Die Frage drängte sich mir auf bei den Berichten über einen Todesfall vor meiner Haustür.
Am 31. Mai 2018 gegen 15 Uhr »entdecken zufällig vorbeifahrende Bootsfahrer auf dem Stader Burggraben in der Nähe des Bahnhofes eine im Wasser treibende leblose Person«, teilt die Polizei mit.
Feuerwehrleute bargen den Mann. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die Polizei geht von »einem tragischen Unglücksfall« aus, bei dem der 53-Jährige aus Oldendorf umgekommen ist.
»Mach mir mal die Spalten voll, obwohl du nichts zu erzählen hast«, sagte der Chef zum Redakteur, und so enthält der Bericht im Lokalanzeiger allerhand überflüssige Worte. Aber auch eine Pointe zum Polizeibericht: »Eine Polizistin, die privat mit einem Kanu unterwegs war, fand den leblosen Körper«.
»Feuerwehrleute mussten aufgrund zahlreicher Gaffer die Bergungsstelle mit Tüchern absperren«, macht das Blatt seinen Bericht auf und führt aus: »Viele Schaulustige beobachteten die Bergung des Toten. Feuerwehrleute sperrten die Wege am Burggraben ab. Mit Tüchern schotteten sie die Einsatzstelle ab. Zeitweise staute sich der Verkehr.«
Dazu zeigt das Foto in der Online-Ausgabe Feuerwehrfahrzeuge. Die könnten sonstwo stehen und an einem anderen Tag aufgenommen worden sein.
Darf man also Gaffer fotografieren? Oder warum zeigt die Zeitung nicht den Zirkus um sie? Weil der Reporter noch nicht da war? Die Feuerwehrleute haben garantiert Fotos.
Die Gaffer wären mein Motiv gewesen, wäre ich zufällig vorbei gekommen. Kommt auch für Reporter nicht in Frage, Einsatzkräften im Weg zu stehen. Und Fotos von Leichen haben nur einen begrenzten Marktwert.
Ein Foto des Toten, bevor die förmliche Identifizierung abgeschlossen ist und Angehörige gehörig benachrichtigt werden konnten, in die Welt gezwitschert – wer es darauf anlegt, wie stark er/sie dabei außerdem Feuerwehr, Sanitäter und Polizei behindert, sollte zumindest dann das Recht am eigenen Bild verloren haben, wenn er/sie der Schaulust als Teil einer Horde nachgibt, einer ungenehmigten Versammlung.
Wer an einer genehmigten Demonstration Teil nimmt, muss damit rechnen, fotografiert zu werden und kann keine mediale Nach-Vermummung beantragen. Das sollte für Gaffer gleichermaßen gelten.
»Zahlreiche«, »viele« sollen es am Burggraben gewesen sein. Ein Foto hätte mehr als tausend Worte gesagt.
Reingefallen. Alles nur Werbung, was als Online-Berichterstattung daher kommt. Ich soll die Druckausgabe kaufen, darin wird es richtig spannend. Da wird mir am nächsten Tag Substantielles geboten. Oder etwa nicht?
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