Keine Gnade für die Gattin des Bürgermeisters
Über grobes Pflaster klapperte am 11. Juli 1555 ein leerer Wagen zum Geesttor von Buxtehude. Die alte Hansestadt war von Wasser umflossen wie eine Insel; der südliche Ausgang durch die Mauer befand sich vor einer Brücke über die Este – auf Höhe des heutigen Stadtparks.
In einigen Schritten Entfernung folgten dem Wagen zwei Frauen, deren Kleidung signalisierte: eine Dame und eine Bedienstete. Während der Wagen von den Wachen flüchtig kontrolliert wurde, erreichten die Frauen das Tor. Sie wurden anstandslos durchgewinkt. Der Wagen kam nach, und drüben auf der Geest, auf dem Damm – heute Bahnhofstraße – saßen die Frauen auf.
Unbekannt, zu welcher Tageszeit dieser Auszug, der eine Flucht war, stattfand. Über Nacht waren die Tore verschlossen; man wird die Stoßzeit gewählt haben, wenn die Bauern, die in der Stadt gehandelt hatten, zurückkehrten auf ihre Höfe, als das Aufsehen am geringsten und die Kontrolle am nachlässigsten war.
Vielleicht wurde die Flucht der als Hexe verklagten Frau des Bürgermeisters Bicker samt einer Magd in der Akte ihres Inquisitionsprozesses ausführlicher geschildert – doch die ist verschollen. Jakob Vetterli, Inhaber und Redakteur des Buxtehuder Wochenblatts, konnte sie noch einsehen, als er 1873 über den Fall schrieb. Bereits vor dem Stadtbrand von 1911, nimmt Stadtarchivar Bernd Utermöhlen an, kam die Akte abhanden.
Ein paar mittelniederdeutsche Zitate in Vetterlis Text sind die einzige sichere Quelle über das Geschehen. Wer die Geschichte erzählt, bewegt sich notgedrungen auf dem Boden der Legende.
Doch auch die offizielle Niederschrift scheint dürftig gewesen zu sein: „Ihre näheren Privat-Verhältnisse sind aus den Akten nicht zu ersehen, man weiß nichts über ihren Charakter, ihre Lebensweise, ihre freund- und feindschaftlichen Beziehungen“, notierte Vetterli über Margarethe Bicker.
Zu Vetterlis Zeit wurden Hexen populär, verließen die Märchen und hinterließen jene Spuren in Unterhaltungsliteratur, Film und Fernsehen, die bis heute zu finden sind. Ende des 19. Jahrhunderts erschien die Hexe vornehmlich in erotischen Bildern: als von lüsternen Geistlichen „verfolgte Unschuld“ oder als „femme fatale“, der männlichen Verderbnis. Von der Frauenbewegung der 1970er wurde sie als „weise Heilerin“ entdeckt.
Die wirkliche Margarethe Bicker hat also kein Gesicht mehr. Unbestimmbar, ob sie eine Verführerin oder eine Ärztin war oder keins von beidem, ob jung und schön oder alt und hässlich. Ob sie sich ihrem Stand entsprechend arrogant gab oder sich in die Politik der Männer einmischte. Auf einem Besenstiel ritt sie jedenfalls nicht. Oder schlachtete Kinder, um mit einer Salbe aus dem Fett des gebratenen Fleisches ohne Besen fliegen zu können.
Um die 100.000 Frauen fielen zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert in Europa der Hexenverfolgung zum Opfer. Das Feuer wurde geschürt durch „das verruchteste und zugleich läppischste Buch der Weltliteratur“, den 1487 erschienenen Malleus maleficarum der heilig-römischen Inquisitoren Jakob Sprenger und Heinrich Institoris. Ein Ausbund psychopathischen Frauenhasses, in dem die albernsten Fabeln als göttliche Wahrheit ausgeschrieen werden.
Durch den „Hexenhammer“ etablierte sich der Kreuzzug gegen das „geheime Reich des Satans in Deutschland“. Erst 1775 wurde die letzte Frau als Hexe getötet; mit „finsterem Mittelalter“ hatte die Hexenverfolgung nichts zu tun.
Die Hexenangst ließ Buxtehude nicht aus, Margarethe Bicker war nicht ihr einziges Opfer. Die erste bekannte Verbrennung an der Este fand 1545 statt; belegt sind 15 weitere Hinrichtungen, die letzte 1613. Dass die kaufmännisch-nüchternen Hansestädter gegen den Wahn nicht gefeit waren, zeigt auch Hamburg. Kurz nach Margarethes Flucht, am 16. Juli 1555, wurden dort zwei von 14 inhaftierten Frauen zu Tode gepeinigt und vier verbrannt.
Einiges macht den Fall Bicker besonders unter den Hexenprozessen: der Stand der Angeklagten; die Fluchthilfe, die sie genoss; der Rang ihrer Verteidiger; vor allem aber das rätselhafte Ende ihrer Flucht.
Während sie sich der Gerichtsbarkeit entzog, starben in Buxtehude drei von vier Frauen, die unter der Folter des Umgangs mit dem Teufel verklagt worden waren, den Feuertod.
Die Schreie, die im Sommer 1555 durch die Gassen um den Folterkeller der „Fronerei“ am Hafen hallten, hatten die Furcht geschürt, wer außerdem in den Strudel gezogen würde. Grete Tymme, Aleke Rolappe, Geske Kale und Hehleke Dammis hatten sich bereits gegenseitig beschuldigt und die erforderlichen Antworten auf den Katalog der Fragen gegeben, die das Verfahren vorsah.

Zwei der an der Este gefolterten Frauen sagten schließlich, sie hätten die Bicker beim Tanz gesehen. Vielleicht in der Nacht zum 1. Mai, der Walpurgisnacht auf dem Blocksberg, der Hexenfete, die allenthalben Ableger hatte?
Eine andere Frau sagte aus, sie hätte die Bicker zum Tanz mitgenommen. Die vierte sagte, die Bicker habe sogar den Vortanz gehalten; von ihr habe sie selbst ihre Hexenkunst gelernt. Sobald die Frauen, um weiteren Qualen zu entgehen, auf alles „Ja“ gesagt hatten, was man sie fragte, lief die Vernichtungsmaschine ab.
Unbekannt, warum sie gerade Margarethes Namen nannten – oder nennen sollten. In Manfred Hausmanns Theaterstück über Die Zauberin von Buxtehude (1959) ist einer der drei Bürgermeister, Felix von der Hoyen, der Schurke. Als Herr des Gerichtsverfahrens benutzt er Margarethe für eine Machtintrige gegen seinen Konkurrenten Segebade Bicker.
Weltliche und geistliche Mächte, die Margarethe schützten, gab es reichlich. Sie wurde rechtzeitig vor ihrer Verhaftung gewarnt und verließ die Stadt. Sie kam beim Bruder ihres Mannes, dem Burgherren und Erbrichter Lüder Bicker d. Ä. in Altluneberg unter. Lüder und sein Sohn gehörten nicht nur zur Familie, sondern zu den Gegnern des Hexenwahns.

Während ihre Fürsprecher sich bemühten, den Buxtehuder Rat von der Hexenanklage abzubringen, konnte Margarethe nach ein paar Monaten unbeanstandet eine neue Zuflucht im Alten Kloster unmittelbar an der Buxtehuder Stadtgrenze beziehen. Ihr Gastgeber Propst Vitus Chrummer war ein überregional einflussreicher Diplomat.
Er klopfte „in pochendem Tone“ beim Buxtehuder Rat an. Doch keiner der prominenten Einwender erreichte, dass dieser Margarethe „in der Stadt und in ihrem Hause ungefährdet und unter Geleit möge sitzen lassen“. Einer Delegation aus Bremer Domherren wurde nur zugestanden, bei Rechtsgelehrten in Leipzig und Magdeburg ein Gutachten einzuholen. Darin stand schließlich: „Brennt sie!“
Margarethe hätte vermutlich bis an ihr Lebensende Asyl gefunden. Doch nach 13 Monaten auf der Flucht begab sie sich selbst in die Hände ihrer Verfolger. Das Bisschen sichere Überlieferung sagt nur, wie Margarethe zurückkehrte, nicht warum.
Am Vorabend des Laurentiusmarktes, Sonntag, den 9. August 1556, gelangte sie heimlich, unter Stroh versteckt, in einem „Vifership“ an die Stadtgrenze und stieg beim Zwinger am Marschtor aus. Am Abend entdeckte man sie zu Hause. Ihr Mann konnte erwirken, dass sie bis zum nächsten Sonntag in Fesseln unter Hausarrest blieb, ehe sie in Eisen und unter die Folter musste.

Dann nahm das Verfahren den vorgeschriebenen Gang. Das „Hexenmal“, ein nicht blutender Leberfleck, wurde gesucht und gefunden. Unter der Folter wurde den Frauen das System, das dem Hexenwahn zugrunde lag, gewissermaßen „beigebracht“, bis sie es auswendig hersagen konnten.
Eine gewisse Aleke Hedendorp, die von der Denunziationslawine erfasst worden war, rief am 21. August auf der Folter „Bicker!“ Damit, dass Margarethe selbst am nächsten Tag ihr Geständnis formvollendet wiederholte, war der Prozess abgeschlossen.
Am 26. August 1556 wurde sie gemeinsam mit der Hedendorp auf einem lange als „Hexenwiese“ verrufenen Ort vor den Stadttoren (südlich des Bahnhof) verbrannt.
Wenn – wie in Hausmanns Schauspiel – Bürgermeister Hoyen der Schurke war, ist er ein Opfer des eigenen Wahns geworden. Zwei Jahre nach Margarethe Bickers Ende erkrankte er und hoffte auf Hilfe bei zwei Heilerinnen in Nottensdorf. Sie redeten ihm ein, die Ratskollegen vergifteten ihn. Er rastete aus und griff einen Ratsherrn mit dem Beil an.
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Literatur
W. Behringer: Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 1988 | M. Hausmann: Der dunkle Reigen, Frankfurt/M. 1988 | U. R. in Hamburger Abendblatt 13.5.1997; Kreiszeitung Syke 26.9.2009 | W. G. Soldan / H. Heppe: Geschichte der Hexenprozesse [1911], Hanau/M. o. J. | J. Sprenger / H. Institoris: Der Hexenhammer, 9. Aufl. München 1990 | [J. Vetterli]: Actenmäßig dargestellte Geschichte …, Buxtehuder Wochenblatt 89, 90, 92, 94, 96/1873
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Zum neuerlichen Gedenken an die Hexenverfolgung in Buxtehude siehe
→ Verbrechen und Gedächtnis sowie → Hexen und das Heute in Buxtehude
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Weitere → Kriminalgeschichten
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