Räuber en passant
Um fünf vor sechs Uhr abends überquere ich die Ampel am Eingang der Fußgängerzone. Die Zeit weiß ich genau; ich kam vom Bahnhof, wo ich meine Liebste zum Zug gebracht hatte, der pünktlich abfuhr.
Mein zerstreuter Blick bleibt an einem entgegen kommenden Passanten hängen: besudelte Kleidung, eigentümlich stolpernder Gang, stierer Blick – und ein spitzer Gegenstand in der rechten Faust. Sieht nach Unheil aus.
Ich will ihm folgen, als mir ein älterer Herr entgegen kommt: „Haben Sie den gesehen?“ Er hat sich bereits auf die Spur des Verdächtigen gesetzt.
Jetzt bemerke ich die Frauen vor einem Geschäft am Eingang der Fußgängerzone. Eine Verkäuferin ist überfallen worden. Die 54-Jährige hat die Glastüren zum Laden verschlossen und lehnt sich erschüttert dagegen.
Die Polizei ist noch nicht alarmiert. „Eigensicherung!“ höre ich den Beamten vom Notruf seine Kollegen warnen, als ich am Mobiltelefon das Stichwerkzeug erwähne.
Der ältere Herr hat den Verdächtigen bis zum Bahnhof im Blick behalten. Ich habe ihn kaum informiert, dass wir uns den Polizisten aus sicherer Entfernung zu erkennen geben sollen, als diese schon eintreffen.
Während die Zeugen noch mit dem Finger zeigen, erfolgt am anderen Ende des Bahnsteigs mit einem zweiten Streifenwagen der zügige Zugriff. Statt im Bus nach Hause fährt der 49-jährige Verdächtige zur Wache.
Bereits um 17.20 Uhr hatte er ein Geschäft überfallen und eine 32 Jahre alte Frau bedroht. Er verschwand ohne das geforderte Geld. Eine halbe Stunde danach der zweite Angriff. Um kurz nach 18 Uhr ist der Schrecken von der Straße.
Als ich meinen unterbrochenen Weg wieder aufnehme und erneut die Fußgängerzone betrete, parkt der Streifenwagen mit dem mutmaßlichen Räuber vor dem Mode-Geschäft. Eben steckt ein Polizist ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge in die Beweismitteltüte.
Freundlich und souverän, schnell, energisch und effektiv: tadellose Polizeiarbeit. Wenige Schritte vom zweiten Tatort entfernt hatte die Gewerkschaft der Gesetzeshüter einige Stunden vorher gegen die Sparvorgaben des niedersächsischen Innenministers protestiert. Unterdessen begeistert sich die politische Klasse in der Stadt für eine ehrenamtliche Polizei, um die „gefühlte Sicherheit“ zu erhöhen.
*
Manchmal wurde ich als Prozessbeobachter in einer Strafakte vermerkt. Etwa durch einen Eklat, den ein Verteidiger um ein Gespräch des Staatsanwalts mit mir anzettelte; andere Male wurde protokolliert, dass ich vom Ausschluss der Öffentlichkeit ausgenommen war. Aber eine förmliche Aussage bei der Polizei hatte ich nur einmal gemacht, als Neonazis mich des unbefugten Betretens ihres Anwesens beschuldigten.
Bevor ich einige Tage nach dem Notruf in der Polizeiwache erschien, um meine Aussage zu machen, hatte ich meine Beobachtungen aufgeschrieben und gründlich rekapituliert. Aus ungezählten aktuellen Prozessen und hundert historischen Akten vertraut mit der Vieldeutigkeit von Zeugenaussagen verblüfften mich die Lücken und Unschärfen, die Sprünge und Irrtümer meiner Rekonstruktion nicht sehr.
Einen Fehler hatte ich durch Augenschein selbst korrigieren können. Was der merkwürdige Passant hielt, sah ich nur einmal mit Bewusstsein: ein Stichwerkzeug, das ich für einen Schraubenzieher gehalten hatte. Vielleicht, weil ich nur die schmale Seite der Klinge in einem kurzen Winkel sah – ich hätte nicht beschwören können, dass er ein Messer hielt.
Es kam nicht darauf an. Ich unterließ schließlich auch meine Einwände gegen sprachliche Feinheiten des Protokolls, für das meine Aussage in Ich-Form in Polizei-Deutsch übersetzte und vom Vernehmungsbeamten einer Schreibkraft diktiert wurde. Was ich unterschrieb, waren nicht meine Worte.
Es kam nicht darauf an, weil das Gericht mich nicht zu jedem Halbsatz befragen würde. Als dem Räuber fünf Monate später der Prozess gemacht wurde, war ich nicht als Zeuge geladen und konnte meinen Stammplatz auf der Pressebank einnehmen.
*
Die Stimmen in seinem Kopf forderten ihn auf, Verbrechen zu begehen. Er solle wieder im Knast verschwinden, hörte er seine Mutter sagen. 31 seiner 50 Lebensjahre verbrachte der Angeklagte R. im Gefängnis.
Nach erfolgreichem Abschluss einer Lehre als Einzelhandelskaufmann kam er mit kriminellem Milieu in Kontakt. Sein Bundeszentralregisterauszug enthielt 19 Einträge, beginnend mit einer Verurteilung wegen Diebstahls, dann Raub, Betrug, gefährliche Körperverletzung.
Irgendwann in den Jahrzehnten hinter Gittern wurde R. psychotisch. Angepasst an die klaren Regeln und den gleichförmigen Gefängnisalltag reagierte er panisch, wenn Veränderungen anstehen. Einen begleiteten Ausgang vor der Entlassung nutzte er zur Flucht. Er verschaffte sich ein Küchenmesser und überfiel ein Einzelhandelsgeschäft, wobei er eine Verkäuferin schockierte.
Zurück im Knast fügte er sich anstandslos ein. Als sich seine Umgebung, seine Tagesabläufe veränderten, nach der Verlegung in eine Klink, floh er. Wieder drei Überfälle nach dem Muster: Messer, kleiner Laden, Verkäuferin.
Er habe „eine Neigung, sich selbst zu schaden“ und eine „Sehnsucht nach Strafe“, urteilte ein Gericht. Als er das nächste Mal Ausgang aus der Haftanstalt hatte, floh R. sofort. Abermals zwei Überfälle; die nächste Verurteilung.
Zu seinen letzten beiden Prozessen waren psychiatrische Gutachter hinzugezogen worden, die ihm verminderte Schildfähigkeit attestierten. Über seine Krankheit wurden sie sich nicht klar. Bis zu der Verhandlung, der ich beiwohnte, war R. nie über einen längeren Zeitraum psychiatrisch untersucht worden.
Ihm wurde auf Verdacht ein Cocktail aus Psychopharmaka verordnet, der zu wirken schien, indem er seine Halluzinationen dämpfte und seine Bewegungen verlangsamte. Auf Bewährung vorzeitig entlassen, lebte er zur Tatzeit in einer offenen Einrichtung für seelisch Behinderte.
Keine Probleme mit ihm, sagten die Betreuer. Der Arzt, der ihn einmal im Monat kurz untersuchte, reduzierte versuchsweise die Dosis der Medikamente. Zugleich wurde R. angekündigt, einen neuen Pfleger zu bekommen.
„Die Stimmen wurden lauter“, erklärte er dem Gericht. In Panik verlangte er mehr Medikamente und bat seinen Bewährungshelfer, ihn wieder zurück in den Knast zu schicken.
Wie schon zuvor gelegentlich machte R. mit einem anderen Heiminsassen einen Ausflug mit dem Bus in die Kreisstadt. Gab nie Probleme. Diesmal betrank er sich und wurde als hilflose Person ins Krankenhaus eingeliefert, von wo er sich, mit vielfältig besudelter Kleidung, auch von eigenem Blut, aus dem Staub machte.
Irgendwo, er vergaß es, besorgte er sich ein Brotmesser und bedrohte binnen einer Stunde zwei Verkäuferinnen in Mode-Geschäften. Beim ersten Mal lief er aus dem Laden, als die Frau um Hilfe rief; die zweite Verkäuferin rannte vor ihm weg. Die Polizei nahm ihn fest, als er auf den Bus wartete, der ihn zurück ins Heim bringen sollte.
*
Eine „endogene Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis“ diagnostizierte der Gerichtspsychiater und betonte, dass zunächst einmal in einer Klinik ausgelotet werden müsste, welche Therapiemöglichkeiten bestünden. Dass die ihm verschriebenen Medikamente R. ruhig gestellt hätten, wäre gewissermaßen nur Zufall.
Eine Rückkehr in die bisherige Einrichtung, die er als Zuhause empfand, wofür R.s Anwältin plädierte, kam nicht in Frage; die dortigen Sicherheitsvorkehrungen reichten nicht aus. R. wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Nach zwei Jahren sollte der Fall wieder geprüft werden. R. müsste lebenslang unter Aufsicht bleiben.
Ruhig gestellt. In einer Verhandlungspause im Vorraum am Aschenbecher stellte ich mich dem Angeklagten als jemand vor, der seine Verhaftung mitverursacht hat. Sein Lächeln änderte sich nicht. Wir rauchten, er erzählte.
Die Stimmen der Mutter, die genaue Zahl seiner Jahre im Knast – aus seinem Mund klang es nach Kismet. Wir plauderten über sein Verhängnis wie über etwas, von dem wir beide nur gehört hatten.
Durch die medikamentöse Gleichgültigkeit drang keine Ahnung der Wut seiner Amokläufe. Die Angst, die er verbreitete, war ihm kaum bewusst – gemessen an der eigenen Angst, die ihn auf dem Umweg des Überfalls in die Sicherheit der Haft fliehen ließ.
Ab einem gewissen Maß an Schrecken, das er verbreitete, schreckte er zurück. Einmal verletzte er eine Verkäuferin beim Hantieren mit dem Messer. Aus Versehen. Nach einer gewissen Zeit verließ das jeweilige Geschäft und die verstörte Frau, wenn niemand ihn stellte und der Polizei überlieferte. Er würde nicht zustechen.
Und doch war der freundlich lächelnde Mann ein Grauen, das seine Opfer bis in den Gerichtssaal verfolgte. Ist ja nichts passiert, möchte man meinen. Aber der Alltag der Verkäuferinnen war zerrüttet. Der sonst harmlose Kerl suchte ihre Träume heim.
Die Verkäuferin, die ich Minuten nach dem Überfall erstarrt hinter den geschlossenen Glastüren des Ladens sah, wurde im Zeugenstand in den Moment zurückversetzt, als ihr am Ende eines üblichen Arbeitstages der Tod zu drohen schien. Gewärtig jederzeit wieder Opfer zu werfen, konnte sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen.
Ihr Gesicht am Glas und der lächelnde Mann mit der Zigarette im Vorraum des Schwurgerichtssaals passten nicht zusammen. Hinter R. stand pro forma ein Justizwachtmeister. Niemand im Saal glaubte, dass er gewalttätig werden würde.
Und doch – würde er das Gebäude verlassen dürfen, könnte es nur so lange dauern, bis die Wirkung der Medikamente abklang; wie es bräuchte, sich ein Messer zu besorgen; eventuell eine Dosis Alkohol als Ersatz für die Medikamente, wodurch die Stimmen jedoch allenfalls vorübergehend betäubt würden, um ihnen desto mehr Auftrieb zu geben – und R. stünde wieder in seiner Maske des Mörders vor einer ahnungslosen Frau.
© Uwe Ruprecht
Siehe auch → Pitavalgeschichten. Eine Übersicht des Genres »Wahre Kriminalgeschichten« oder »True Crime« oder unter → Kriminalgeschichten
4 Pingback