Die Guillotine in Stade 1860–1914

Doppelmord am Deich

Die Glocken von St. Cosmae läuteten seine letzte Viertelstunde ein, zwei Schläge später auch St. Wilhadi. 14. Juni 1865, sieben Uhr früh. Hinter den beiden Pastoren betrat Claus Möller den Hof des Stader »Hülfs-Gefangenenhauses«. Der 30-Jährige blieb stehen und sog die Morgenluft tief ein.

Geradezu erleichtert fühlte er sich in diesem Moment. Nach fast sechs Monaten Kerker genoss er die frische Luft und die freie Sicht auf den Himmel. Ein halbes Jahr in Angst sollte heute beendet werden. Die Wärter, die ihn an den Armen hielten, stießen ihn an, und er wankte weiter.

Im Hof war eine kleine, schwarz beschlagene Tribüne errichtet worden, auf der die Abgesandten des Gerichts saßen: die Räte Allershausen und Hattendorf, Sekretär Volgeley sowie Kronanwalt Schaer, der die Anklage gegen Claus Möller vertreten hatte. Seitlich der Tribüne standen allerhand Leute. Claus erkannte zwei der Geschworenen, die sein Urteil gefällt hatten. Ärzte waren dabei und Polizisten, außerdem 16 ausgewählte Bürger als Zeugen.

Gerichtsgefängnis Stade (Fotos: urian)
Hof der ehemaligen U-Haft-Anstalt in Stade

Dann sah Claus den schwarzen Vorhang. Daneben vier schwarz gekleidete Männer: der Scharfrichter und seine Gehilfen. Aus seinem durch die Haft gebleichten Gesicht wich alle Farbe, Claus starrte das Tuch an, das die Hinrichtungsmaschine verbarg.

Der Kronanwalt war aufgestanden. Claus hörte nicht, wie er den Urteilsspruch verlas. Seine Gedanken schweiften ab.

Der Schlachter aus Hollerdeich bei Wischhafen war sich so sicher gewesen. Er hatte darauf vertraut, dass Dr. Richters nichts merkte. Dass er auch diesmal ohne Zögern den Totenschein unterschrieb.

Claus hatte es sogar eilig gehabt, den Arzt zu holen. 20 Minuten, nachdem sie den vergifteten Kaffee getrunken hatte, war seiner Ehefrau übel geworden. Sofort war er losgelaufen, um den Doktor in Oederquart zu benachrichtigen.

Doch die 38-jährige Anna Luise war zäh. Es ging mit ihr nicht so rasch zu Ende wie ein knappes Jahr zuvor mit Catharina Maria, seiner ersten Frau. Weil Anna ohnehin am Magen krankte, hatte Claus geglaubt, sie sei ein leichteres Opfer.

Zwar litt sie schrecklich, hatte Durchfall, Hautausschlag und Kopfschmerzen, ihr schwindelte und ihre Glieder waren gelähmt. Dennoch starb sie nicht.

Nach 14 Tagen Krankenlager verlangte sie, einen anderen Arzt hinzuzuziehen, und der Landphysikus aus Freiburg, Dr. Vogel, besuchte sie. Claus bemerkte, wie die Ärzte sich berieten. Jetzt erzählte Dr. Richters von Catharina. »Unterleibsinfektion« hatte er damals diagnostiziert.

Wenn er argwöhnisch geworden war, mochte er aus Scheu, einen Fehler zuzugeben, bislang geschwiegen haben. Nun, vor den Augen des Kollegen, gab es keine Ausflüchte mehr. Tatsächlich nahm Dr. Vogel etwas von Annas Erbrochenem mit, um es zu untersuchen.

Der Kronanwalt erhob die Stimme und riss Claus aus seinen Gedanken. Er forderte ihn zu einem letzten Gebet auf. Claus sank auf die Knie und sammelte sich zu einem stillen Vaterunser.

Drei Tage nach Dr. Vogels Visite starb Anna unter fürchterlichen Krämpfen. Claus hatte geglaubt, nun sei es ausgestanden. Aber obwohl sich aus der Probe des Erbrochenen nichts ergeben hatte, meldeten die Mediziner ihren Verdacht dem Gericht.

Der Landgendarm holte Annas Leiche ab. Sie wurde seziert. Bei der chemischen Analyse des Magengewebes fanden sich Spuren des Gifts.

Hollerdeich (Foto: urian)
Hollerdeich

Als Claus sein Gebet beendet hatte, segneten ihn die Pastoren und beten ebenfalls. Seine letzte halbe Minute brach an.

Während Claus in Gewahrsam kam und verhört wurde, exhumierte man die Leiche seiner ersten Frau. Auch Catharinas Obduktion ergab Giftreste. Vier Tage lang leugnete Claus hartnäckig, bis er gestand.

Um das Arsen zu bekommen, musste er beim Apotheker in Freiburg einen Schein ausfüllen; das war kein Problem. Er benutzte das Gift zur Säuberung von Schlachtvieh und besaß einen ordentlichen Vorrat.

Vor allem bei Pferdehändlern war Arsen seit eh und je in Gebrauch, als Mittel zur Rosstäuscherei: Eine geringe Dosis im Futter genügte, um den Tieren glatte Haut und glänzendes Haar zu verschaffen, sie jung, gut genährt und lebhaft erscheinen zu lassen. Der geruchs- und geschmacklose Stoff ließ sich unauffällig verabreichen.

Als Catharina in ihrem zweiten Ehejahr über Halsschmerzen klagte, hatte Claus ihr eine Tasse Kaffee mit Zucker und Ei zubereitet, in die er eine gehörige Portion Arsenpulver streute. Acht Monate nach ihrem Tod war er wieder vermählt. Diesmal dauerte es nur ein Vierteljahr, bis er zum Gift griff.

Der Kronanwalt forderte ihn auf, Rock und Weste abzulegen. Claus reichte Pastoren und Wärtern die Hand und dankte ihnen leise.

Der Scharfrichter trat an heran. Kurz bevor er ihm eine schwarze Mütze über den Kopf zog, sah Claus, wie der Vorhang beiseite glitt und die Fallschwertmaschine zeigte.

Die Gehilfen des Henkers schnallten ihn auf das senkrechte Brett. Es kippte, und Claus rutschte vorwärts. Die Lunette, das Brett mit dem halbmondförmigen Ausschnitt, umschloss seinen Nacken.

Aus Habgier, befanden die Untersuchungsbeamten, habe er seine Ehefrauen ermordet. Einige Morgen Land und eine Jahresrente von 100 Mark seien sein Motiv bei der ersten, 100 Mark in bar und Truhen voll Wäsche und Kleidung bei der zweiten Gattin gewesen.

Claus hatte widersprochen: Vielmehr habe er ihre Vorhaltungen über seine Trägheit und Trunksucht nicht ertragen. Sie sollten endlich still sein.

Als ihm der Prozess gemacht werden sollte, war Claus erkältet und konnte kein Wort herausbringen. Die Verhandlung wurde um zwei Tage verschoben, allerdings ging es ihm immer noch nicht besser.

Dem Gericht war es gleich. Mit heiserer Stimme wiederholte Claus also sein Geständnis. Die Sachverständigen gaben ihre Gutachten ab. Und dann war es vorbei.

Hinrichtung in Stade (Zeichnung: urian)

Der Scharfrichter löste die Hebel, das Messer sauste herab, ein dumpfer Schlag – die Guillotine hatte ihr Werk getan.

»Auf Anordnung des Kronanwalts«, notierte der Sekretär, »wurde sodann den versammelten Zeugen durch Drehung des Fall-Bretts der vom Kopf getrennte Leichnam vom Vollstrecker vorgezeigt; der Leichnam wurde mit einem Tuche verhüllt, darauf der Vorhang vor der Maschine wieder herabgelassen«. Ein Gebet von Pastor Vogelsang beschloss den Vorgang.

Claus Möller, vermerkte der Kronanwalt, zeigte »bei dem ganzen Akte eine seltene Ruhe und Ergebung«; der Henker verrichtete seinen Dienst »mit Ruhe, Präzision und Gewandtheit«.

Der Kopf ging nicht ab

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts waren Hinrichtungen keine öffentlichen Spektakel mehr. Das »düstere Fest der Strafe« (M. Foucault) wurde zum Verwaltungsakt, der im Geheimen stattfand. Alle Beteiligten waren zu strengstem Stillschweigen vergattert.

Einen gleichen Tod für alle, einen Tod, der im Augenblick eintrat, gewährleistete die Enthauptungsmaschine. Die hannoversche Regierung hatte 1859 eine Guillotine angeschafft, die bei Bedarf zu den Richtstätten transportiert wurde.

guillotine_maschine

Seinen ersten Einsatz hatte das Wander-Fallbeil am 8. Juni 1860 in Stade. Mindestens fünf weitere Todesurteile wurden im Hof des späteren Untersuchungsgefängnisses vollstreckt.

Einmal klemmte die Guillotine. Bei der Exekution eines 27-jährigen Mörders und Vergewaltigers aus Harburg am 1. März 1892 blockierte ein Sicherungsstift das Messer. Der Delinquent war zwar tot, doch der Kopf nur zu »etwa drei Vierteln bis vier Fünfteln« abgetrennt.

Beim Versuch, das Fallbeil wieder hochzuziehen, riss der Strick; das Messer blieb im Hals stecken. Durch »Zerren und Heben des Nackens« ging der Kopf schließlich ab.

Bürgermeister Christian Oppermann
Bürgermeister Christian Oppermann

Gegenüber einem befreundeten Zeitungsredakteur plauderte der neue, junge Bürgermeister Christian Oppermann über die Panne – prompt berichtete die Presse in Hannover, Hamburg, Berlin und sogar Cannes den schaurigen Vorfall. Weil er das Schweigegebot verletzt hatte, bekam Oppermann Ärger.

Ein Harburger Barbier war am 28. Februar 1914 der letzte, den die Maschine in Stade köpfte.

Raubmord an der Mühle

Das Arme-Sünder-Glöckchen läutete, als der Delinquent den Gefängnishof betrat. Sechs Uhr früh am 1. September 1898.

Seine letzten Stunden hatte der 48-jährige Hermann Granz damit zugebracht, in seiner Zelle vor sich hin zu murmeln, er sei nicht der Mörder. Eine Henkersmahlzeit lehnte er ab, stattdessen erbat er eine Tasse Kaffee, die er unangerührt ließ. Vom religiösen Zuspruch des Pastors wollte er ebenfalls nichts wissen.

Auf einer schwarz beschlagenen Tribüne im Hof hatten die Vertreter des Gerichts Platz genommen, außerdem 20 Bürger und einige Offiziere. Staatsanwalt Stelling verlas den förmlichen Urteilsspruch.

»Haben Sie sonst noch was zu sagen oder Anträge zu stellen?«, fragte er abschließend.

»Nein«, erwiderte Granz. »Ich habe die Sache nicht gemacht.«

»Die Sache« war ein Raubmord, der seiner Scheußlichkeit wegen Aufsehen gemacht hatte.

Am Montag, 3. Januar 1898, geht ein Musikus den Weg bei der Hollerner Mühle. Es ist kurz nach neun Uhr morgens, als er aus einem Gebüsch ein Röcheln vernimmt – und fort schreitet, ohne sich zu bekümmern.

Stutzig macht ihn erst der leere einspännige Wagen an der Brücke vor der Mühle, und er bespricht seine Beobachtungen mit dem Müller. Sie schauen sich um und finden im Gebüsch einen furchtbar zugerichteten Sterbenden: der Schädel fast zertrümmert, das linke Auge ausgestochen.

»Hinrich, kennst du mich noch?«, wendet sich der Müller an den Erschlagenen. Hinrich Rolff, ein 34-jähriger Schlachter aus Lamstedt, kam oft montags auf dem Weg zur Viehauktion an der Mühle vorbei.

Während der Müller bei dem inzwischen Toten bleibt, alarmiert der Musikus den Gendarm in Lamstedt. Auf dessen Telegramm hin schwingt sich Staatsanwalt Stelling in Stade sofort auf sein Fahrrad.

Blutlachen auf dem Weg, Blutspritzer am Gespann beschreiben den Tathergang. Auf dem Wagen war es zum Kampf gekommen, Rolff rutschte herunter oder wurde gestoßen, dann weiter traktiert und ins Gebüsch gezerrt. Mindestens zehn tödliche Wunden an Kopf und Körper, beigebracht mit Meißel oder Hammer, werden bei der Obduktion gezählt.

Der Täter hat den Geldbeutel des Opfers gestohlen, und er riss die Schweizer Uhr von ihrer Kette. Aber er lässt auch etwas zurück: einen Spazierstock mit abgebrochenem Griff.

Seiner Mutter zufolge verließ Hinrich Rolff um sechs Uhr das Haus, 125 Mark in der Tasche für den Viehkauf in Dollern. Schon wenige Kilometer von daheim wurde von Zeugen ein zweiter Mann auf der Kutsche bemerkt. Er muss Rolff gegen sieben Uhr angegriffen haben.

Die Gendarmen treiben zwei Bauern auf, die einen bestimmten Mann nahe dem Tatort querfeldein laufen sahen. Am 5. Januar wird der vorbestrafte Schuhmacher und Gelegenheitsarbeiter Hermann Granz in seinem Zimmer bei der Witwe Haack in heutigen Hemmoorer Ortsteil Westersode verhaftet.

Granz war verheiratet, lebte aber von seiner Frau und seinem Sohn getrennt, seit man ihn für 27 Monate wegen Diebstahls eingesperrt hatte. Danach wohnte er mal in Laumühlen, mal in Hemmoor. Zuletzt arbeitete er in der »Portland Zementfabrik«, die ihn kurz vor Weihnachten entlassen hatte.

Der Witwe Haack schuldete er mehrere Mieten. Doch in seinem Zimmer wurde eine Blechbüchse mit etlichem Bargeld entdeckt. Und dazu ein Beutel, der dem des Ermordeten glich.

Witwe Haack identifizierte den am Tatort gefundenen Stock als den ihres Mieters. Dessen Jacke und Mütze wiesen Blutflecken auf. Fall geklärt.

Unter enormem Andrang der Bevölkerung, die von der Polizei in Schach gehalten werden musste, begann am 14. März 1898 im Königsmarcksaal des Stader Rathauses der Prozess gegen Hermann Granz. 45 Zeugen waren geladen, damit sich die 12 Geschworenen ein Urteil bilden konnten.

Der genaue Ablauf der Tat wurde nicht erhellt. Granz, der ihn hätte erzählen können, stritt alles ab. Er leugnete, den Stock zu kennen; der Geldbeutel gehöre ihm.

Die Blutspuren auf Jacke und Mütze seien bei einer vier Jahre zurückliegenden Schlägerei entstanden. Von Blutanalyse verstand man damals wenig. Die Schlägerei wurde durch Zeugen belegt.

Granz war schon häufiger bei Rolff an einem Montag mitgefahren; in Lamstedt waren sie einmal Nachbarn gewesen. Dass dem Raub ein Streit vorangegangen war, schien unwahrscheinlich: Das Opfer galt als ein »ruhiger, friedliebender Mensch«. Granz dagegen prügelte sich oft.

Alles sprach dafür, dass er den Schlachter am Tatmorgen abpasste, weil er von dessen prallem Geldbeutel wusste. »Ich habe heute Morgen einen guten Tag«, soll Granz wenige Stunden nach dem Mord gesagt und zum Trinken eingeladen haben. Er war freigiebig und bezahlte Schulden.

Eine Parade von Zeugen, die den mutmaßlichen Täter am Montagmorgen gesehen hatten, marschierte auf. Einer erinnerte sich an einen Mann, »der wackelte ein bisschen«: Granz wurde durch den Saal geführt, um seine Gangart begutachten zu lassen.

Ein anderer hatte einen Hinkenden gesehen – wieder musste Granz »vortanzen«. Noch ein Zeuge hatte ein Humpeln gesehen; auch er erkannte Granzens eigentümlichen Gang wieder.

Die Frau des Angeklagten wollte nicht aussagen. Sie brach weinend zusammen und wurde hinausgeführt, als ihr 14-jähriger Sohn dem Gericht sagte, sein Vater kümmere sich nicht um ihn. Am 16. März erging das Todesurteil.

Fallbeil (Zeichnung: urian)

Das Arme-Sünder-Glöckchen läutete wieder, als Hermann Granz dem Scharfrichter übergeben wurde. Der Scharfrichter löste die Hebel, das Messer sauste herab, ein dumpfer Schlag, und es war aus. Dreieinhalb Minuten waren vergangen, seit Granz auf den Hof geführt worden war.

Bekanntmachung Hinrichtung (Foto: urian)

Ein auf dem Wilhadikirchhof bereitstehendes Fuhrwerk brachte den versiegelten Sarg zu einer speziellen Stelle am Rand des Horst-Friedhofs; später lagerten dort die ausgesonderten Grabsteine, bevor sie zertrümmert werden. Ein Anschlagzettel gab den Bürgern die Vollstreckung bekannt.

Horst-Friedhof (Fotos: urian)

Quellen und Literatur

D. Arasse: Die Guillotine, Reinbek 1988 | L. Barring: Götterspruch und Henkerhand, Essen 1980 | M. Foucault: Überwachen und Strafen, Frankfurt/M. 1977

Akten zum Fall Möller werden im Staatsarchiv Hannover aufbewahrt; ich folge der Auswertung von H. Völker im Jahrbuch der Männer vom Morgenstern 69/1990.

Ich machte von den Fenstern des Gerichtsgebäudes aus Fotos des Hofs der Untersuchungshaftanstalt, wo ehedem die Guillotine aufgebaut worden war, als ein Richter zu mir trat. Er entsann sich einer Akte, in der von Hinrichtungen die Rede gewesen war, und fand sie wieder. Sie war noch bis 1982 fortgeführt worden – womit, erfuhr ich nicht. Der historische Teil (eine Handvoll Blätter, vor allem Rechnungen, aber auch die Causa Oppermann) gelangte ins Staatsarchiv Stade (das sich seither aus unerklärlichen Gründen einen umständlichen Titel zugelegt hat, den ich mir einfach nicht merken kann), wo ich ihn einsehen konnte, bevor er eine Registriernummer erhielt.

Eine Akte zum Fall Granz ist nicht archiviert; die Fakten entnahm ich den Berichten im Stader Tageblatt von 1898. Das Plakat, mit dem die Exekution bekannt gemacht wurde, befindet sich im Stadtarchiv Stade.

Der Begräbnisplatz ist beim zuständigen Kirchenkreisamt nicht dokumentiert. Ich wurde an einen Verwalter außer Dienst verwiesen, der aus Erzählungen von Amtsvorgängern und anderem früherem Personal die Stelle kannte: damals außerhalb, heute innerhalb des Friedhofareals.

Über die Mordfälle und die Stader Guillotine schrieb ich am 23.3.1998 und 12.10.2002 im Hamburger Abendblatt, in der Kreiszeitung Syke 7.11.2009 sowie in Elses Lachen. Wahre Kriminalfälle, Bremen 2009.

© Uwe Ruprecht

Geschichtsklitterung hat in Stade Tradition. So wird Touristen wie Einheimischen eine nie existente Vergangenheit in der Hanse vorgegaukelt. ( Der Hanse-Hoax) Den Gipfel bildete die Ehrung für einen NS-Massenmörder. ( Ein ehrenwerter SS-Mann)

Ein aktuelles Beispiel steht im Stader Tageblatt vom 21. Mai 2021. Ob nur die Redaktion geschlampt hat oder der Unfug auf dem Mist des Rathauses gewachsen ist, weiß ich nicht.

Unter dem Zwischentitel „Tod durch Guillotine“ heißt es: „Ein anderes Beispiel der neuen Erinnerungskultur ist Stades letzte öffentliche Hinrichtungsstätte, die 1852 vor den Toren der Stadt im Süden geschaffen wurde. Hier, in Riensförde, sollten alle in Stade verhängten Todesstrafen öffentlich geahndet werden. Am 9. Juni 1854 wurde vor Tausenden von Zuschauern Heinrich Wilhelm Stock hingerichtet. Es folgten am 9. Mai 1856 Anna Margaretha Brümmer und am 29. November 1856 Margarethe Schröder. Bei den Hinrichtungen soll es zu schauerlichen Ritualen gekommen sein. […] Zu weiteren öffentlichen Hinrichtungen kam es nicht mehr. Zwei Jahre später schaffte die hannoversche Regierung die Guillotine ab. Die öffentlichen Hinrichtungen und damit ein Stück gelebtes Mittelalter fanden ihr Ende. Allerdings: Die Todesstrafe wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter ausgeübt.“

Leser dieses Blogs wissen es besser. Das Fallbeil kam erst nach der Abschaffung der öffentlichen Hinrichtung zum Einsatz. Bis dahin wurde, wie etwa in Harsefeld ( Mäusebutter zum Tee), mit dem Schwert geköpft.

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