ÜBERSICHT Braune Bande. Neonazis in Niederdeutschland
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Banden und ein Anführer, die es gar nicht geben soll – Aus der Statistik gefallene Fälle
Teil 1 • Nachtgang — 22. Mai 2000 | Geschädigter vor Gericht — 19. September 2000
Teil 2 • Ausgefallener Fall — 10. November 2000 | Zufällige Zeichen — 2000 | Schändungen — Juli 2000 | Anschein von Entsetzen — 20. Mai 2000
Teil 3 • Bomber, keine Bomber — 1994/98 | Sturm des »Sky« — 25. Oktober 1996 | Partygäste — 1999/2000
Teil 4 • »Weisse Brüder« — 19. Mai 1999 | Babymord — 1943/2003
Teil 5 • Letzte Zuflucht — 10. Mai 1999 | Hausbesuch — Mai 2000 | Verfahren — 30. Mai 2000
Teil 6 • Im Kuhstall — 14. August 2004 | Schulrebellen — 2003–05
Teil 7 • Abrechnungen — 10. Juni 2000 | Ohne Anlass — 18. Mai 2000 | Sommersee — 5. Mai 2001
Teil 8 • Judenhass — 28. Oktober 2000 | Schändlichkeiten — 2002/03
Abrechnungen — 10. Juni 2000
Drei Wochen nach dem Aspe-Prozess wurde Zog Sux das Jochbein gebrochen. Mit Metallplatte unter dem linken Auge betritt er den Gerichtssaal als Geschädigter. Ein Wort von ihm könnte den Fall klären. Er spricht es nicht aus, nun gerade nicht. Dem Amtsrichter entgeht nicht, dass alle lügen, aber worüber weiß er nicht. Ich könnte ihm einem Tipp geben; aber als Beobachter habe ich kein Rederecht.
Andy, 26, ist geständig und wird zu vier Monaten auf Bewährung, Geldstrafe und Schmerzensgeld verurteilt. Sein Motiv ist ein Märchen: Zog Sux sei vermöbelt worden, weil er Nazi sei.
Tatort war der von der Kirche unterhaltene Jugendtreff Ampel in Hahle. Der Zivildienstleistende, der über den Schlüssel verfügt, windet sich im Zeugenstand. Offenbar war er genötigt worden, den Zugang außerhalb der vorgesehenen Zeiten zu ermöglichen.
An jenem Abend kam eine unbekannte Zahl junger Leute zusammen. Gegen halb drei Uhr nachts brachen sie auf zu einer Kneipe am anderen Ende der Straße. Zog Sux behauptet, plötzlich auf dem Weg zu seinem Auto zusammengebrochen zu sein und nichts davon mitbekommen zu haben, dass er geschlagen und getreten wurde.
Andy und seine Zeugen stellen Zog Sux als »Rechten« und Schläger dar, der in ihrem Kreis unerwünscht war und provoziert habe. Einmal hätte er stolz das auf seinem Rücken tätowierte Hakenkreuz gezeigt, erzählen sie, als habe es sie angewidert. Wortreich schildert Andy einen Streit um politische Anschauungen, der seinen Schlägen vorausgegangen sei; sein Opfer erinnert sich an nichts.
Einer Zeugin rutscht heraus, dass Zog Sux von drei Mitgliedern seiner Gang begleitet wurde. Die sind nicht als Zeugen geladen. Was mag Neonazis und solche, die mit ihnen nichts zu tun haben wollen, in dieser Nacht am selben Ort zusammengeführt haben?
Der Staatsschutz kennt die Antwort vielleicht, aber man weiß nicht, ob er in die Ermittlungen einbezogen war. Der Staatsanwalt stellt nichts klar und ist vielleicht ebenso ahnungslos wie der Richter.
Die Ampel war die Anlaufstelle der von Zog Sux ins Leben gerufenen Hahler Bomber. Er erhielt die Quittung dafür, dass er sich von den gemeinsamen Anschauungen im Aspe-Prozess los gesagt hatte; dass er sich nicht zur Tat und seiner Rolle bekannt, sondern versucht hatte, sich einen weißen Fuß zu machen.
Und noch einmal drehte Zog Sux der Justiz eine Nase. Im Dezember 2001 wurde die Berufung verhandelt, die er gegen seine letzten Bestrafungen eingelegt hatte. Er hatte 26 Monate Haft zu verbüßen. Zwei davon erließen ihm die Richter für etwas, weswegen er nie verurteilt worden war. Sie reduzierten seine Strafe, weil er sich als vom Neonazismus Geläuterter ausgab, obwohl er der Justiz doch stets als »Rowdy« und »Rabauke« galt.
Als wüsste er um die Blindheit seiner Richter erschien er zur Verhandlung in einem Lonsdale-T-Shirt, das der Buchstabenfolge NSDA wegen zu der Zeit als Gesinnungsausweis galt. Die Briefe mit antisemitischem und rassistischem Inhalt, die er aus der Haft heraus schrieb, kannten die Richter nicht und wussten nicht, dass er sich durch die Hilfsorganisation für nationale Gefangene und deren Angehörige betreuen ließ.

Er sagte, er habe nie einer Gruppe angehört. Von den mehreren, die er in der Region initiierte, war in seinen früheren Verfahren so wenig die Rede wie von seiner NPD-Mitgliedschaft. Dazu hatten die Richter nichts in den Akten.
Es beruhe auf seinen Erfahrungen mit Ausländern, dass er Neonazi geworden sei, rechtfertigte sich Zog Sux. Seine ausländischen Mitschüler »taten sich schwer, meine politischen Ansichten zu akzeptieren«. Ohne Ausländer gäbe es keine Neonazis. Ein Argument, das auch jenseits der braunen Szene eingesetzt wird, und den Richtern offenbar einleuchtete.
Worin er die »Gefahr von rechts« sieht, erklärte ein »Aussteiger« im Oktober 2012: »Die gesellschaftliche Entwicklung sorgt für weitere rechte Saat, die aufgeht. Je mehr fremde Einflüsse und Ausländer zu uns kommen, desto mehr fühlen sich die Rechten bestätigt und die Leute verstanden.«
Ohne Anlass — 18. Mai 2000
Klaus-Dieter A., 47, war am 6. Dezember 1999 unterwegs zur Videothek, als er aus den Augenwinkeln »drei Gestalten im Affenzahn auf mich zu rennen« sah. Schon lag er am Boden und wurde getreten. Er kam sich wie »überlaufen« vor, überwältigt »von einer solchen Brutalität«. Die Gesichter waren »voller Hass« und »blinder Wut«.
Zwei Rippen brachen unter den Tritten, dazu Prellungen und ein Monokel-Hämatom, vulgo blaues Auge. Klaus-Dieter A. schleppte sich ins benachbarte Krankenhaus. »Die haben mich nicht für voll genommen«, beklagt er sich vor Gericht über die Aufnahme; als hätte er sich den Überfall ausgedacht.
Das Dunkelfeld hat viele Schattierungen. Die Einschaltung des Staatsschutzes garantiert zwar nicht die Aufnahme in eine Statistik wie im Überfall von Patrick und Sven auf die Türken im Mai 2000, aber der betreffende Vorfall kann insoweit als aufgehellt gelten. (→ Teil 1) Markus, 16 Jahre alt, sowie die Brüder Felix, 16, und Sascha, 18, gehören zu einem noch schwärzeren Dunkelfeld. Bei der Tat waren sie wenigstens zu fünft, nur drei sitzen auf der Anklagebank.
Einen Namen verrät Sascha versehentlich, als er seine Version des Tatgeschehens zum Besten gibt. Warum der nicht neben ihm sitzt? In der Verhandlung wird nicht darauf eingegangen. Der vierte Mann gehört zum braunen Milieu; einer der Angeklagten und ein Hahler Bomber sind familiär verbunden. Sascha gibt freimütig Auskunft: »Wir sind rausgegangen, um einen zusammenzuschlagen«.
Er ist der Typ »tumber Bär«; einem erfahrenen Kriminalbeamten hätte es nicht schwer fallen sollen, von ihm den vierten und fünften Täter zu erfragen. Unumwunden gesteht Sascha die strafverschärfende Verabredung zur Tat. Markus und Felix bestreiten energisch. Betrunken waren sie alle.
»Trinkst du viel?«, wendet sich der Richter an Sascha.
»Ja.«
»Warum?«
»Weiß ich auch nicht, wie das kommt.«
Es war gegen 16.30 Uhr und schon »stockdüster«. Tatort war eine Bushaltestelle. Die nahe Ausfahrtstraße am Krankenhaus war und ist eine erste Adresse der Stadt für Neonazi-Sticker an Laternenpfählen. In der Gegend wohnten die meisten der namentlich bekannten Neonazis.
Das heißt nicht, dass sie nicht auch anderswo wohnten. Die namentlich bekannten waren jene, die sich auffällig und beobachtbar machten, als NPD-Mitglied beim Straßenwahlkampf oder als Gefolgschaft eines Aufmarsches; als Mitglied der »Rechtsrock«-Band Leitwolf; als Betrüger vor Gericht, der mit Nazi-Devotionalien handelt; als Kunde auf der gehackten Liste eines Internet-Shops. Inzwischen suchen und finden sie sich als Kameradschaft Stade ungeniert in den »sozialen Netzwerken« des Web.
Hochhäuser auf der einen, Wohnblocks und Reihenhäuser auf der anderen Straßenseite. Das Dachgestell am Abhang, vor dem der Bus nach Wolfsbruchermoor hält, war ein Treffpunkt. Eine Schule in der Nähe versorgte den Platz bis nachmittags mit Verkehr.
Straßen, Gehwege, Vorgartenzäune, Parkplätze, sonst war weit und breit keine Stelle, die sich zum Aufenthalt anbot. Die Jungs lungerten häufiger an der Haltestelle herum, auf halber Strecke zwischen Drogeriemarkt und Videothek, die noch geöffnet waren, als Klaus-Dieter A. ins Visier geriet.
Es war Nikolaustag und Winter. Nur wer wie Klaus-Dieter A. einen guten Grund und kein Auto hatte, war auf der Straße. Und fünf junge Männer in ihrem Revier.
Während A. am Boden lag und kaum um Hilfe rufen konnte, fuhren wenigstens zwei Autos vorbei. In einem dritten saß Tanja, 16, und machte ihre Mutter aufmerksam. Frau R., 37, reagierte ohne Zögern, hupte heftig, stoppte und stürzte schreiend heraus – womit sie die Angreifer verjagte.
Den Blick des einen fing sie auf. Ohne ihre Courage hätte das Opfer länger gelitten, und ohne den Zufall, dass sie und ihre Tochter Markus kannten, wären alle Täter entkommen.
Der blitzartige Überfall und die zügige Flucht wirken nicht wie eine besoffene Entgleisung. Sascha redet sich auch nicht auf Bierlaune heraus. Dass er keine Ausflüchte macht, rechnet ihm sein Opfer an. »Finde ich schon einen Forschritt, dass jemand zugibt, ich war das«, meint Klaus-Dieter A., das zeige »ein bisschen Anstand«.
Saschas Bekennermut ist so absonderlich wie ihn das Opfer empfindet. Sein Geständnis ohne Reue gerät in neues Licht, als die Liste der bisherigen Justizkontakte der Angeklagten verlesen wird. Diebstahl, Hausfriedensbruch; Fahren ohne Führerschein bei Felix. Das Übliche.
Weiter eine Ermahnung für die »Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen«. Mehr wird nicht mitgeteilt. Genug, um überhaupt bis zur Justiz vorgedrungen zu sein und umso bemerkenswerter, als der Delinquent bereits Umgang mit ihr hatte, als er das Meinungsdelikt beging.
Anders als der Gleichaltrige, der »nur mal so« ein Hakenkreuz auf einen Baum schmiert, war Felix sich des Risikos bewusst und ging ein höheres ein als einer, der bis dahin der Polizei nicht aufgefallen war: was man »kriminelle Energie« nennt. Sascha hat wie sein Bruder gestohlen. Und auch er ist mit Nazi-Symbolen aufgefallen; das Verfahren wurde eingestellt.
Einstellung auch diesmal für Markus und Felix. Dass sie zugeschlagen haben, ist nicht bewiesen. Sascha wird zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung für zwei Jahre. Die greifbarste Strafe besteht in 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Der Richter betont die »Anlasslosigkeit der Tat« und dass Saschas Schuld dadurch schwerer wiegt. Klaus-Dieter A. wurde offenbar allein deshalb zum Opfer, weil er auf der Straße war. Insofern eine willkürliche Tat, nicht aber darin, dass sie von einer Truppe verübt wurde, die sich aus weltanschaulichen Gründen zusammengefunden hatte.
Saschas Bekennermut erscheint in anderem Licht, wenn man die »Anständigkeit«, die ihm sein Opfer attestiert, auf den Katalog der deutschen Tugenden bezieht. Dass es ihm an Saschas Mut gebrach, wird Zog Sux einen knappen Monat später das Jochbein brechen.
Sommersee — 5. Mai 2001
Als drogensüchtiger Ladendieb oder Täter »mit Migrationshintergrund« hätte Marcus kein drittes Mal Bewährung bekommen. Das Jugendschöffengericht gibt sich besondere Mühe, geht im Verständnis bis zur Selbstverleugnung und macht sich lächerlich.
Der Angeklagte von der Kameradschaft Elbe-Weser leugnet die gefährliche Körperverletzung. Das ist sein gutes Recht. Doch auch die Zeugen lügen für ihn: Mitglieder seiner Bande, die mit ihm ein Komplott ausgeheckt haben. Obwohl das Gericht den Bluff durchschaut, urteilt es, Marcus habe sich von seinen Kameraden gelöst.
Er begann seine kriminelle Karriere mit 15. Die Richter erteilten Ermahnungen, denen er nicht folgte. Für den Überfall auf die Asylbewerberunterkunft in Aspe, bei dem er mit der Schusswaffe hantierte, erhielt er Bewährung. (→ Teil 5) Ein Jahr darauf der nächste Prozess: in einer Diskothek hatte er eine Ausländerin verprügelt. Zweite Haftstrafe auf Bewährung und der Wunsch des Richters, Marcus möge sich endlich zusammenreißen.
Drei Wochen nach dem Urteil trafen sich am Badesee von Fredenbeck Kameraden aus Oldenburg und Wildeshausen, Buxtehude und Gnarrenburg. Sie kamen regelmäßig hier zusammen, zwei Dutzend waren es an diesem Samstag. Bei der Anfahrt passierten sie die einen Kilometer entfernte Asylbewerberunterkunft.
Mit Provokationen und Drohungen war es den Neonazis gelungen, Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion zu vertreiben, die einen Geburtstag feiern wollten. Auf das letzte Auto, dessen Fahrerin vor Aufregung den Motor abwürgte, stürzte einer zu und sprühte durch das Schiebedach dem Beifahrer Pfefferspray ins Gesicht. Der wehrte sich.
Daraufhin rückten die Neonazis mit Zeltstangen und brennenden Holzscheiten vor. Das beherzte Auftreten eines 25-Jährigen, der sie in Schach hielt, indem er eine Axt über dem Kopf schwang, bis die Polizei eintraf, verhinderte Schlimmeres.
Marcus ist zweifelsfrei als Sprayer identifiziert. Falls seine Bewährungen widerrufen würden, ständen für ihn mehr als zwei Jahre hinter Gittern an. Zum Prozess erscheint er mit dünnen Haaren, die er sich offenbar hat wachsen lassen, nachdem ihm die Anklageschrift zugestellt worden war.
Wie er die Glatze verdeckt, will er aus der Szene ausgestiegen sein. Deutlicher wird er nicht, das übernehmen die Bewährungshelferin, der Jugendgerichtshelfer und sein Verteidiger. Als Verräter will Marcus nicht dastehen, schließlich bemühen sich seine Kameraden, ihn herauszuhauen.
Sechs Neonazis im Alter von 21 bis 30 Jahren beschuldigen in einstudierten Aussagen einen siebten, der nicht vorbestraft ist und bei einer Verurteilung bestimmt mit Bewährung davon käme und sein Ansehen in der Kameradschaft beträchtlich steigern könnte.
Der Verteidiger erkennt, dass die Täuschung misslingt und lässt Marcus ein Geständnis ablegen. Das muss strafmildernd berücksichtigt werden, auch wenn es in letzter Minute erfolgt und ohne Reue ist. Der Anwalt hebt darauf ab, dass Marcus sich »gefangen« habe und in »geordneten Verhältnissen« befinde. Er habe Arbeit und lebe mit seiner Freundin zusammen; sogar ein Kind sei in Planung.
Der Arbeitgeber und einer seiner Kollegen gehören zu den Zeugen, die eben für ihn gelogen haben, in respektloser Selbstgewissheit, schnoddrig und höhnisch, von Zurufen aus der Entourage im Publikum angefeuert. Der Arbeitskollege war auch in Aspe dabei. Wie dem Gericht nicht entgehen kann, bekundet Marcus’ Freundin durch Kommentare ihre Gruppenzugehörigkeit.
Prinzip Hoffnung siegt dennoch. Zwar werden Marcus acht weitere Monate Haft aufgebrummt, aber zum dritten Mal darf er sich bewähren. Macht 30 Monate für Körperverletzung, die auf seinem Konto stehen. Noch vor der Tür des Saales beginnt die Kameradschaft mit der Siegesfeier. Obwohl ihr »Aussage-Komplott« gescheitert ist, waren sie erfolgreich.
Polizeizeugen sind nicht geladen. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft liegt daran, sie zu befragen. Sie wollen nicht hören, dass die Polizisten der Neonazis wegen bereits vor der Tat am Badesee waren. Die Staatsanwaltschaft müsste Dienstvergehen verfolgen, weil die Beamten dem ersten Angriff auf die Badegäste tatenlos zusahen und erst einschritten, nachdem diese den Notruf gewählt hatten.
Die Überfallenen hatten die Streifenwagen bemerkt und fragen sich im Zeugenstand verwundert, warum die Polizei sich nicht rührte. Das Gericht geht darauf nicht ein. Abseits der Verhandlung ist zu erfahren, dass die Bande den Badesee als ihr Revier reklamiert. In Fredenbeck und umzu weiß man Bescheid. Die »Russen« hätten wissen können, dass sie am Badesee unerwünscht sind.
Aber sie kommen aus der weit entfernten Kreisstadt. Weder Polizei noch Presse haben je ein Wort über die Verhältnisse verloren, das sie hätte warnen können. Was die Ordnungshüter an dem Samstag auf den Plan rief, soll niemand wissen.
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Quellen und Literatur
Abrechnungen – Interview M. Bauer in Thalia-Magazin Okt. 2012
Ohne Anlass – U. R. in Hamburger Abendblatt 24.5.2000
Sommersee – U. R. in Hamburger Abendblatt 19.2.2002, blick nach rechts 5/2002
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ÜBERSICHT Braune Bande. Neonazismus in Niederdeutschland
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