Notwehr oder Mord: Die Urteile zum Tod eines Asylbewerbers in Stade-Bützfleth bei einem Polizeieinsatz sind bereits gefällt

Die übelsten Kommentare auf der facebook-Site des Stader Tageblatt habe ich verpasst. Jene, in denen Befriedigung über den Tod des Fremden ausgedrückt wurde, und die von der Redaktion rasch gelöscht wurden. Stehen blieben Bekundungen von Verständnis und Lob für das Vorgehen der Polizei.

Keiner wusste und weiß bis dato, was geschehen ist. Bekannt ist vor allem das, was die Polizei selbst verlautbart hat. Demnach ist am Abend des 18. August 2019 ein 19-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan in einem Mehrfamilienhaus in Stade-Bützfleth, das als Flüchtlingsunterkunft dient, von einem Polizisten erschossen worden. Ein Notruf hatte einen Streit gemeldet und offenbar einen der beiden Kontrahenten identifiziert. Er sei der Polizei »bereits aus anderen Vorfällen bekannt« gewesen, weshalb »vorsorglich« zwei Streifenwagen ausgeschickt wurden.

Auf Ansprache durch ein offenes Fenster habe der 19-Jährige nicht reagiert. Als Beamte die Wohnung im Erdgeschoss betraten, habe er sie mit einer Hantelstange angegriffen. Das Pfefferspray, das »mehrere Polizisten« eingesetzt hätten, habe »keine Wirkung gezeigt«. Dann wurde geschossen; laut Aussage einer Nachbarin, die von den Medien verbreitet wird, vier Mal.

In der Süddeutschen Zeitung stellte der wohl renommierteste deutsche Kriminologe die offenen Fragen: »So würde [Christian] Pfeiffer gerne wissen, aus welcher Entfernung die tödlichen Schüsse fielen. Wie viele Schüsse waren es? Und: ›Wie groß war das Angriffsobjekt?‹, also die Hantel, offenbar eine Kurzhantel. Und: ›Hatte das Pfefferspray das Auge erreicht?‹ Wie soll jemand mit einer Hantel in der Hand dem Pfefferspray mehrerer Beamter widerstehen und dann noch angreifen? Gewöhnlich macht Pfefferspray vorübergehend nahezu blind. Außerdem sind Polizisten angehalten, wenn schon, dann auf die Beine zu zielen, um einen Angreifer zu stoppen, sofern sie nicht mit einem Messer oder einer Schusswaffe attackiert werden. Obendrein heißt es, dass sechs Afghanen in der Wohnung gewesen seien, aber fünf von ihnen hinausgeschickt worden seien, als die Polizei eintraf. Ein Afghane mit Kurzhantel, allein mit vier Polizisten und dann erschossen?«

Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Totschlag, Notwehr oder ein Notwehr-Exzess kommen in Frage. Niemand außerhalb der zuständigen Behörden kann eine fundierte Meinung äußern. Das Lob der Polizei, das von der Tageblatt-Redaktion nicht beanstandet wurde, ist so verfehlt wie die Behauptung, der Asylbewerber sei »ermordet« worden, die von Leuten zu lesen war, die sich vermutlich der Antifa zurechnen.

Es ist das zweite Mal in diesem Jahr, dass ein Einsatz der Stader Polizei bundesweit vermeldet wird. Eine Verkehrskontrolle, die in eine Schlägerei ausgeartet war, wurde gefilmt. Die Geschichte zum → Prügel-Video ist nach wie vor unklar, aber die Kommentarspalten waren prallvoll mit Stellungnahmen für oder gegen die Polizei.

20 Jahre her, dass in Thüringen gerade ein Tourist erschossen worden war, den Polizisten irrtümlich für einen gesuchten Schwerverbrecher hielten, als vor dem Landgericht Stade ein Fall verhandelt wurde, der mir unweigerlich zu den Vorgängen in Bützfleth einfiel. Inzwischen heißt es dazu nämlich auch, der Getötete sei als »psychisch krank« bekannt gewesen.

Ein nackter Mann verbrennt auf einem Feld in Bramstedt bei Bremerhaven seine Kleidung. Ein Anwohner alarmiert die Polizei. Als die erscheint, zieht der Nackte sich in sein Auto zurück. Und die Polizisten ziehen die Pistolen. »Erschießt mich doch, ihr Schweine!«, ruft der Nackte, fuchelt mit einem Brötchenmesser herum und droht, die vier Beamten, die ihn mit gezogenen Waffen umstellen, »in Streifen zu schneiden«.

Der erste Schuss, der fällt, ist kein Warnschuss, sondern trifft den Nackten im Bauch. Nach einem zweiten Schuss ins Knie kann er fliehen. Eine großangelegte Suche beginnt. Als ein Beamter den Flüchtigen schließlich auf einem Bauernhof stellt, genügt eine deutliche Ansage, das Messer weg zu legen, damit der Nackte sich widerstandslos festnehmen lässt.

Der Gejagte war ein 32-jähriger Schizophrener, der bis zu diesem Tag im Oktober 1998 nicht auffällig geworden war. Das Landgericht Stade, das darüber zu entscheiden hatte, ob er dauerhaft als gemeingefährlich einzusperren wäre, verneinte das und wies den Polizisten die Schuld an der Eskalation zu.

So hätten sie die Personalien überprüfen können, bevor sie in der akut nicht bedrohlichen Situation zur Waffe griffen. Sie hätten erfahren, dass die Eltern des 32-Jährigen am Abend zuvor die Polizei um Hilfe gebeten hatten, nachdem es ihnen nicht gelungen war, ihren Sohn in ein Krankenhaus zu bringen. Die Polizisten hätten wissen können, dass sie es mit einem Kranken und nicht mit einem gefährlichen Straftäter zu tun haben.

Er habe zur Waffe gegriffen, weil der Nackte »nicht normal« erschien, sagte ein Beamter aus. Aber nicht alles, was nicht normal ist, hielt ihm der Vorsitzende Richter entgegen, ist auch gefährlich. Und es entfuhr ihm: »Ich hoffe, dass Sie auch sonst nicht ständig mit gezogener Waffe herumgehen.«

Je weiter entfernt sich die Macher so genannter Medien vom Tatort befinden, desto unzuverlässiger ihre Angaben: »In Hamburg wurde die Polizei zu einer Auseinandersetzung in einem Flüchtlingsheim gerufen«, heißt es in der Online-Ausgabe einer Münchner Zeitung, die an anderer Stelle korrekter schreibt: Stade bei Hamburg. Der Titel des Artikels weist in die Richtung der auf Tageblatt online verbliebenen Kommentare: »Asylbewerber holt Stange hervor – Polizei hat keine Wahl«.

Voreilige Meinungsbildung ist in jedem Fall widerlich, ob sie den Tod des Asylbewerbers als Mord qualifiziert oder die Polizei als über jeden Zweifel erhaben ausgibt. Dass die Polizei immer Recht hat, ist das Credo allzu viel Bürger, die Demokratie nicht verstanden haben. Im Obrigkeitsstaat, im Polizeistaat wie ehedem, als Heinrich Himmler zugleich die SS anführte, Innenminister und Chef der Polizei war, ist keine Kritik an der Arbeit der Polizei möglich. Für einen freiheitlichen Staat ist die öffentliche Kontrolle aller seiner Organe elementar.

Die Kumpanei zwischen Polizei und Presse in Stade (→ Unter Betrügern) begünstigt die einen wie die anderen Vorurteile. Die Extremisten, die bedingungsloses Vertrauen in die Polizei bekunden, liegen so falsch wie jene, die sich bereits in einem Polizeistaat wähnen.

Das öffentliche Bild von Polizeiarbeit, das fast ausschließlich aus den eigenen Verlautbarungen und gelegentlicher Ergänzungen durch persönlich wie beruflich eng verbundene Journalisten besteht, ist eine Verzerrung der Wirklichkeit. Zunächst einmal ist es eine Verkürzung auf wenige stereotype Sätze. Selbst bei spektakulären Verbrechen erfährt die Bürgerschaft nur Fragmente, solange das Aufsehen eben andauert. Über das vollständigste Bild, das zu erhalten wäre, die öffentliche Gerichtsverhandlung wird schon oft nicht mehr berichtet. Wer durch Meinungsstärke auffallen will und sich damit bei den Medien beliebt macht, erspart sich sowieso eingehende Betrachtungen. (→ Mahnwache zum Mord)

Die lokale Untergliederung der AfD schweigt zu dem Vorfall in Bützfleth. Sie verlinkt nicht einmal einen Artikel auf ihrer facebook-Site, wo sonst ständig Kriminalfälle unter Beteiligung von Flüchtlingen beschrien werden. Es bedarf längst keiner Bekundungen mehr von dieser Seite. Die Projektion der AfD des Rechtsstaats als Polizeistaat hat in den Sozialen Medien ein Übergewicht erhalten, dass selbst auf die ausstrahlt, die sich im Widerstand gegen die Rechten zu befinden vorgeben. (→ Verbrechen und Strafe)

Der Lokalanzeiger hat mittlerweile vier oder fünf Artikel in die Welt gesetzt, obwohl er nichts zu berichten hat und wissen könnte, dass es bis auf Weiteres nichts zu sagen geben wird. Das muss nicht so sein. Ohne mögliche Quellen aufzuzählen, sind sie bei dieser Geschichte allerdings dürftig. Sie auszuschöpfen dürfte der Redaktion des Lokalanzeigers ohnehin schwerer fallen, als einen Sonderreporter zu einer Fußballweltmeisterschaft zu entsenden.

Wenigstens sollte allen, die vorschnell mit Kommentaren zur Hand sind, zu denken geben, falls sie daran dächten nachzudenken, bevor sie etwas schrieben, dass sie von den allermeisten Verbrechen nur einmal, im Zusammenhang mit der ersten Polizeimeldung hören – und dann nie wieder. Was sie über Täter, Opfer und Polizeiarbeit zu wissen glauben, entstammt weit überwiegend Kriminalfiktionen in Bild und Wort. Und dabei geht es fast immer um Tötungsdelikte.

Unwissen und lückenhaftes Verständnis beginnen bei denen, die für alle anderen über Verbrechen berichten. Der gemeine Polizeireporter hat höchstens ausnahmsweise in einem Gerichtssaal gesessen. Er ist mit den jeweils aktuellen Geschichten ausgelastet, um nie eine von ihnen bis zum Ende zu verfolgen.

Im Landkreis Stade bin ich seit 25 Jahren der einzige, der sämtliche Aspekte von Verbrechen in den Blick genommen hat, und maße mir daher ein verheerendes Urteil über die zuständigen Berichterstatter an. Etwa werden die paar Jahre, die ich im Amtsgericht verbracht und das Gros der Straftaten kennen gelernt habe, die kaum einmal in den Polizeimeldungen auftauchen, die einzige Epoche sein, zu der Historiker Angaben finden werden, wenn die betreffenden Akten längst vernichtet worden sind; ich habe mich als einziger mit historischen Verbrechen befasst und kann gegenwärtige Geschehnisse in einen größeren Rahmen sehen (→ Kriminalgeschichten); ich habe mehr als einen Fall von der Meldung bis in den Gerichtssaal und darüber hinaus verfolgt, und einmal war ich vom Notruf an darin verwickelt. (→ Gerichtsgeschichte [4])

Hass-Posts zu löschen ist vergebliche Mühe: etwas aus den Augen zu schaffen, bringt es umso weniger zum Verschwinden, als es im Gebiet der Verbrechen kaum je richtig vor Augen gekommen ist. Die Sozialen Medien setzen die herkömmliche Presse zwar vielfältig unter Druck. Vorfälle jedoch, bei denen Ereignisse ohne Zutun der Medien öffentlich werden, wie beim Prügel-Video, sind die Ausnahme. Der ordinäre facebook-Nutzer ist Konsument dessen, was die Lokalzeitungen und gelegentlich ein öffentlich-rechtlicher Sender als Nachricht anbieten.

Von der eskalierten Polizeikontrolle im Altländer Viertel hätte außer den Beteiligten und zufälligen Zuschauern ohne das private Video höchstwahrscheinlich niemand erfahren. Der Polizeieinsatz in Bützfleth ist von einer Tragweite, die der Behörde eine solche Option nicht eröffnet. Die sie täglich ausübt. Sie filtert, was die Bürgerschaft über Kriminalität erfährt.

Die Presse tut gern so, als hätte sie selbst keine andere Option, als der Polizei nachzulaufen. Das stimmt bedingt. Es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, von Vorgängen zu erfahren, ohne dass die Polizei darauf hingewiesen oder ohne dass jemand zufällig ein Video aufgenommen und bereits publiziert hat.

Die Presse hat außerdem die Option, nicht über jedes Stöckchen zu springen, dass die Polizei hinhält, sondern sich eigene zu suchen. Dazu freilich muss man sich selbst umtun, statt sich daran gewöhnt zu haben, den Fingerzeigen anderer zu folgen.

An den Tatsachen kann die Berichterstattung nichts ändern, aber sie selbst ist eine andere, wenn sie so unabhängig wie möglich angelegt wird. Zur Wahrnehmung eines Polizeieinsatzes in einer Asylbewerberunterkunft gehört auch, was die eiligen Kommentatoren nicht wissen wollen und zum Teil nicht wissen können. Seit 20 Jahren gibt es stets irgendwo im Landkreis junge Männer als Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften. Und Reibereien, bei denen die Polizei eingreifen musst. Wovon das breite Publikum fast nie erfährt.

Es lagen noch keine Statistiken über den Anteil der aktuellen Asylbewerber an der Gesamtzahl der Straftaten vor, als ein Rechtsanwalt und ich darüber spekulierten, mit welchen Situationen zwangsläufig zu rechnen sein würde. Erst durch den tödlich verlaufenden Einsatz in Bützfleth wurde bekannt, dass es bereits Vorfälle mit Beteiligung der Polizei und sogar der Staatsanwaltschaft gegeben hatte. Anderenfalls wäre dieses Dunkelfeld, das dem Anwalt und mir vor Augen stand, unbeleuchtet geblieben.

Ausblendung und Verblendung haben vielseitige Tradition. Die Propagandisten der »Ausländerkriminalität«, sofern sie mit Zahlen operieren, haben früher gern die Delikte eingerechnet, die Asylbewerber nur begehen können, weil sie welche sind, nämlich Gebietsverstöße: wenn sie die ihnen zugewiesenen Aufenthaltsorte verlassen und dabei erwischt werden, meist als Schwarzfahrer, weil sie sich die Tickets nicht leisten können.

Bei »Integration« redet niemand außer der AfD von Kriminalität. Vom Alltag der Betreffenden erfahren die Allermeisten vorwiegend als leuchtende Beispiele von gelungener Eingliederung (was so anders klingt als Integration, dass es schon verdächtig ist, den Vorgang so zu nennen) oder wie im Fall Bützfleth durch eine kriminelle Sensationsmeldung.

Im Lokalen steht noch eine weitere Untersuchung aus. Im Juli ließ die Bundesanwaltschaft einen 32-jährigen Syrer festnehmen, weil er 2013 für eine islamistische Organisation gekämpft haben soll. Der Verdächtige war kein Nobody: die Homepage des Post SV Stade, wo er Fußball in der Mannschaft der 1. Herren in der 3. Kreisliga spielte, zeigte sein Foto und listete seine Erfolge als Torschütze auf. Misslungene Integration sähe gewiss anders aus; oder was genau soll nochmal damit gemeint sein? Die Vereinsgeschichte selbst wäre schon jetzt für eine Pointe gut.

Im Übrigen verhält es sich wie mit der Bützflether Geschichte: außer Stichworten, um daran Vorurteile aufzuhängen, kann niemand etwas zu wissen behaupten, der auf die vorliegenden Meldungen angewiesen ist. Der Rest muss nicht, wird aber womöglich Schweigen sein. Und in den Köpfen können nur die schon jetzt gefällten Vorurteile haften bleiben.

screenshot AfD Cuxland

Eben sehe ich, dass sich ein entfernterer Kreisverband der AfD sehr wohl in gewohnter Weise, im Tenor aller aufrechten Bürger, zu Wort gemeldet hat. Für die Alternativen ist skandalös, dass der Vorfall überhaupt näher in Augenschein genommen wird, von der Polizei in Cuxhaven übrigens, und Gefahr besteht, dass ihre Vorurteile widerlegt werden könnten: »Daher stellt sich die AfD Cuxhaven hinter die Polizeibeamten und dankt ihnen für den Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und kritisiert die Berichterstattung in der Lokalpresse über diesen Vorfall scharf. Der schon in einer großen Überschrift erhobene Vorwurf des Totschlags ist unerhört. Stattdessen wäre das kritische Hinterfragen der Zuwanderungspolitik angebracht, die dazu geführt hat, dass Bürger, einschließlich Polizisten von ›Schutzsuchenden‹ mit Messern und Eisenstangen bedroht werden.«

Mit einem Text über die »Grenzen der Meinungsfreiheit« reagiert das Stader Tageblatt auf die angeschwollenen Hetzgesänge in den Kommentarspalten: »Ein junger Mann stirbt bei einem Polizeieinsatz. ›Richtig so‹, ›Einer weniger‹, ›Selbst Schuld‹, schreiben Menschen auf unserer Facebook-Seite. Kommentare, die nicht nur von Hass, sondern auch von fehlender Reflexion zeugen. Kommentare, die die Redaktion so nicht mehr länger hinnehmen wird.«

Seltsam spät fällt diese Entscheidung. Die Kommentarspalte der facebook-Präsenz des Tageblatt ist als regionaler Fundus für Beleidigungen etabliert. So schauerlich wie aufschlussreich, was die Nachbarn von ihrem Denken zu erkennen geben. Zumal bei Todesfällen, und seien es Unfälle, kocht die Volksseele über. Ein Blick in die Kommentare wirft ein Schlaglicht auf die moralische Verkommenheit jener, die keine Gelegenheit auslassen, sich selbst als anständige Bürger zu behaupten, als Wesen ohne Fehl und Tadel, die anderen vorzuschreiben hätten, wie sie leben sollten, und dabei mit jedem ihrer Worte kundtun, dass sie von Recht und Gesetz keine Ahnung haben und bereit sind, alle Regeln zivilisierten Verhaltens dran zu geben, wenn es ihnen in den emotionalen Kram passt.

Bis hierhin hatte die Redaktion sich sogar auf Diskussionen eingelassen, wenn die Buchstabenpixel offenkundig nur Schaum vor dem Mund darstellten. Kommentiert wurde ohnehin vornehmlich das, worüber sich erregen und entsprechend hetzerisch herziehen ließ. Erkennbar genügten vielen die Titel der Artikel, um sich eine Meinung zu bilden und mit dieser wie in einem Panzer vorzufahren.

Die Löschung von Beleidigungen und Verhetzungen ist eigentlich selbstverständlich. Die Kommentare zu dieser Ankündigung zeigen an, wie viel Erziehungsarbeit noch zu leisten wäre bei denen, die unter Meinung etwas verstehen, dass sich in Halbsätzen ohne Zeichensetzung in möglichst drastischen Ausdrücken artikulieren und in Diskussionen wie ein Fallbeil einsetzen lässt.

Diskussionen? Über die Geschehnisse in Bützfleth lässt sich nicht diskutieren, weil niemand genug darüber weiß, um sich eine kompetente Meinung zu bilden. Die Kommentarfunktion könnte ebenso gut abgeschaltet bleiben.

Beleidigung und Hetze sind nur ein Auswuchs. Die Sozialen Medien fordern dazu heraus, sich zu allem und jedem eine Meinung zu bilden und sie möglichst zeitnah zu äußern. Nachträgliche Löschungen auf einer Site werden diesen Impuls bloß anderswo hin verschieben.

Eine Kommentatorin des Tageblatt bringt die Meinungskrankheit auf den Punkt: »Man kann zu einem Thema auch mal gar keine Meinung haben, das ist auch nicht schlimm. Besser als dummes Zeug oder Halbwissen zu verbreiten.«

Das Kriterium des Tageblatt bei der Löschung von Kommentaren ist übrigens der »gesunde Menschenverstand«. Der gerade ist es, den die Meinungskranken wie eine Fahne schwenken, wenn sie sagen, was ihrer Meinung nach alle zu denken haben.

screenshot Flüchtlingsrat Hamburg

Die politische Instrumentalisierung, die von der AfD unterlassen oder eher zaghaft betrieben wird, besorgt ihre Gegenseite. Der Flüchtlingsrat Hamburg, verkündet er auf facebook, hat einen Hilferuf aus Stade erhalten. »Es gebe Stimmen die von einer Hinrichtung sprechen«, wird gleich zu Beginn gemunkelt. Nach dem Gespräch mit einer, in Worten einer »Ehrenamtlichen« weiß man nun mehr als alle anderen. »Sie sagt: ›wir müssen etwas machen, wir brauchen hier in Stade Hilfe‹«. Wer »wir« ist und wobei Hilfe geleistet werden sollte, wird kluger- oder feigerweise nicht klar benannt.

»Der Tod des Jugendlichen müsse unbedingt untersucht werden«, mahnt die anonyme Quelle. Aber das wird er doch bereits! Als Forderung in den Raum gestellt klingt es, als läge Stade in der Türkei oder einem anderen autoritär regierten Land. »Die Stadt Stade muss diesen Vorfall genauestens untersuchen«, heißt es dann noch einmal. Die Stadt Stade, wenn damit die sich selbst so bezeichnende Stadtverwaltung oder der Rat der Stadt gemeint sein soll, hat sich gefälligst nicht in die Untersuchung, die zur Zeit in den Händen der Staatsanwaltschaft liegt, einzumischen. Von den Prinzipien des Rechtsstaats versteht man beim Flüchtlingsrat Hamburg offenbar nichts.

»Nach den tödlichen Schüssen von Polizist*innen auf einen jungen Geflüchteten in Stade vergangene Woche [,] kommen mehr Infos ans Licht«, wird behauptet. Tatsächlich enthält der Text Angaben, die anderen Flüchtlingen aus der Unterkunft in Bützfleth zugeschrieben werden. Es darf bezweifelt werden, dass sie aus erster Hand stammen und nicht lediglich von der einen Ehrenamtlichen. Indes lassen sich diese Auskünfte auch nicht ohne Weiteres von der Hand weisen. Sollten sie eine Wahrheit enthalten, ist die Art ihrer Präsentation jedenfalls nicht geeignet, Glaubwürdigkeit zu erzeugen.

»Der von einem Polizeibeamten mit mehreren Schüssen erschossene Jugendliche A.«, heißt es da, »wird von seinen ehemaligen Betreuern als gut integriert beschrieben. Er befand sich im zweiten Lehrjahr einer Tischler-Lehre. A. hatte in den letzten Monaten eine Psychose ausgebildet. War vor kurzem stationär in Behandlung und wurde medikamentös eingestellt. Vor der Psychose war A. ein Vorbild für viele andere, er half jüngeren und Neuangekommenen, da er schon sehr gut deutsch sprach. Am Abend von A.’s Tod hatte dieser einen akuten psychotischen Schub. Er ›nervte‹ und bedrängte die anderen Jugendlichen verbal bis in die Nacht hinein. Es gab jedoch, entgegen den Aussagen der Presse [,] keine körperliche Auseinandersetzung unter den Jugendlichen. Einer der Mitbewohner tat das, was Betreuer und Lehrer immer geraten haben: wenn es zu Problemen kommt, die ihr selbst nicht lösen könnt, ruft die Polizei, die wird euch helfen. Der Jugendliche rief die Polizei um A. und seinen Mitbewohnern zu helfen [,] und die Geschehnisse nahmen ihren schrecklichen Verlauf. Die Polizei traf ein und verwies alle anderen Jugendlichen des Hauses, einige mussten mit Zwang aus dem Haus gebracht werden, da sie es freiwillig nicht verlassen wollten. Die Polizei betrat das Haus, versuchte mit A. zu sprechen. A. reagierte nicht auf die Ansprache der Polizei, zudem führte er eine Hantel mit sich, die in etwa die Länge eines Unterarms hat. Die Betreuerin merkte an, dass A. diese Stange immer dabei hatte, auch vor diesem Vorfall. Als A. der Aufforderung die Stange abzulegen nicht nach kam und sich auf die Polizei zu bewegte, wurde zuerst Pfefferspray gegen ihn eingesetzt, dann seien Schüsse gefallen. Die Nachbarn sprechen von 4 Schüssen. Die Jugendlichen sprechen von mehreren Schüssen. Als die Schüsse fielen, befanden sich 6 Polizisten mit A. im Raum [;] dieser Raum habe etwa 14 Quadratmeter.«

Welche »wir« in Stade wobei Hilfe brauchen, ergibt sich daraus nicht. Bei der Organisation der angekündigten »Demo oder Mahnwache« vielleicht?

In einem Kommentar wird klarer, worauf dieser politische Schnellschuss abzielt. Da wird von einem Polizisten aus Stade berichtet, den die Kommentatorin seit ihrer Jugend zu kennen vorgibt. »Er hat mir solche absurden Sachen erzählt, wie sie sich aufgei[le]n [,] genau so welche [!] anzuhalten oder zu bestrafen und welche Torturen die anwenden. Vor allem aber sexistisch gegenüber Frauen, einfach aus persönlichen Gründen. Ich habe ihm meine Meinung gegeigt und erzähle das auch überall rum, damit jeder weiß, wer bei euch eigentlich Freund und Helfer ist! Psychisch gestörte Jugendliche, die nun als Polizisten ihre dunklen Fantasien ausleben.« Ach ja, und die AfD in Stade soll er auch gegründet haben.

So werden die Missionare aus Hamburg demnächst wohl leibhaftig in der Provinz ihre Glaubenssätze predigen.

Die Suchmaschine zeigt zu »bützfleth asylbewerber polizei« auch einen Zeitungsartikel vom 15. November 2016 an: »Für seine vorbildliche Integration von Asylbewerbern ist der Stader Industrievorort Bützfleth mit seiner Gastarbeitergeschichte bekannt«, notierte das Wochenblatt anlässlich einer Zusammenkunft der vorwiegend aus Afghanistan und Syrien stammenden Flüchtlinge, über die es hieß, »mit einem Polizisten in einem Raum zu sein, löse bei ihnen Beklemmung und Befremdung aus«. Ein Sozialarbeiter erklärte ihnen: »›Hier ist das Verhältnis zur Polizei ein anderes. Sie ist der Freund und Helfer, sorgt für Ordnung und Sicherheit‹«. Auf dem Foto der Teilnehmer ist der inzwischen Getötete zu erkennen.

»Im Fall des am 17. August bei einem Polizeieinsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Bützfleth erschossenen 19-jährigen Afghanen führen Mitarbeiter des niedersächsischen Flüchtlingsrats vor Ort Gespräche und recherchieren in seinem Umfeld«, schreibt das Stader Tageblatt am 11. September und formuliert auf facebook: »Der niedersächsische Flüchtlingsrat begleitet die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kritisch – und recherchiert im Umfeld des erschossenen Afghanen.«

Ich lese: der Flüchtlingsrat tut, wozu die lokale Presse sich nicht frei fühlt, weil sie nie gelernt oder vergessen hat, wie das geht, das Recherchieren. Das hieße, nicht bloß nachplappern, was die Polizei souffliert, sondern sich ein eigenes Bild der Geschehnisse machen. Doch selbst nun fällt der freien Presse nichts Gescheiteres ein als das eingeübte Nachplappern dessen, was andere herausgefunden haben.

Der Artikel steckt hinter einer Pay-Wall; die Kosten spare ich mir, zumal ich annehmen kann, dass er auf das rekurriert, was hier schon vom Flüchtlingsrat aus Hamburg zu lesen war und offenbar zeitgleich vom niedersächsischen Flüchtlingsrat auf facebook gepostet wurde: »Psychische Belastungen kamen jedoch verstärkt auf und wurden zu einer psychischen Erkrankung. Er befand sich deshalb auch in Behandlung. Dem Flüchtlingsrat Niedersachsen wurde berichtet, dass Aman am Abend seines Todes einen akuten psychotischen Schub gehabt habe. Ein Jugendlicher rief die Polizei, um Aman zu helfen, und die Geschehnisse nahmen ihren tragischen Verlauf.«

Am selben 11. September liefert die Zeitung zugleich ein weiteres Beispiel für ihre korrupte Kooperation mit der Polizei: → Untold Story.

Von den politischen Parteien ist im Lokalen nichts zu hören. Auf höherer Ebene nur leere Beileidsformeln für alles und jeden. Bis auf den innenpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag. Die kann sich einen Vorfall mit einem Ausländer nicht entgehen lassen. Doch Jens Ahrends hetzt nicht, sondern redet ganz vernünftig: »Pfefferspray konnte den Angreifer nicht stoppen, das tat erst ein tödlicher Schuss. Ein Taser hätte den Mann wohl ebenfalls außer Gefecht gesetzt, aber ohne ihm das Leben zu nehmen. Der Vorfall zeigt, wie sinnvoll es wäre, unsere Polizisten mit den Elektroschockwaffen auszurüsten. Die AfD hat schon Mitte vergangenen Jahres beantragt, Taser in einer Erprobungsphase zu testen. Sie haben sich in anderen Ländern als wertvolles Bindeglied zwischen Reizgas und Schusswaffe bewährt. Der Antrag wurde trotzdem von allen anderen Fraktionen im Landtag abgelehnt.«

Flüchtlingsrat Niedersachsen und Hamburg, die Bürgerinitiative Menschenwürde Landkreis Stade, SJ – Die Falken Niederelbe und die Sauerkrautfabrik Harburg haben für den 12. Oktober nach Stade zu einer Demonstration aufgerufen.

Es wird behauptet, dass die Polizei bereits am 16. August den später Getöteten »aufsuchte« und über seinen psychischen Ausnahmezustand im Bilde hätte sein können. Man verstehe außerdem nicht, weshalb es insgesamt sechs Polizisten nicht gelungen sein soll, den Mann zu überwältigen. Die Aufrufer kritisieren die Aufklärungsarbeit und geben an, dass fünf Wochen nach der Tat lediglich ein Mitbewohner des Toten befragt worden sei, noch dazu mit einem ungeeigneten Übersetzer.

Hansebrücke mit Demo-Ankündigung (Foto/Montage: urian)

taz Nord am 6. Oktober: »Unabhängig von der juristischen Frage, ob der mutmaßliche Totschlag nun unter Notwehrbedingungen erfolgte oder nicht – die Frage ist durchaus berechtigt, warum die Polizei auf eine bekannte psychische Krise mit erhöhter Mannschaftsstärke reagiert, anstatt Experten hinzuzuziehen. A.s Tod ist ja kein Einzelfall: Die meisten polizeilichen Todesschüsse gelten psychotischen Opfern, die auf Ungeübte möglicherweise bedrohlich wirken – zumindest aber unberechenbar scheinen. Das Problem ist auch bei der Polizei bekannt, wo auch Zwangseinweisungen immer wieder eskalieren. In einzelnen Landespolizeien, wie etwa Hamburg, ist der Umgang mit psychisch Erkrankten darum längst Teil der Ausbildung.«

Warum das Stader Tageblatt es am 10. Oktober für nötig erachtet, extra darauf hinzuweisen, dass die Stadtverwaltung für die Demonstration zum Tod des Asylbewerbers in Bützfleth keine »besonderen Auflagen« erteilt hat, kann wohl nur ein Blick in die korrupten Gehirnwindungen der Redakteur*innen klären. Welche Auflagen hätten diese Journalisten sich gewünscht?

Das letzte Mal, als ich sie bei Demo-Berichterstattung beobachten konnte, bei einem NPD-Aufmarsch im September 2016, zogen sie sich Sicherheitswesten an und wichen dem Pressesprecher der Polizei nicht von der Seite, ein Muster eingebetteten Journalismus. Ob sie mehr Angst vor den Neonazis oder der Antifa hatten, kann ich nur mutmaßen. Ich war an jenem Tag ohne Weste und sonstige Warnzeichen unterwegs und zog es vor, mit dem Einsatzleiter der Polizei zu plaudern statt den Phrasen des Pressesprechers zu lauschen.

Über »besondere Auflagen« wurde damals nichts berichtet; es gab wohl nur die üblichen wie die, dass »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« nicht skandiert werden dürfe.

»Kai Seefried, Generalsekretär der niedersächsischen CDU und Landtagsabgeordneter aus Drochtersen, kritisiert die Organisatoren der Demonstration zum Gedenken an den getöteten 19-Jährigen«, vermeldet das Stader Tageblatt am 11. Oktober. Was Seefried auszusetzen hat, soll dem exklusiven Leserkreis der Zeitung vorbehalten bleiben. Nichts auf Seefrieds Homepage oder gar der Internet-Präsenz der CDU. Sehr transparent und vorbildlich demokratisch.

screenshot Stader Tageblatt 11. Oktober 2019

Tatsächlich hat die Zeitung lediglich einen Post auf Seefrieds facebook-Site aufgegriffen und versucht mit dem, was kostenlos erhältlich ist, Geld zu verdienen.

Der Politiker führt aus, er schaue »mit großer Sorge auf den morgigen Tag in Stade. Soll hier wirklich noch das Gedenken an Aman Alizada im Mittelpunk[t] stehen, oder wird hier der Tod des Flüchtlings von Kritikern und Gegnern der Polizei instrumentalisiert? […] Nicht richtig finde ich es, wenn man den Tod eines jungen Menschen instrumentalisiert, Plakate aufhängt und Texte veröffentlicht, die unserer Polizei schon vor Abschluss der Ermittlungen ein rechtswidriges und vorsätzlich gewaltsames Vorgehen vorwerfen. Ich wundere mich über das Vorgehen der Grünen Buxtehude-Apensen, die diese Rhetorik mit unterstützt und verbreitet haben und erst nach Kritik etwas vorsichtiger wurden. […] Wir sollten nicht zulassen, dass durch so ein Handeln das Vertrauen in diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit eintreten, geschmälert wird.«

Die → Süddeutsche Zeitung hat mit dem Bruder des Getöteten gesprochen und veröffentlicht ihren Bericht pünktlich zur Demonstration in Stade: er »will wissen, warum sein jüngerer Bruder in einem der sichersten Länder der Welt den Tod durch einen Polizisten fand, vier Jahre nach seiner Flucht aus einer der gefährlichsten Regionen der Erde.«

Demonstration 12.10.2019 (Foto: urian)

Die Polizei in Stade hat ein dickes Fell. Sie räumte dem Demonstrationszug am 12. Oktober die Straße frei, während einige Teilnehmer in ihre Richtung »das war Mord« skandierten. Gemeint war der zwei Monate zurückliegende Tod des Asylbewerbers aus Afghanistan in Bützfleth.

Knapp 100 Menschen hatte ich bei der Kundgebung zum Auftakt im Bürgerpark am Bahnhof gezählt. Einige kamen noch dazu, als der Zug sich über die Wallstraße zum Salztor und wieder zum Bürgerpark zurück bewegte. 200 wie im Bericht des Stader Tageblatt waren es gewiss nicht. Andere Teilnehmer kamen auf 150; ich lege mich auf 120 fest. (Von der Polizei gibt es keine Meldung.)

Die von einer Hildesheimer Vertreterin des Flüchtlingsrats Niedersachsen angemeldete Demonstration war einerseits als Gedenkveranstaltung für den Toten angekündigt, andererseits sollte die Aufklärung der Tat gefordert werden.

Die Geschehnisse am Abend des 18. August sind nach wie vor unklar. Nach dem, was bisher als gesichert gelten kann, ging Aman A. auf die Polizisten, die von einem seiner Freunde alarmiert worden waren, mit einer Hantelstange los. Darauf sollen diese zunächst mit Reizgas, dann mit dem tödlichen Schusswaffengebrauch reagiert haben. Von »mehreren Schüssen in den Oberkörper« war bei der Demonstration die Rede.

Dass Angehörige und Freunde ihren Verlust betrauern und das Bild des Toten in leuchtendsten Farben zeichnen, kann nicht darüber täuschen, dass er die Situation geschaffen hatte, in der er sein Leben verlor. So wenig es Schwarz und Weiß in der Wirklichkeit gibt, so unscharf kann die Unterscheidung zwischen Täter und Opfer ausfallen. Aman A. war nicht nur Opfer.

Wie aggressiv sein Verhalten war und wie angemessen der Umgang der Polizei damit: das einzuschätzen obliegt bis auf Weiteres der Staatsanwaltschaft. Was alle anderen wissen können, reicht bei weitem nicht zur Urteilsbildung.

Demonstration in Stade zum Tod eines Asylbewerbers 12.10.2019 (Fotos: urian)

Der auf der Demonstration angestellte Vergleich mit Oury Jalloh, der 2005 in Dessau in einer Polizeizelle starb, hinkt. Die Fragen, die sein Tod aufwirft, sind gänzlich anderer Art, als im Fall von Aman A. Es sei denn, man hat gar keine Fragen, sondern kennt bereits die Antworten.

Wie auf einem Transparent: »All Cops Are Part of Systematic Racist Oppression. Polizeigewalt und rechte Netzwerke bekämpfen«. Anders gesagt: wenn ein Nicht-Hellhäutiger von Polizisten angegangen wird, sind immer die Polizisten Schuld. Und Polizisten sind Nazis. All Cops Are Bastards.

Dass die Polizei »vor allem eins: organisierte Gewalt« sei, wie ein Redner sagte, trifft zu, wenn Gewalt als philosophischer Begriff verwendet wird. Aber es bedeutet nicht, dass die Arbeit der Polizei nur oder auch nur vornehmlich in der Ausübung von buchstäblicher Gewalt besteht. Wer so redet, kennt die Polizei offenbar nur aus Film und Fernsehen oder als Teilnehmer einer Demonstration, bei der es zu Auseinandersetzungen mit den Beamten kommt.

Dieser Teil der Demonstrationsteilnehmer braucht die von anderen geforderte lückenlose Aufklärung nicht mehr. Er kannte seine Wahrheit schon vor der Tat.

Die Forderung nach Aufklärung, die vom Flüchtlingsrat Niedersachsen ausdrücklich als politisch deklariert wurde, ist es zu diesem Zeitpunkt allerdings, wenngleich anders als gemeint. Hier ist nicht die Türkei. Noch ermittelt die Staatsanwaltschaft und zwar idealiter ohne politische Einmischung von welcher Seite auch immer.

Wem das Vorgehen der Behörde zu langsam erscheint, irrt sich über Ausstattung und Arbeitsweise der Justiz oder nimmt die eigene Neugier und Ungeduld zum Maßstab für den Rest der Welt. Das in manchem Redebeitrag genährte Misstrauen in den Rechtsstaat ist politisch verheerend, wenn es sich auf schiere Verdächtigung gründet.

In mehreren Reden wurde die »ruhige und höfliche Art« von Aman A. geschildert, dass er fließend Deutsch sprach, »vernünftig und hartnäckig« gewesen sein soll, ein eifriger Schüler besonders der Mathematik. »Er funktionierte in unserem System«, hieß es. Er war demnach ein Muster für Integration.

Aber er hatte auch eine andere Seite, die in den Reden weniger eindringlich beschrieben wurde: psychische Probleme, die sein Umfeld belasteten, derentwegen er in Behandlung war und dann auch wieder nicht. Die Betreuung durch das Amt scheint bereits eingestellt worden zu sein, bevor sein Asylantrag abschlägig beschieden wurde.

Das Hilfsangebot für psychisch Kranke ist im Landkreis Stade bekanntermaßen miserabel. Dass die Versorgung von Asylbewerbern nicht besser ist und ihr Fehlen der »rechtsverletzende Regelfall« sei, wie vom Flüchtlingsrat behauptet, kann also nicht verwundern. Auf diesen Mangel hingewiesen zu haben, dürfte der einzige Verdienst der Demonstration gewesen sein.

Ewiggestrige waren auch da, deren Uhren vor 30 Jahren stehen geblieben sind. Was immer sie mit der Fahne, die sie schwenkten, verbinden: Hammer und Sichel sind wie das Hakenkreuz das Emblem eines menschenfeindlichen Systems. Den Titel als größter Massenmörder der Geschichte muss Hitler mit Stalin teilen. Nur Geschichtsblinde können Antifaschismus mit Kommunismus verwechseln. (Wie der Polizeireporter des Tageblatt: → Nächste Runde AfD und Antifa.)

Aufnahmen von der Demonstration auf meinem Kanal bei YouTube

Oliver Grundmann hat es wieder getan und sich ungebeten als Freund und Helfer der Polizei aufgespielt. Schon während des so genannten → »Gaffer-Prozesses« warf der Stader CDU-Bundestagsabgeordnete sich für die angeblich bedrohte Rechte von Polizisten und Feuerwehrleuten als Zeugen in Strafprozessen in die Brust. Nun tut er, was die Polizei selbst nicht für nötig gehalten hatte, und beschwert sich gemeinsam mit seinem angeblich parteilosen Freund Landrat Michael Roesberg über die Sprechchöre gegen die Beamten auf der Demonstration am 12. Oktober.

Und ebenso wie er vor einem Jahr dem Prozess nicht beigewohnt hatte, sich aber dennoch bemüßigt fühlte, das Verhalten der Verteidiger zu kritisieren, war er nicht auf der Demo anwesend und hat keinen der Sprechchöre selbst gehört, sondern verlässt sich, na, auf wen wohl: auf seine Kumpel von der Zeitung, die nichts Eiligeres zu tun haben, als seinem Geschwätz am 14. Oktober einen Artikel zu widmen. Im Landkreis Stade ist die AfD überflüssig; für die gesellschaftliche Spaltung sorgt die CDU mindestens ebenso eifrig wie die von ihr Verfemten.

screenshot Artikel Roesberg und Grundmann

»Was für Demokraten«, betiteln die Grünen am 17. Oktober eine Presseerklärung. Gemeint sind Roesberg, Grundmann und Seefried. Diesen wird entgegen gehalten: »Zur angeblich ›vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Demonstration‹ sagte der Sprecher der Stader Polizei wörtlich: ›Aus polizeilicher Sicht ist die Veranstaltung völlig problemlos verlaufen.‹ […] Die ›hässlichen Reden‹ ›linksextremistischer Meinungsmacher‹, die Herr Grundmann gehört haben will, sind auf der WebSite des niedersächsischen Flüchtlingsrates nachzulesen. […] Die Forderung nach zügiger und vollständiger Aufklärung zu verunglimpfen, zeugt von einem merkwürdigen Demokratieverständnis. Solche Äußerungen schaden der Demokratie, unserem Rechtsstaat, der Polizei und letztlich dem Ansehen jedes einzelnen Beamten, der pflichtbewusst und verantwortungsvoll seinen Dienst versieht.«

Ralf Poppe auf der Demonstration in Stade am 12. Oktober 2019 (Foto: urian)
Ralf Poppe bei der Abschlusskundgebung im Bürgerpark

Am nächsten Tag greift der Lokalanzeiger zu und titelt mit einem Zitat aus der PM: »Grünen-Sprecher Poppe: Politik und Verwaltung verdrehen Tatsachen«. Ralf Poppe gehört dem Vorstand des Kreisverbandes der Grünen an und steht der Polizei vorurteilsfreier gegenüber als Roesberg, Grundmann und Seefried : er arbeitete zehn Jahre als Polizist in Hamburg.

Es verhält sich wie mit einem anderen aktuellen Kriminalfall, der nicht so offenkundig politische Begehrlichkeiten weckt. (→ Im Fadenkreuz: das Altländer Viertel) Die Behörden hüllen sich in Schweigen, und die Presse wartet auf etwas zum Nachplappern.

Im Fall Aman A. wird der mit der ersten Meldung ausgebrochene Meinungskampf angeheizt. Im Kern geht es darum, ob die Öffentlichkeit über den Fall mehr wissen soll, als ihr die Behörden zugestehen. Vom Versagen der lokalen Medien ist selbstverständlich keine Rede, denn die werden gebraucht, um den Streit auszutragen.

Der Chefredakteur beim Stader Tageblatt wird gut bezahlt. Leute, die ehrliche Arbeit leisten, könnten neidisch werden. Und wofür streicht er sein Gehalt ein? Dafür, am 1. November 2019 ein Interview mit dem Brüder des getöteten Asylbewerbers an dessen Grab in Hamburg-Öjendorf zu publizieren. Moment, war da nicht was? Genau. Ein solches Interview war bereits am 12. Oktober in der Süddeutschen Zeitung zu lesen und ist weiterhin online verfügbar. Freier unabhängiger Journalismus in Stade: ein Betrügergewerbe.

polizei_himmelpforten

Am 5. November 2019 zeigte sich an der Polizeiwache in Himmelpforten, wohin die von allen Seiten geförderte Hasslust führt. Unbekannte sprühten den »Mord«-Vorwurf gegen die Polizei auf die Wand. Die AfD ist mit ihren einschnappenden Reflexen und der Missachtung des Rechtsstaats nicht allein.

screenshot Stader Tageblatt 12

„Staatsanwaltschaft will über Anklage-Erhebung entscheiden“, meldet der Lokalanzeiger am 12. Juni 2020. Das bedeutet genau genommen nichts und trägt allenfalls dazu bei, Spekulationen anzuregen. Immerhin: um einen glasklaren Fall von Notwehr handelt es sich anscheinend nicht, sondern hätte nicht Monate lang ermittelt werden müssen, und die Behörde würde keine Anklagerhebung erwägen. Indes wird das Gericht entscheiden, ob eine Anklage, wenn sie erheben werden sollte, zur Verhandlung zugelassen wird. Der Sachstand heute ist mithin der von gestern.

23. Juni: Die Staatsanwaltschaft hat auf Notwehr erkannt und wird keine Anklage erheben. Was in der Asylbewerberunterkunft geschah, wird unaufgeklärt und Gegenstand politischer Agitation bleiben.

Ein Mann greift vier Polizisten mit einer 1,20 Meter langen Hantelstange an. Die Beamten setzen Pfefferspray ein, das der Mann „geradezu inhaliert“ und nicht ablässt, wobei er „dann erschießt mich doch“ oder „schießt doch“ schreit. Und einer der Polizisten tut es. Fünf Mal.

Juristen nennen es gern „lebensfremd“, wenn die Schilderungen von Angeklagten und Zeugen extrem unglaubwürdig klingen. Zweifellos befanden die Polizisten sich in Gefahr, von der Hantelstange verletzt zu werden, und sie waren berechtigt, sich dagegen zu wehren. Aber war ihr Verhalten deshalb gerechtfertigt?

Hat die Staatsanwaltschaft geprüft, ob ein Notwehr-Exzess vorliegt? Das wird die Bürgerschaft aller Voraussicht nach nicht erfahren. Und welche Entlastungsgründe hat der Polizist, der geschossen hat, vorgebracht, warum er sich verhielt, als befände er sich in Todesgefahr (die anscheinend nur sehr entfernt bestand) und dabei einem anderen das Leben nahm: dass er mit der Situation völlig überfordert war? Haben seine Kollegen erklärt, warum es ihnen zu viert nicht gelungen ist, den Mann zu überwältigen?

Schulterklopfen ist keinesfalls angesagt, völlig unabhängig davon, wie das Verhalten der Polizisten juristisch einzuschätzen ist. Es spielt auch keine Rolle, wie oft Polizisten angegriffen werden. Wenn dabei ein Mensch schwerwiegend zu Schaden kommt, besteht unbedingt Aufarbeitungsbedarf. Deutsche Polizisten schießen gemeinhin nicht einfach los, schon gar nicht so häufig wie ihre TV-Kopien oder US-Polizisten. Und sie tun es auch deshalb nicht, weil sie dafür ausgebildet werden, es zu vermeiden. Oder etwas nicht?

Gewiss, in Niedersachsen zum Beispiel werden Polizisten zunächst als Schläger eingesetzt. Die Truppen, die bei Großdemonstrationen mit Knüppeln agieren, sind meist noch in der Ausbildung. Danach müssen sie erst einmal runterkommen, so schilderte es mir ein hochrangiger Stader Polizist, und lernen, dass sie bei ihren alltäglichen Einsätzen mit gewaltbereitem Auftreten die Lage, die sie befrieden sollen, womöglich erst zur Eskalation bringen.

Über rassistische Motive lässt sich nur mutmaßen. Ausräumen könnte diesen Vorwurf nur ein offener Umgang mit dem Geschehen. Auch wenn das Verhalten der Polizisten nicht strafbar war, könnte es nicht richtig gewesen sein. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft wird die Selbstkritik der Polizei nicht befördern.

Die ist überfällig. Nicht, indem schlankweg zugegeben wird, was ihr vorgeworfen wird, sondern indem sie einräumt, wenn sie Fehler macht. Und die macht sie, freilich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dass sie selbst sich in bestem Licht zeichnet, versteht sich. Warum aber die Medien lediglich dieses Image nachzeichnen und nie überprüfen, was ihnen vorgeschrieben wird, sollten diese allmählich einmal beantworten und sich fragen, wie weit sie zum aktuell aufschäumenden Hass auf die Polizei beigetragen haben, indem sie sie als sakrosankt behandeln.

An diesem Fall sind nicht nur die Presse-Darsteller in Stade dran, sondern auch die → Süddeutsche Zeitung, sodass eine gewisse Chance besteht, dass die Bürgerschaft mehr als Verlautbarungen und Abwiegelungen erfährt und die Decke des Schweigens gelüftet wird.

Inzwischen, Anfang Juli 2020, hat der Bruder des Getöteten Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft eingelegt. Dadurch könnte die Bürgerschaft in der Demokratie mehr über die Angelegenheit erfahren, als die Behörden sie wissen lassen wollen.

17. August 2020: Offenbar ist doch nicht alles so glasklar, wie die Staatsanwaltschaft Stade verkündet hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat ihre Kollegen vergattert, zusätzliche Ermittlungen anzustellen.

Am 21. und 22. August sollen in Stade drei Demonstrationen stattfinden, um das zu fordern, was inzwischen längst stattfindet, nämlich neue Ermittlungen. Mit dabei auch die unsäglichen → „Omas gegen Rechts“, die mit akuter Hyperaktivität ihre jahrtehntelange Ignoranz zu kompensieren versuchen und dafür Beifall lautstark heischen.

Auf der Legal Wall für Grafitti unter der Hansebrücke stand über Aman Alizada: „Erschossen von deutschen Polizisten.“ Diese Tatsachenbehauptung war den Stadtoberen, die kein Problem damit haben, NS-Mörder zu ehren, ein Dorn im Auge und wurde übermalt, soll zwischenzeitlich aber wieder angebracht worden sein.

Schuld sind in Stade sowieso immer die anderen. Im Wochenblatt heißt es über die Demonstration vom Vorjahr: „Damals distanzierten sich im Nachhinein Teilnehmer von einigen Redebeiträgen, weil pauschale Kritik an der Polizei geübt und der Tod das Flüchtlings als klassisches Beispiel staatlicher Gewalt hingestellt wurde. Demonstranten aus dem Landkreis Stade waren die Ausführungen von Rednern aus Hamburg zu radikal.“

Ob die Genehmigungsbehörde nun ein Einreiseverbot für Hamburger verhängen wird, ist dem Artikel nicht zu entnehmen. Zuzutrauen wäre es der braunen Bande im Rathaus zu Stade jedenfalls.

Indem die Postille der herrschenden Mafia, das Stader Tageblatt, berichtet, es würden „Hamburger Aktivisten“ zu den Protestveranstaltungen anreisen, liefert es den eingeborenen Fremdenfeinden, sonstigen Neonazis und kaisertreuen Untertanen eine Vorlage, der sie sich für Hetze bedienen, hinter der die Redaktion auf ihrer facebook-Site her löschen muss.

tageblatt_fb220820

Am 16. Dezember 2020 wird bekannt, was absehbar war. Die Staatsanwaltschaft Stade bleibt dabei, dass es sich bei den Schüssen auf den Asylbewerber um Notwehr gehandelt habe. Ein paar dürre Zeitungszeilen, die wiederholen, was vorher bekannt gemacht worden war, sind alles, was die Öffentlichkeit über die Causa erfährt. Dass Prozesse nicht mehr im Geheimen stattfinden war eine der hauptsächlichen Errungenschaften der bürgerlichen Revolution von 1848. Wenn die Obrigkeit, die zumal in Stade in direkter Nachfolge des Kaiserreichs und des Nationalsozialismus steht und nie in der Demokratie angekommen ist, sich von der Öffentlichkeit bedroht fühlt, sorgt sie halt dafür, dass kein Prozess abgehalten wird.

Zum Auftakt des Prozesses gegen den Polizisten, der George Floyd in den USA getötet hat, nimmt sich das → TV-Magazin Monitor im März 2021 den Fall von Polizeigewalt in Stade wieder vor. Die grafische Rekonstruktion dessen, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft geschehen sein soll, macht schlagend deutlich, dass nur die verklausulierte Presseberichterstattung die Notwehr-Version hat plausibel erscheinen lassen.

4. Oktober 2021: Der Fall von 2019 ist weiterhin mysteriös, und Polizei und Justiz verschanzen sich, da geschieht dasselbe noch einmal: In einer Asylbewerberunterkunft in Harsefeld (ebenfalls im Bereich der Polizeiinspektion Stade) wird ein 40-Jähriger aus dem Sudan von der Polizei erschossen, nachdem er mehrere Beamte mit einem Messer angegriffen haben soll. Auch er soll wie Aman Alizada bereits wegen psychischer Probleme auffällig gewesen sein. (→ NDR)