigt sind, heulen und schreien – wie die Hauptfigur in besagtem Film. Zieht man dessen quasi dokumentarischen Anspruch ab, ist er stimmig: ein Horror-Movie, ein Alptraum wie der Prozess.
Mag der dokumentarische Anschein also nur ein Werbetrick sein oder auf Missverständnissen des Regisseurs beruhen – durchschnittliche Zuschauer, denen die aufgegriffenen Realitäten nicht vertraut sind, werden und sollen die Filmbilder damit verwechseln.
Wie sehr Aus dem Nichts durch sein Vorgeben, sich mit dem NSU-Komplex (→ Prozess ohne Komplex) zu beschäftigen, der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds, stattdessen zu dessen Verschleierung und kulturellen Verbrämung beiträgt und insofern ein politischer Film ist, dessen Verzerrungen der Wirklichkeit nicht allein als Hirngespinste hinzunehmen sind, sondern als anti-demokratische Verlogenheiten herauszustreichen wären, als Gedankengebilde vom gleichen Schlag wie die Motive des NSU – dazu wäre erheblich mehr auszuführen. Hier soll es damit ein Bewenden haben, Fatih Akins Gerichtsgroteske als Abwertung des Rechtsstaats bezeichnet zu haben.
Wäre es nicht von den Medien hoch gejubelt und mit gesellschaftspolitischem Gewicht versehen worden, müsste über das mittelprächtige Machwerk kein Wort verloren werden.
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Nachtrag
Ursula März in → Die Zeit:
„Dreimal, berichtete Fatih Akin in Interviews, sei er nach München gefahren, um dort den laufenden NSU-Prozess zu beobachten, in Beate Zschäpes maskenhafte Miene zu schauen und festzustellen, ein solcher Mammutprozess sei ‚über lange Strecken schon eine öde Angelegenheit‘. Im Film hilft er kräftig nach. Von Ödnis ist im Prozess gegen das Neonazi-Pärchen nichts zu sehen, einiges hingegen von den Stereotypen amerikanischer Gerichtsfilme. Es wird gebrüllt und gehetzt wie am Stammtisch, der Verteidiger der Angeklagten ist ein Unmensch, dem noch das brutalste Mittel recht ist, um Katjas Verlässlichkeit als Augenzeugin in der Luft zu zerreißen.
Nur sie hat die blonde Frau gesehen, die ein paar Stunden vor dem Anschlag ein Fahrrad mit einem Rucksack vor Nuris Büro abstellte. Von Katjas Aussage hängt das Urteil ab. Auf diese Aussage fällt jedoch der Schatten ihres Drogenkonsums. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei jene Drogen, die Katjas Anwalt ihr über den Tisch schob, damit sie die Stunden und Tage nach dem Attentat irgendwie übersteht. In einem genuinen Thriller ginge das in Ordnung – egal, ob Hamburger Anwälte ihre Mandanten auf diese Weise versorgen oder eher nicht. In der Nachinszenierung des Münchner Prozesses stellen die Drogen dem Drehbuch eine Falle. Jeder Verteidiger würde sie zur Sprache bringen. Nicht weil er mit Neonazis sympathisiert, sondern weil es seine Rolle verlangt. So neutralisieren sich in Aus dem Nichts melodramatischer Thriller und politischer Zeitkommentar gegenseitig: Der Film ebnet dem Freispruch der Mörder, den er zugleich als monströses Versagen des deutschen Rechtsstaates anprangert, selbst den Weg.“
Inzwischen ist der „NSU-Film“, der keiner ist, mit einem Golden Globe ausgezeichnet worden. Welchen Anteil daran politische Suggestionen hatten, wäre zu untersuchen. Dass der NSU-Komplex in der öffentlichen Wahrnehmung durch Kolportagen wie Akins Film oder die ZDF-Produktion → Dengler – Die schützende Hand repräsentiert wird, zeigt an, dass die gesellschaftliche Ignoranz, die den Mördern als Schutz diente, ihre (Selbst-)Entlarvung überdauert hat.
© Uwe Ruprecht
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