Der »Gaffer-Prozess« vor dem Landgericht Stade
Wie an jedem Verhandlungstag wird das Publikum auf gefährliche Gegenstände durchsucht und muss den Inhalt der Taschen am Eingang zurück lassen. Der Sinn dieser Sicherheitsvorkehrungen liegt im Dunkeln.
Ein Security-Wahn ist ausgebrochen. Obwohl nichts belegt, dass die Gesellschaft gewalttätiger geworden ist, wird allenthalben getan, als sei sie es. Im Schwurgerichtssaal trennt eine Glaswand die Prozessbeteiligten vom Publikum. Früher genügte die Anwesenheit von Justizwachtmeistern als Schutz gegen Übergriffe, von denen ich in zehn Jahren nicht einen erlebte oder von ihm hörte.
Ich entsinne mich des einen oder anderen sehr seltenen Prozesses, bei dem es hätte Ärger geben können und zum Auftakt Durchsuchungen angeordnet wurden, die für die weiteren Sitzungen aufgehoben wurden, nachdem alles ruhig blieb. Unabhängige Wahrnehmung und Vernunft stehen heute gegenüber der Sicherheits-Hysterie zurück. Man hätte im »Gaffer-Prozess« abrüsten können, tut es aber nicht.
Die hohen Kosten des Verfahrens stehen in einem eben solchem Missverhältnis zu seinem relativ geringen Gegenstand wie die Berichterstattung in den Medien und deren politischer Widerhall. Nachdem der Landesinnenminister von der SPD erklärte, an den Angeklagten »ein Exempel statuieren« zu wollen, weichen Justizverwaltung und Medien nicht von dieser Linie ab. (→ Im Anschein von Tatsachen)
Einmal aufgestellt bleibt der Popanz auch nach seiner Entlarvung, wo er ist. Dass »der Prozess gegen die Gaffer eine abschreckende Wirkung auf Nachahmer« haben solle, wie der Innenminister 2016 hoffte, hat sich erledigt. »Gaffen« ist nicht angeklagt.
Am 8. November 2018 kamen die Beteiligten lediglich zusammen, damit die Beweisaufnahme geschlossen werden konnte und um den Termin für Plädoyers und Urteilsverkündung festzulegen.
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