Rosenkrieg am Stader Fischmarkt 1702–12
Die Heirat als Geschäftsverbindung: Wenn die Liebe keine Rolle spielt, wird die Scheidung kompliziert. Ein historisches Lehrstück, auch zur sexuellen Selbstbestimmung.
Dass die Ehe ein „heiliger Stand“ sei, lässt sich angesichts aktueller Scheidungsraten nur als fromme Floskel lesen. Vor 300 Jahren galt jedoch, dass was Gott zusammengebracht hatte, vom Menschen keinesfalls getrennt werden durfte. Über ein Jahrzehnt konnte so in Stade ein Ehekrieg wüten, dessen Feldzüge in einer dicken Akte überliefert sind.
Doch nicht wirklich Gott hatte diese Ehe geschlossen, die so qualvoll verlief und zwischen 1702 und 1712 den Magistrat, die örtlichen Gerichte und endlich das Obertribunal in Wismar Ströme von Tinte vergießen ließ. Nicht Gott, sondern wirtschaftliche Interessen hatten Anna Margarethe Stubbe und Claus Erhorn auf Gedeih und Verderb aneinander geschmiedet.
Margarethe und Claus waren Nachbarskinder. Ihre Elternhäuser lagen sich gegenüber an Wasser West und Wasser Ost, ihr Spielplatz war der Fischmarkt.

Ob und welche Gefühle sie vor ihrer Eheschließung füreinander hegten, ist nicht bekannt. Gefühle spielten keine Rolle.
Liebe als hauptsächliches Heiratsmotiv etablierte sich erst im 20. Jahrhundert. Solange wählten die Familien den Ehepartner aus. Als Essigbrauer und als Fährschiffer zählten die Erhorns und die Stubbes zur Stader Oberschicht.
Brautvater Hinrich Stubbe und sein Schwiegersohn waren außerdem in derselben Branche tätig: Sie handelten mit Kalk und Steinen für die damals rege Bautätigkeit. Die Verbindung von Claus und Margarethe kam einer Fusion der Familien-Firmen gleich.
Zeughaus und Schwedenspeicher erinnern bis heute an den Bauboom unter den Schweden, die Stade beherrschten, seit sie es 1645 im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges eingenommen hatten. Die 1659 durch einen Brand fast vollständig zerstörte Altstadt (mehr hier →) musste wiederaufgebaut werden und die Festungsanlagen wurden vergrößert.
Glaubt man der Darstellung, die Margarethe von ihrem Advokaten aufsetzen ließ, begann der Ärger schon vor der Hochzeit. „Den ersten Abend, wie Claus in meines Vaters Haus kam, und das Ja-Wort empfing“, sagte sie, „mutete er mir gleich an, bei ihm zu liegen.“
Trotz ihrer Weigerung versuchte er es alle Abende wieder. Bald „stieg ihm seine unzeitige Brunst so zu Kopfe“, dass er „unsinnig“ wurde und seine „Raserei“ nachts das ganze Haus wachhielt.
Nach der Trauung am 20. Februar 1696 wurde Claus seinen Druck zunächst los. Aber „wie er mich nun sieben Wochen im Ehebette gehabt, und er sah, dass ich schwanger von ihm war“, erinnerte sich Margarethe, sagte Claus: „Ich habe dich Hure schon lange genug gehabt, gehe nun wieder hin deiner Wege.“
Und er fing an, sie „bestialisch zu traktieren“. Margarethe: „Doch schwieg ich ganz stille und gedachte, er würde nicht gar des Teufels sein und sich vielmehr bessern.“

Bereits ein halbes Jahr nach der Hochzeit wurde der Dauerstreit zwischen Claus und Margarethes Vater aktenkundig. Vordergründig ging es um Beleidigungen. „Schelm“, „Werwolf“ und „alter Ehebrecher“ schimpfte Claus seinen Schwiegervater. Margarethe verbot er den Umgang mit ihrer Familie.
Aus dem Sommer 1696 datiert ein Vorfall, den Margarethe dem Gericht schilderte: Eines Sonntagnachmittags kam sie mit ihrer Mutter aus der Cosmae-Kirche. Vor seiner Haustür am Wasser Ost empfing Claus sie mit einem „lästerlichen Tractament“. Der Lärm lockte die Nachbarn herbei, Margarethe und ihre Mutter flohen zu einem von ihnen.
Claus rutschte leicht die Hand aus. Und keineswegs nur daheim, in seinem Herrschaftsbereich. Weil ihm der Bauer Öhlers im Dorfkrug von Campe das Zutrinken abschlug, zog Claus im Dezember 1697 sein Messer und stach mehrmals zu, auch, als Öhlers zur Tür hinaus floh, in den Rücken.
Ende 1701 gebar Margarethe ihr drittes und letztes Kind. Wenngleich die Akten darüber schweigen, lässt sich leicht ausmalen, wie die Kinder unter dem ständigen Zank litten. Im Februar 1702 eskalierte die Lage. Margarethe zeigte ihren Gatten an, „dass er ihr mit einem Messer über Tisch das Gesicht zerschneiden“ wollte.
Anlässlich des sechsten Hochzeittages war ein Familienrat zusammengekommen am Fischmarkt 3, beim Klempner und Eisenhändler Ameling Hildebrandt, dem Mann von Clausens Schwester Catharina. Nach eingehender Erörterung wurde Claus herein gerufen, der wie üblich angetrunken war. Margarethes Bruder Jacob drohte Claus mit Vergeltung für den „Tort“, den er der Schwester antat. Claus rastete aus und ging mit dem stets bereiten Messer auf seine Frau los.
Fürs Erste übernachtete Margarethe bei den Hildebrandts, konnte dort aber „nicht wohl schicklich bleiben“. Bei Bürgermeister Johannes Knippenberg wurde die Genehmigung eingeholt für ihre Rückkehr ins Elternhaus.

Zur Befragung auf der Gerichtsstube erschien Claus wiederum nicht nüchtern und stellte sich als Opfer dar. Er habe seiner Frau „keinen Anlass gegeben, von ihm zu gehen“. Ihr Auszug sei „ihm so sehr zu Herzen gegangen, dass er darüber in Ohnmacht gefallen“ sei.
Obgleich Claus in eine Scheidung einwilligte und sogar anbot, die Mitgift zurückzuzahlen, wollte das Gericht die Ehe nicht für gescheitert erklären. Ausdrücklich missbilligte es die Flucht der Frau, die ihrem Mann untertan zu sein hatte. Allerdings wurden Margarethe zwei Gerichtsdiener zur Seite gestellt, um Claus zu zwingen, das jüngste Kind sowie Kleidung für sie herauszugeben.
Am 9. März 1702 tagte ein „Colloquium“ aus je vier Ratsherren und Geistlichen. Scheidung war kein Thema. Stattdessen wurde das Ärgernis beschworen, das der Ehekrieg für das Ansehen der Stadt bedeutete und wie schamlos eine längere Trennung der Eheleute von Tisch und Bett sei. Sie wurden zur Versöhnung verurteilt. Bei künftigem Krach sollten ihre Beichtväter vermitteln.
Keinen Monat, nachdem Margarethe wieder bei ihrem Mann war, klopfte sie abends an die Tür ihres Beichtvaters Johann Ernst Büttner, Pastor von St. Nicolai. Im Zuge der Vergrößerung der Festung wurde die Vorstadt Harschenfleth abgerissen; die Kirche blieb noch bis 1834 stehen. Ein Straßenname erinnert heute an den untergegangenen Stadtteil.
Claus habe sie mit einem Stock auf den Kopf geschlagen, erzählte Margarethe dem Pastor. Dieser nahm sie mit zu Bürgermeister Knippenberg in die Hökerstraße, der ihre blutige Wunde bestätigte.
Kurz darauf ließ sich der Beichtvater von Claus, Pastor Meier von St. Pancratii, beim Bürgermeister melden. Claus hatte ihm den Angriff auf seine Frau gestanden: sie nämlich habe ihn „einen Schelmen gescholten“.
Wieder wurde Claus vor Gericht zitiert; wieder entschied das Colloquium gegen die Interessen der Frau und für den Fortbestand der Ehe. Während der Anhörung redete sich Claus in Rage und behauptete, Margarethe habe sich ihm vor der Heirat angeboten, und sein Schwiegervater sich an der Tochter vergangen.
Prompt verklagte Hinrich Stubbe seinen Schwiegersohn. Erst nach sechs Jahren erging ein Urteil: Claus sollte für zwei Jahre die Stadt verlassen oder ersatzweise acht Wochen ins Gefängnis. Für den alten Stubbe war das keine Genugtuung mehr; er war wenige Monate nach seiner Anzeige gestorben.
Jahr um Jahr beschäftigten Erhorns die Behörden. Hauspersonal und Nachbarn wurden als Zeugen vernommen. Die Magd Lisbeth gab an, Claus habe sie bedroht, keine Aussage zu machen. Er selbst gestand nach und nach alles. Trotzdem kam eine Scheidung nicht in Frage. Lediglich ein Pfand von 100 Reichstalern sollte Claus von weiteren Gewalttätigkeiten abhalten.
Erfolglos kämpfte Margarethe sich durch alle juristischen Instanzen. Bis dass der Tod euch scheidet: Ihr Ableben im Oktober 1712 beendete die Ehe. Möglicherweise wurde sie ein Opfer der Pest, die vom Juli 1712 bis Anfang 1713 die Stadt heimsuchte.
Literatur
[Pastor] Bode: Die Pest in Stade, Faksimile, Stade o. J. | S. Kroll: Die Pest in Stade 1712 und ihre Opfer, Stader Jahrbuch 1990; Stade um 1700, Stade 1992; Über acht Jahre Ehekrieg und die Ehre Stades, Allgemeiner Haushaltungs-Kalender 1996 | U. R. in Hamburger Abendblatt 14.10.1997
Weitere → Geschichten aus Stades Geschichte
© Uwe Ruprecht
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