ÜBERSICHT Braune Bande. Neonazis in Niederdeutschland

Banden und ein Anführer, die es gar nicht geben soll – Aus der Statistik gefallene Fälle

Teil 1Nachtgang — 22. Mai 2000 | Geschädigter vor Gericht — 19. September 2000

Teil 2Ausgefallener Fall — 10. November 2000 | Zufällige Zeichen — 2000 | Schändungen — Juli 2000 | Anschein von Entsetzen — 20. Mai 2000

Teil 3Bomber, keine Bomber — 1994/98 | Sturm des »Sky« — 25. Oktober 1996 | Partygäste — 1999/2000

Teil 4»Weisse Brüder« — 19. Mai 1999 | Babymord — 1943/2003

Teil 5Letzte Zuflucht — 10. Mai 1999 | Hausbesuch — Mai 2000 | Verfahren — 30. Mai 2000

Teil 6Im Kuhstall — 14. August 2004 | Schulrebellen — 2003–05

Teil 7Abrechnungen — 10. Juni 2000 | Ohne Anlass — 18. Mai 2000 | Sommersee — 5. Mai 2001

Teil 8Judenhass — 28. Oktober 2000 | Schändlichkeiten — 2002/03

Neonazis in Niederdeutschland (Bild: urian

Judenhass — 28. Oktober 2000

Stefan Sch., 20, verbüßt eine Haftstrafe von 34 Monaten und wird in Handschellen vorgeführt, um sich mit seinem 18-jährigen Bruder Olaf für den Angriff auf eine Geburtstagsfeier zu verantworten. Fast zwei Jahre brauchte die Justiz, um den Fall abzuschließen. Das Jugendrecht sieht eigentlich vor, dass die Strafe aus erzieherischen Gründen der Tat auf dem Fuße zu folgen habe.

Zwei weitere Verfahren gegen Stefan wurden zwischenzeitlich eingestellt. Gefährliche Körperverletzung und Bedrohung, Hausfriedensbruch, Volksverhetzung und Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen, Diebstahl und ein Drogendelikt – mit »Migrationshintergrund« wäre Stefan als »Intensivtäter« gebrandmarkt. Dem Hahler Neonazi hat die Polizei nie eine Pressemitteilung gewidmet.

Vielmehr begleitet die Presse den Prozess mit einem Artikel, in der die Mutter ihre Söhne als Opfer von Zog Sux darstellt. »In einem einzigen Gesprächsversuch, erinnert sich die Mutter, habe der ihr ›rhetorisch brillant‹ seine verworrene Ideologie vorgetragen. Ihre Söhne habe er damit beeindrucken können.« Und offenbar auch die Mutter, die ihm Brillanz im Verworrenen attestiert. Über Hahler Bomber und dass die Justiz den politischen Verführer als »Rowdy« einschätzte, verliert die Zeitung kein Wort.

Eltern, die den Neonazismus ihrer Kinder öffentlich beklagen, gehören zum Repertoire der Berichterstattung. Die Mutter, die mit der Gesinnung des Sohnes hadert, hat hohen Symbolwert. Wie sie mit dem Teufel um die verlorene Seele ringt, so soll es sich mit Gesellschaft und Nationalsozialismus verhalten, dem ungebetenen Gast, dem Fremden, der ins wohlbehütete Haus einbricht.

Die Pieta der Mutter eines Braunen illustriert eine Lieblingsthese von Psychologen und Soziologen, wonach Neonazismus im Protest gegen die Elterngeneration entsteht: weil die Mutter sich über das Hakenkreuz aufrege, halte der Sohn es ihr vor. Freilich sind es vor allem Eltern aus »aufgeklärten« Milieus, die die Verirrung ihrer Kinder politisch annehmen. Eltern, die die Anschauungen der Kinder teilen, bieten sich den Medien nicht zur Befragung an.

Journalisten suchen gemeinhin nach Eltern, wenn der Fall prominent genug geworden ist für Illustrierte und Fernsehen. Kaum zu erwarten, dass sie sich in Interviews vor der Kamera einer Volksverhetzung schuldig machen, wenn ihnen danach wäre. Eltern von Neonazis sind stets selber keine und höchst erschrocken über ihre Sprösslinge.

Die Zeitung hat Stefans Mutter in der Gerichtsverhandlung aufgelesen. Sie ist schon deshalb eine Ausnahme, weil sie anwesend ist. Bei Jugendgerichtsverfahren sind Mütter nicht häufiger zugegen als andere Angehörige und Freunde, und bei Neonazis schon gar nicht. Diese freilich hat gleich zwei Söhne an das Unbegreifliche verloren.

Gegen 20 Uhr hatten sich die Brüder vor einer Gaststätte in Osterholz-Scharmbeck bei Bremen aufgebaut und brüllten »Juden raus«, »Sieg Heil«, »Heil Hitler«. In der Kneipe feierte der Sohn des Gastwirts namens Schindler seinen 18. Geburtstag.

»Warum haben Sie das gerufen?«, fragt der Richter.

»Schindler ist ein typisch jüdischer Name«, antwortet Stefan.

Mit Steven Spielbergs Film Schindlers Liste war es 1994, »als ob die Deutschen zum ersten Mal etwas über den Holocaust erfahren hätten«, höhnte Richard Chaim Schneider drei Jahre später, als Stefan gerade seine kriminelle Laufbahn antrat. So war es den Deutschen noch jedes Mal, sobald sie mehr davon hörten als zuvor, wie 1979 durch die US-amerikanische TV-Serie Holocaust.

In der Verhandlung wird Stefan nicht aufgeklärt, dass Schindler zwar Juden vor der Vernichtung gerettet hat, aber selber keiner war. Er täuscht sich nicht als einziger im Saal.

Als das Geburtstagskind, seine Schwester und ein Cousin nach den Rufern schauten, wurden sie sofort angegriffen. Mit einem Knüppel schlug Stefan dem 15-jährigen Cousin bis zur Gehirnerschütterung mehrmals auf den Kopf. Die Brüder traten mit den Springerstiefeln zu, juristisch ein »gefährliches Werkzeug«.

Mehrere Männer von der Geburtstagsgesellschaft wurden alarmiert. Stefan verschwand kurz vom Kampfplatz und holte ein langes Messer, das in einem Busch bereit lag. Er fuchtelte damit herum und versuchte zuzustechen, bis er der Übermacht weichen musste. »Ihr Judenschweine, wir werden euch irgendwann vergasen«, rief er noch und machte sich mit seinem Bruder aus dem Staub.

In seiner Urteilsbegründung bemüht das Gericht Rache als Motiv für den Überfall. Mehr als ein Jahr vor der Geburtstagsfeier nämlich waren die Gebrüder Sch. und zwei Jungen der Familie Schindler einmal aneinander geraten. Zwar ist Rache eine Speise, die am besten kalt genossen wird, aber vor allem kann das Gericht damit das Motiv übergehen, das die Angeklagten selbst liefern: Hass auf die vermeintlichen Juden. Als der Vater der Opfer in seiner Zeugenaussage ansetzt, von wiederholten Bedrohungen durch die Täter zu erzählen, zeigt das Gericht kein Interesse.

Mildernd angerechnet wird den Brüdern auch die Verzögerung des Verfahrens durch die Justiz. Olaf kommt mit drei Wochen Dauerarrest davon, Stefan erhält acht Monate. Die Differenz zeigt an, wie das Gericht die Tat selbst einschätzt. Die Höhe von Stefans Strafe bemisst sich vor allen nach seinen Vorstrafen, die des Bruders bleibt unter der Höchststrafe für Jugendarrest.

Die Brüder kichern und begleiten die Zeugenaussagen mit verächtlichen Gesten. Auch ihr Anhang samt Mutter im Zuschauerraum hat seinen Spaß. Ermahnungen des Richters beeindrucken niemand. Im Gefängnis, lässt Stefan durch seinen Anwalt erklären, nehme er an einem Aussteiger-Programm Teil; über den Namen seiner Opfer ist er dabei offenbar nicht aufgeklärt worden.

Jedenfalls genießt er gewisse Vergünstigungen, Gesinnungswandel wird belohnt. Den christlichen Hirten freut das reuige Schaf mehr als das brave. Wer keine Lehrstelle findet, soll sich als Aussteiger ausgeben, spotteten Jugendliche der Antifa, die auf keine besondere Förderung hoffen dürfen.

Warum er kein Skinhead mehr sein wolle?, fragt der Richter. Stefan fällt bloß ein: »Keine Lust mehr darauf.« Als Aussteiger, setzt er eilig hinzu, habe er im Knast Ärger bekommen mit seinem gleichfalls einsitzenden ehemaligen »Führer« Zog Sux.

Schändlichkeiten — 2002/03

Wie auf dem Friedhof des Kriegsgefangenenlagers in Sandbostel (→ Teil 2) hakenkreuzen sich in Ahlem bei Hannover Geschichte und Gegenwart. Kurz vor Beginn eines Gedenkgottesdienstes im April 2002 wird die Schändung des Mahnmals für die Opfer eines KZ-Außenlagers entdeckt. Drei Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren haben »Auschwitz-Lüge«, »Juda verrecke« und »Solidarität mit Palästina« auf die Kupferplatten mit 294 Namen von Toten geschmiert und Plakate geklebt mit SS-Runen, Hakenkreuzen und der Adresse der NSDAP-Aufbauorganisation von Gary Rex Lauck im US-Bundesstaat Nebraska.

Der Anschlag wurde von Kundigen in Zusammenhang gebracht mit Unternehmungen der NPD im benachbarten Barsinghausen. Im Februar und März war es zu Auseinandersetzungen gekommen, für Ende April ein Aufmarsch angemeldet worden. Im Prozess gegen die Schänder-Bande war davon so wenig die Rede wie von der Vorgeschichte des ältesten Angeklagten.

Er hatte die Tat begangen zwei Monate nach seiner Entlassung aus der infolge seines vermeintlichen Gesinnungswandels um ebenso viel verkürzten Haft. Entsprechend der Vorstrafen forderte der Staatsanwalt zwar acht Monate für Zog Sux, weil in seiner Wohnung der Anschlag geplant worden war; weil er den Stift besorgte, mit dem die Parolen auf die Kupferplatten geschrieben wurden; weil ihm die Disketten mit dem Propaganda-Material gehörten, das als Vorlage für die Plakate dienten; weil er den Kleister anrührte. Verurteilt wurde Zog Sux jedoch weder als Anstifter oder Mittäter, sondern als Beihelfer, und mit einer Geldstrafe bedacht.

Von Ahlem und NS-Verbrechen hörte man zwei Monate nach der Schändung auch an seiner früheren Wirkungsstätte. Während Zog Sux sich mit »Juda verrecke« zu Wort meldete, verschafften seine Freunde dem 94-jährigen Gustav Wolters vom Einsatzkommando (→ Braune Heimatkunde) zur Aufgabe seines Feinkostladens einen Ehrenbrief des Bundeskanzlers als »Anerkennung für seine Lebensleistung«. Der Bürgermeister überreichte ihn, unmittelbar nachdem er in einer Sitzung zur Vorbereitung von »Israel-Kulturwochen« von Ahlem gehört hatte – als Thema eines Vortrags über die Israelitische Gartenbauschule, nicht über die Gestapo-Dienst- und Deportationsstelle, die daraus wurde.

Das Kanzleramt hatte bei einer Ehrung für jemand dieses Alters, 37 bei Kriegsende, routinemäßig nachgefragt und erhielt aus dem Rathaus eine Unbedenklichkeitserklärung. Den Feinkosthändler lernte der Kanzler im Urlaub kennen, als er noch Ministerpräsident in Hannover war, wo drei Mahnmale an eines von Wolters’ Verbrechen erinnern.

Am 3. April 1945 beorderte der Gestapo-Chef ein Dutzend SS-Männer zu sich. Sein Vorgesetzter hatte den Tod von 154 Gefängnisinsassen befohlen, mehrheitlich sowjetische Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene, die einen dreitägigen Todesmarsch aus einem Arbeitserziehungslager bei Minden überlebt hatten. Der Gestapo-Chef wusste, was die Stunde geschlagen hatte und sicherte sich ab. Er ließ seinen Untergebenen die Wahl: Wer »nicht die Kraft zur Ausführung des Befehls« habe, könne beiseite treten.

Einer tat es. Die übrigen erwartete die übliche Belohnung, eine Schachtel Zigaretten. SS-Scharführer Wolters kommandierte das Ausheben der Grube. Nach eineinhalb Jahren beim Einsatzkommando wusste er, wie groß sie sein musste. Er fuhr mit 20 bis 30 Häftlingen zum üblichen Platz auf dem Seelhorster Friedhof, der als »Blutwiese« berüchtigt war.

Als die Grube am Morgen des 6. April fertig war und der Arbeitstrupp zur Exekution antrat, gelang einem Hauptmann der Roten Armee die Flucht. Durch ihn erfuhr die US-Armee, die vier Tage später einmarschierte, von dem Massaker. Unter verordneter Anwesenheit der Bevölkerung und vor laufenden Kameras mussten am 2. Mai »belastete Nazis« das Massengrab ausräumen. Weit mehr Leichen als befürchtet wurden geborgen, 526 insgesamt, von denen 386 in einem Trauerzug zum Maschsee gefahren und am Nordufer bestattet wurden.

Der »Gestapo-Case N°1« eines britischen Militärgerichts in Braunschweig 1947 gegen sechs SS-Männer endete mit einem Freispruch, einmal acht Jahren Haft und drei Todesurteilen, von denen zwei vollstreckt wurden. Gustav Wolters erhielt 13 Jahre und saß in Werl, einem Gefängnis, in dem nazistische Kontakte für die Zukunft geknüpft wurden. Nach der Entlassung im August 1950 kehrte er heim nach Stade. (→ SS-Mann 92901)

Gerüchte über die Ehrung für den Massenmörder wiegelte der Lokalanzeiger ab. Mit der Etikettierung als »Meinungsbeitrag« entzog sich der Artikel der Aufgabe, die Leser gehörig zu informieren. Wolters’ Verbrechen wurden falsch beschrieben oder gar nicht genannt; der Kanzlerbrief kam überhaupt nicht vor. Stattdessen Empörung über ungehörige Fragen aus den Reihen der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Der Magistrat, hieß es in seinem Namen, wolle »keinen Eklat um SS-Mann«.

17 Jahre vorher hatte die Autorin des Artikels geschrieben: »Solange faschistische Saat aufgeht, tragen wir am Erbe der Vergangenheit«. Zum 40. Jahrestag des Kriegsendes schämte sie sich für ihr eigenes Blatt. In ihrem Exemplar eines Buchs von Elie Wiesel hatte sie als Lesezeichen eine Todesanzeige aus dem Lokalanzeiger vom Dezember 1982 stecken. Im Alter von 66 Jahren war Hans-Ulrich Rudel verstorben, erst »Hitlers Lieblingsflieger«, dann einer der umtriebigsten Fluchthelfer in Lateinamerika und mit seinem »Kameradenwerk« unter anderem »Mengeles Engel«.

Blut floss, als Rudel im Mai 1977 im Curio-Haus in Hamburg auftreten sollte. Junge Nationaldemokraten, Wiking-Jugend und Hansa-Bande prügelten auf Studenten der nahen Universität ein, die den Veranstaltungsort besetzt hielten. Hier war in Prozessen gegen Leiter der Einsatzgruppen nach der Wahrheit gesucht worden, die Rudel verleugnete. Als Zeuge war auch Gustav Wolters 1948 aus der Zelle vorgeführt worden.

Den mit Lebens- und Todesrune verzierten Nachruf auf Rudel unterzeichnete und bezahlte der NPD-Kreisverband: »Seine Ehre hieß Treue! Alles für Deutschland!« Als Kind fragte sich Wiesel angesichts eines anderen Kindes am Galgen: »Wo ist Gott?«, und erhielt zur Antwort: »An diesem Galgen hängt er.« Die reuige Redakteurin: »Ich fühle mich schuldig, weil ich den Gott Elie Wiesels nicht von dem Galgen herunterhole, solange ich solcher Verherrlichung der grauenvollen Vergangenheit sprachlos gegenüberstehe.«

Bevor sie für das Schweigen über die Ehrung für den mörderischen Feinkosthändler plädierte und vormachte, war sie desto redseliger gewesen. Zur Geschäftsaufgabe hatte sie Wehmut über die guten alten Zeiten verbreitet und goldene Sätze des Greises aufgezeichnet. »Es war schön«, sagte er, »und das Leben geht weiter.«

Der Bürgermeister sprach und schrieb von »vergessen« und »verzeihen«, wollte aber nicht sagen, was genau zu vergeben wäre. Als Fragen zur Ehrung des Judenmörders in einer Bürgerfragestunde im Rathaus gestellt werden sollten, wurde der Staatsschutz alarmiert. Auch davon schwieg der Lokalanzeiger.

Es hatte sich gezeigt, dass die politische Klasse über die Geschichte bestens im Bilde war. Die Juristen unter ihnen kannten die fünf Bände der Akte des Verfahrens gegen Wolters wegen »mehrfacher Beihilfe zum Mord« aus 1964 bis 1966, von denen die Staatsanwaltschaft 2003 zunächst behauptete, sie seien vernichtet, bis sie schließlich doch ins Archiv gelangten.

Auch der einstige Anwalt des Feinkosthändlers, spätere Bürgermeister, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion und Ehrenbürger seiner Stadt, der seit 1981 derselben Brüderschaft angehörte, hatte nichts gegen die »Anerkennung der Lebensleistung« einzuwenden. Leserbriefe mit Fakten der Verbrechen von Gustav Wolters wurden vom Lokalanzeiger der »üblen Nachrede« verdächtigt und zurückgewiesen.

Ein Mal brach das Blatt das Schweigen, als die Causa im Rathaus debattiert wurde. Nicht jedoch um die Taten des Mitbruders ging es, sondern »unterschwellige Unterstellungen« eines Meinungsverbrechers, der Fragen zur Ehrung gestellt hatte. Die Massenmorde seien »60 Jahre her« und damit erledigt, fand die Führungsriege der CDU aus 30-Jährigen, voran der Sohn des einstigen NPD-Spitzenmannes und Verteidigers im Kutenholz-Prozess Alfred Behr. (→ Sanners Schelmenroman)

Einen öffentlichen Akt im Oktober 2003 verheimlichte die Zeitung dann wieder. Im Rathaus gastierte eine Wanderausstellung über die Deportation der niedersächsischen Sinti und Roma. Ahlem war für die meisten die letzte Station vor den Vernichtungslagern. Ein Festredner vom Verband der Sinti machte eine rücksichtsvolle Bemerkung über die Ehrerbietung für den Täter. Wutschnaubend verließ der Bürgermeister den Saal und verlangte hernach eine Entschuldigung vom Redner und seinen »Zuträgern«.

Die von ihm vermutete Verschwörung war unnötig. Was in den Mauern der Stadt totgeschwiegen wurde, stand in überregionalen Zeitungen und im Internet. Im Dezember 2004 gaben 70 Menschen Gustav Wolters das letzte Geleit, darunter der Erste Stadtrat sowie ein ehemaliger Stadtdirektor und Staatssekretär.

»Die Ermordeten sollen noch um das einzige betrogen werden, was unsere Ohnmacht ihnen schenken kann, das Gedächtnis.« Theodor W. Adornos Diktum vom Ende der 1960er bezeichnete die Haltung der politischen Klasse an der Niederelbe. In den Worten von Ernst Klee: »Wer die Täter ehrt, mordet die Opfer noch einmal.«

Quellen und Literatur

JudenhassStader Tageblatt 28.9.2002 | R. C. Schneider: Fetisch Holocaust, München 1997 | U. R. in Osterholzer Kreisblatt 14.9.2002, blick nach rechts 21/2002

SchändlichkeitenHannoversche Allgemeine Zeitung 11.4.2002, 13.1., 16.1.2003. | H. Obenaus in Hannoversche Geschichtsblätter 35/1982 | Stader Tageblatt 28.12.1982, 8.5.1985, 22.6., 20.11.2002, 4.6.2003 | Hamburger Abendblatt 26.6.2002 | Kreiszeitung Wochenblatt 26.6.2002 | U. Goňi: Odessa, Berlin 2006 | Ratsmitglieder über Sitzung 2.6.2003 | T. W. Adorno: Eingriffe, Frankfurt/M. 1971 | E. Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich, Frankfurt/M. 2001 | U. R. in → Neues Deutschland 2.12.2002, 13.11.2003, blick nach rechts 3/2003, Die Gazette 15.3.2003, → Ossietzky 8/2003, → jungle world 20/2003, Kreiszeitung Syke 5.9.2009

TEIL 1

ÜBERSICHT Braune Bande. Neonazismus in Niederdeutschland