ÜBERSICHT Braune Bande. Neonazis in Niederdeutschland
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Blitzbanden und ein NSU-Anhänger mit Roller – Vor Gericht und bei der Staatsanwaltschaft
Blitzbande — 17. Dezember 2011
Das Startsignal kommt über Mobiltelefon und Internet. Sie streifen sich schwarze Kapuzenpullover über und steigen in die Autos. Der Treffpunkt ist wenige Minuten entfernt in Harburg, der Vorstadt Hamburgs am Südufer der Elbe.
14 Männer und drei Frauen werden den Behörden bekannt. Zwei sind in Hamburg gemeldet, die übrigen wohnen in der niedersächsischen Nachbarschaft. Sie sind zwischen 18 und 40 Jahre alt.
Sie parken in der Eißendorfer Straße, einem Wohngebiet aus grauen Kästen mit schmalen Vorgärten. Fernseher glimmen in den Fenstern. Vor die Tür geht man allenfalls von einem Hund geführt. Alles in Ruhe und Ordnung.
Die Verschwörer legen die Rüstung an. Sie ziehen weiße Masken mit neutraler Miene vor die Gesichter, klappen die Kapuzen über den Kopf oder setzen sich eine schwarze Kappe auf. Mit Fackeln in den Händen, in Reih und Glied hinter einem Transparent stürmen sie in die Samstagnacht.
Drei Dutzend sind es schließlich, die ihre Botschaft verkünden. Das Aufflackern wird gefilmt, geschnitten, vertont und ins Web gestellt.
Eine Matrize der Irrlichter stammt aus dem Mai des Jahres und wurde binnen kurzem hunderttausendfach angeklickt: »Die Nachwelt nicht vergisst, dass du Deutscher gewesen bist«. Der Clip ist untermalt mit dem Soundtrack einer Hollywood-Filmreise durch drahtlos vernetzte Bewusstseinswelten des Mutterbodens, der Matrix. Aus altem Boden treibt es weiter aus. Germanentum geht digital gegürtet und gewandet in den globalen Kampf.
Ein Vorläufer und Älteste der Anführer, Adolf Dammann, Jahrgang 1939, aufgewachsen in Bargstedt bei Harsefeld, der ein halbes Jahrhundert lang Aufmärsche und Kundgebungen für die NPD organisiert hat, erlebte als Haupthindernis, seine Ansichten zu verbreiten, »eine Mafia aus Medien, Staatsschutz und Antifa«, respektive die »Kumpanei von Verfassungsschmutz, Systemmedien und Antifatzkes«.
Beim Flashmob stören keine Gegendemonstranten das gewünschte Bild, und die Medien können kein verkehrtes zeigen. Anmeldungen nach dem Versammlungsgesetz, Bescheide vom Ordnungsamt oder Verfügungen des Verwaltungsgerichts sind überflüssig. Verbote kümmern nicht – wie das im Juni 2012 im Land Brandenburg verfügte, wo das Gelichter als Spreelichter drei Jahre zuvor erstmals gesichtet wurde.
Für den Kick wird die Polizei noch gebraucht. Der Fackelzug ist flüchtig, lang genug für ein paar Videotakes. Der Spuk ist von der Straße, sobald die ersten Streifenwagen vorfahren. Die Bilder überleben, deshalb sind sie Die Unsterblichen.
Ein Online-Rollenspiel könnte so heißen. In gewissem Sinne ist es eines, in handgreiflicher Echtzeit mit virtueller Halbwertzeit. Ein Abenteuer für Adrenalin-Junkies, angereichert mit dem Anspruch auf politische Aussage. Sie empfinden sich als Krieger im Weltanschauungskampf.
An einem anderen Samstag sind sie im Fußballstadion. Zum Kampfspiel auf dem Rasen singen sie ihre Lieder am unverschämtesten. Nach dem Abpfiff gehen sie auf andere Fans als Feinde los. Als Hooligans riskieren sie Schläge, mehr Ärger mit der Polizei und höhere Strafen als beim Aufblitzen für den Bildschirm.
Leistet ein Gespenstergangster bei der Personalienfeststellung keinen Widerstand, kommt er ohne Blessuren davon. Bei dem Delikt setzt er seine Freiheit nicht aufs Spiel. Körperverletzung kann ins Gefängnis bringen; ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wird in der Regel mit Geldstrafe geahndet.
Beim Blitzkrieg der Blitzbande wird für den Moment der Videoaufnahme eine scheinbar geringe Grenze missachtet: »Es ist verboten«, sagt das Strafgesetzbuch, »öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.«
Das absolute Uniformverbot für die Politik beruht auf und rührt an den empfindlichsten Punkt der Geschichte. Militärisch verfasste Parteiformationen prägten die Epoche, deren Über- und Wiederaufleben am Rand von Hamburg maskiert aber unverhohlen beschworen wird.
Wiederkehr des Verdrängten — 17. Dezember 2011
An diesem Samstagmittag regnet es in Strömen. Ich will rasch zum Supermarkt und gleich wieder zurück hinter den Ofen. Am mittelalterlichen Hafenkran, einem Wahrzeichen von Stade, werde ich aufgehalten – oder lasse mich aufhalten.
Die NPD hat einen Stand aufgebaut: Broschüren auf einem Klapptisch, unter dem grünen Schirm ein halbes Dutzend Männer. Adolf Dammann führt sie an. Einst ein blonder Recke, aber auch mit Bürstenhaarschnitt in Grau und im 72. Lebensjahr in strammer Haltung unermüdlich im Einsatz.
An seiner Seite und unter ihm, zwei Köpfe kleiner, dünnes Haar über der Denkerstirn, sein aktueller Adjutant Florian C., der sein Enkel sein könnte und schon ein Altgedienter ist, zehn Jahre an vorderster Front.
Ihre Gefolgschaft kommt aus Delmenhorst bei Bremen. Die Polizei ist mit mehreren Mannschaftswagen aufgefahren, um eine Handvoll junger Leute mit Protesttransparenten auf Abstand zu halten.
Ungezählte Stunden habe ich bei ähnlichen Gelegenheiten verbracht und die Bande mit der Kamera angeblitzt, in Gesellschaft von Gegendemonstranten und Polizei auf einem Marktplatz oder beim Marsch durch eine Stadt. Woche für Woche gastierte der »Demonstrationszirkus« von NPD und Freien Kameradschaften allenthalben in der Nachbarschaft. Ein kleiner Haufen genügte, damit hunderte Polizisten ausschwärmten, um das Versammlungsrecht gegen mögliche Angriffe der Antifa zu schützen.
Dann verschwand der »braune Spuk« von der Straße, wurde fortgekehrt und abgehakt, schien kein Thema mehr zu sein. Aber er lässt mich nicht los. In den Medien verfolgt er mich, und ich stolpere beim alltäglichsten Gang darüber. Unablässig werden Neuigkeiten über den Nationalsozialistischen Untergrund vermeldet.
Sicher ist zu diesem Zeitpunkt allein der grundsätzliche Zweifel an allen Verlautbarungen. Von Thüringen aus, heißt es, sollen zwei Männer und eine Frau über ein Jahrzehnt lang im ganzen Land gemordet haben. Die Männer sind tot, angeblich hat einer den anderen und sich selbst umgebracht, die Frau ist verhaftet und schweigt. Die Meldungen betreffen vornehmlich das, was die Behörden nicht erkannt oder übersehen haben oder wovon sie vielleicht nie etwas wissen wollten.
Sobald nationalsozialistische Geschichte in der Gegenwart blutig widerhallt wird von Politikern anderer Parteien das Verbot der NPD als der Mutter des Bösen gefordert. Und stets wird es dabei belassen, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu verlangen – bis zum nächsten Mal. Dieses Ritual gab es längst, aber es wurde häufiger wiederholt, seit die höchsten Richter im März 2003 die Aufnahme des Verfahrens ablehnten, weil einigen von ihnen nicht geheuer war, wie eng staatliche Stellen durch ihre »Vertrauensleute« in die Steuerung der NPD verstrickt waren.
Die verfänglichsten Zitate aus der Beweismittelmittelsammlung entstammten einem einzigen, von einem Spitzel verfassten Buch. Wurde die Partei verklagt für etwas, das von den Antragstellern Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung durch die Verfassungsschutzämter selbst veranlasst und bezahlt worden war? Bis das nicht geklärt sei, so das Gericht, bestünde ein »unüberwindliches Verfahrenshindernis«.
Nichts wurde geklärt, wie die Enthüllungen über Verbindungen von Geheimdiensten und Polizei mit dem Helferkreis des NSU bezeigen. Staatliche Stellen unterstützen anscheinend vielfältig, was sie abwehren und bekämpfen sollen. Die Honorare der V-Männer kamen der Parteikasse zugute; die Serienmörder bezahlten damit möglicherweise Waffen und falsche Ausweise.
Das Scheitern ihrer Feinde auf eigenem Feld, in den Instanzen des demokratischen Rechtstaats, brachte die Braune Bewegung in noch größeren Aufwind, als ihn die Drohung mit der Partei-Vernichtung bereits erzeugt hatte. Nach ihrem »Sieg in Karlsruhe« trat sie unverschämter, großspuriger auf, an der Seite der NPD, im Windschatten ihrer Legalität, oder unabhängig von ihr.
Der neueste Nationalsozialismus brachte sich nicht allein mit Gewalttaten ins Gerede, sondern vermehrt durch politische Auftritte. Erst nach dem Verbotsversuch zog die NPD erstmals wieder in Landtage ein. Zum Krieg um die Köpfe und auf den Straßen kam der in den Parlamenten.
Nahezu unbeachtet verfestigte und verbreiterte sich das kulturelle Milieu. »Rechtsrock« erreichte Millionen; über Wikinger und Walhalla Rising schloss der Neonazismus zum Hollywood-Zeitgeist auf. Er etablierte sich endgültig als »Jugendkultur« wie als »soziale Bewegung«.
Zulauf erhielten gerade jene Kreise, denen ein NPD-Verbot zupass käme, weil sie Organisationsformen propagieren und praktizieren, die sich polizeilichen und gerichtlichen Zugriffen von vornherein weitmöglichst entziehen. Wie die Blitzbande oder die Drei aus Zwickau.
Zur Antwort auf die aktuellen Verbotsrufe stehen Dammann und seine Getreuen im Regen am Hafenkran. Das geht mich nichts an. Meine Assoziationen zu NSU und NPD liegen auf anderer Ebene. Die Nachrichten über die »Zwickauer Terrorzelle«, wie die Medien die Mordbande getauft haben, erzeugen bei mir ein Déjà-vu. Sieben Jahre her, dass mir das Kürzel auf der Website eines einheimischen Neonazis begegnete.
Verstrickungen — Februar 2013
Laif Regel [Name geändert] stellt seinen Motorroller am Bordstein ab. Auf dem Chassis prangen eine »88« für »H(eil) H(itler)« und zwei mit Spitzen in Blitze verwandelte Sig-Runen. Klein und gedrungen in einer dicken Sicherheitsweste, blonde Mähne und ein Spitzbart, der bis vor die Brust hängt: der 55-jährige frisch gebackene Rentner sieht aus wie eine Kinderbuchfigur. Der Troll ist stadtbekannt und beliebt; während wir am Straßenrand verweilen, wird er von etlichen Passanten gegrüßt.
Ich sah ihn erstmals am 3. Juni 1994. In der Menge, die sich zu einem Auftritt von Bundeskanzler Kohl gebildet hatte, reckte er den rechten Arm. Adolf, der Schäferhund an seiner Seite, hob auf »Heil« die Pfote. Seit der Begegnung merkte ich auf, wenn ich von ähnlichen Paaren las. Hunde, die deutsch grüßen, scheinen eine Art Tradition zu sein.
Ein anderes Mal wurde Regel von einem Oberstaatsanwalt eigenhändig aus dem Gerichtssaal befördert. Er hat lebenslanges Hausverbot im Justizpalast und ist verdächtig für »Strafaktionen«, wie er sie nennt, gegen Amtsträger, bevorzugt Polizisten und Juristen.
Autoreifen zerstochen, Fensterscheiben zerschlagen, Graffiti gemalt; mit einer Bombendrohung einen halben Tag lang den Gerichtsbetrieb lahm gelegt: Alles üble Nachrede, für Strafverfahren reichte es nie, sagt er und überlässt es mir, was ich glaube.
Nach seinem Rauswurf stand er vor der Tür des Gerichtsgebäudes herum. Ich ging vorbei, er pflaumte mich an: »Ich hab dich auf der Liste. Du bist auch einer von den feinen Pissern.«
Ich hatte in dem Saal gesessen, unter dem die Bombe gelegen haben sollte, und mich auf dem Laufenden gehalten, gab aber vor, ihn nicht zu kennen. Als durchschaue er den Bluff, warf er mir Brocken von dem zu, was er über mich wusste.
Seine Quelle war das Internet; er hatte aufgeklaubt, was ich selbst wissen ließ. Dennoch wusste er mehr als andere über mich, weil ihm die Informationen gebündelt vorlagen.
Ein paar Tage nachher begegne ich ihm beim Billig-Discounter wieder und kontere auf die Verdächtigung als »feiner Pisser«, dass ich nicht zu geizig wäre für den Feinkostladen. Später verriet er mir, in wessen Auftrag er mich ausgespäht haben wollte.
Von einem meiner virtuellen Kontakte mit ihm weiß er nichts. Die Antifa hatte mich auf eine Website mit Fotos und persönlichen Daten eines Polizisten, eines Bankiers und eines Rechtsanwalts hingewiesen. Wie damit umgehen? Polizisten sind keine Freunde der Antifa, dieser Pranger aber war privat.
Man hatte selbst gerade begonnen, Steckbriefe von Neonazis zu verbreiten. Es war nicht privat, wenn unter Polizeischutz hinter dem Transparent »Vorsicht Pädophiler« ein Aktivist vom Widerstand Harburg marschierte, der selbst des sexuellen Missbrauchs von Kindern verdächtig war.
Absehbar war, aber noch nicht ins kollektive Bewusstsein gedrungen, dass das Internet die Kommunikation nicht nur scheinbar erleichtern oder beschleunigen, sondern die Umgangsformen verändern würde. Cyber-Mobbing war noch kein Begriff, keine Polizeidienststelle dafür ausgerüstet, Identitäten im Netz zu ermitteln – als längst E-Mails für Drohungen, Beleidigungen und bisher ungekannte Arten übler Nachrede eingesetzt wurden. Pornografie und Hitlerismus: die ersten Angebote kamen von »unter dem Ladentisch«, das Web bewährte sich sofort als Dreckschleuder. Danach kamen die Betrüger, dann erst die Kaufleute.
Stalker erkundeten bereits die virtuelle Welt, als die »Nachstellung« im Gesetzbuch zwischen Kinderhandel und Freiheitsberaubung einsortiert und mit bis zu drei Jahren Haft unter Strafe gestellt wurde. An der vorhergehenden Debatte war Laif Regel indirekt beteiligt. Eine der verfolgten Frauen, die exemplarisch durch die Medien tourten, war seine so genannte »Ex« aus Harsefeld.
Regels gesammelte Informationen über Polizist, Bankier und Anwalt wurden abgeschaltet. Mit einer zweiten Webpräsenz war es verwickelter. Auf der Suche nach »NS« hatte die Antifa das Netzwerk des NSU gefunden, den NSU-Fan-Club, der statt des Führers ein altertümliches Auto verehrte. Auf der Site wurde die Abkürzung nicht aufgelöst; das Auto könnte Ungetüm heißen, das Ganze eine Nachricht aus der Unterwelt sein.
Die Nachkriegs-Automarke konnte den 20-Jährigen schwerlich einfallen. Als das Kürzel frisch in aller Munde war, machte ich am NPD-Stand im Regen die Runde. Adolf Dammann gab erst vor, Regel nicht zu kennen, erinnerte sich dann aber doch. Von dessen NSU-Leidenschaft wusste er nichts, dachte aber auch zuerst an das Auto. Die Staatsschützer kannten den Pranger, den Fan-Club und mehr, aber sie meinten, die Zwickauer hätten sich nicht mit Regel abgegeben.
Genauer wissen konnten sie es nicht. Während sie ihre Aussage machen, überschlagen sich die Meldungen von vermeintlich verstrickten Personen und Organisationen; wie ausgedehnt der Unterstützerkreis der Serienmörder war, würde auch nach Abschluss des so genannten »NSU-Prozess« rätselhaft bleiben.
Dass die Zwickauer ungestört operieren konnten, verdankte sich weniger, wie die Staatsschützer annahmen, konspirativen Anstrengungen, die den Kontakt zu notorisch Polizeibekannten wie Regel ausschlossen. Ihre Kollegen sahen einfach nicht hin.
Bevor er mit dem SS-Roller abschiebt, spreche ich Regel auf die Korrespondenz an. Er lacht kurz auf. Wenn es mehr zu wissen gibt, wird er es mir nicht auf die Nase binden. Er gibt keine andere Übersetzung als »Neckarsulmer Strickwaren-Union«.
Alexanders Fahrrad — 13. März 2012
Für die ertappten Blitzer von Harburg geht die Geschichte mit einer Razzia weiter. Über 100 Polizisten durchsuchen 17 Wohnungen und beschlagnahmen Fahnen, Transparente mit Totenköpfen, Hakenkreuzen und dem Eid der Schutzstaffel (»Meine Ehre heißt Treue«), sowie Schlagwaffen, Gaspistolen und Sprengstoff. Daraus ergeben sich weitere Strafverfahren.
Unterdessen steht einer der Geistkrieger anderweitig vor Gericht. Er hat Berufung eingelegt gegen seine Verurteilung für zweimaligen Landfriedensbruch: am Hauptquartier der Bande in seinem Wohnort → Tostedt in der Nordheide und beim Angriff auf ein vermeintliches Zentrum »linker Zecken« in Delmenhorst.
René ist 20 und arbeitslos. Sein Rechtsanwalt redet für ihn. Wenn die Kameraden ihre Aussagen machen, sucht René unter dem Tisch seine Füße.
Es sind die längsten Stunden seines Lebens, stillschweigend festgenagelt und im Mittelpunkt ungekannter Aufmerksamkeit. Er zuckt und wiegt sich. Verschämt schaut er zu den Zeugen, wenn ihnen heikle Fragen gestellt werden.
Zwischen der Alltagserscheinung und dem martialischen Gehabe im Video liegen eingebildete Welten. Aber auch ohne Maske bleibt der Unsterbliche unsichtbar bis auf eine Außenseite unter für ihn außerordentlichen Umständen.
Er wirkt, als könne er kein Wässerchen trüben; bei den Landfriedensbrüchen hat er sich nicht aktenkundig hervorgetan. Allemal war er Teil einer bewaffneten Horde. Mehr erfährt man über ihn durch die Zeugen aus seinem Umfeld.
»Wir waren da, um dicke Hose zu machen«, bezeugt der 18-jährige Alexander zum Delmenhorster Überfall im Herbst 2009. »Ich weiß nur, dass die Linken nach Tostedt gekommen sind« – woraufhin er selbst, René und andere, insgesamt 20 Mann, sich »zufällig« für eine »Geburtstagsfeier« vor dem Jugendhaus in der weit entfernten Stadt versammelt hätten, ausgerüstet mit Teleskop-Schlagstöcken und Pfefferspray.
Rufe wie »Hier ist der Nationale Widerstand« oder »Rotfront verrecke« hat der Zeuge nicht gehört. Er hat nichts mitbekommen von Flaschenwürfen und Versuchen, die Eingangstür aufzubrechen, und weiß nicht, durch welches Fenster das Gas in das Foyer gesprüht wurde, so dass doch noch fremde Menschen nicht bloß verängstigt sondern verletzt werden konnten.
Zunächst hatte sich die Abordnung vor dem Haus aufgebaut und die Fassade fotografiert. Eine Sozialarbeiterin ging zu ihnen hinaus. Reden half nichts; sie rief die Polizei. Das Eintreffen des Streifenwagens verscheuchte die Bande.
»Dann kam die Meute mit Verstärkung zurück«, erinnert sich einer der Angegriffenen. »Der größte Teil war schwarz gekleidet und vermummt.« Zweifelsfrei erkannt hat er einen Delmenhorster Anführer, der versuchte, die Tür einzutreten.
Ein Altenpfleger, 22, zählt die Bewaffnung der Belagerer auf: »Holzlatten, Schlagstöcke, Flaschen mit abgebrochenen Hälsen«. Nach einer Viertelstunde kam die Polizei mit Verstärkung zurück und fasste einen Teil der Rotte.
Aus Alexanders Hosentasche zogen die Beamten eine Handvoll Sticker mit der Aufschrift: »Sogar mein Fahrrad ist wichtiger als Israel.«
»Warum hatten Sie die dabei?«, fragt der Vorsitzende Richter.
»Weiß ich nicht. Hat mir ein Mann in die Hand gedrückt.«
»Und was haben Sie sich dabei gedacht?«
Achselzucken.
»Also da kommt irgend so ein Mann, drückt Ihnen die Sticker in die Hand, und Sie nehmen sie. Ich könnte Ihnen also auch irgendetwas in die Hand drücken und Sie nähmen es?«
Zur Antwort macht der Zeuge kiebige Gesten mit seiner Kappe; er hat sie nur ungern abgesetzt und kann sie kaum vom Kopf lassen.
Der Sticker ist strafrechtlich nicht zu beanstanden. Kein Hakenkreuz, kein verbotenes Symbol oder sonst ein Emblem, das auf die Vergangenheit verweist. Nur eine Waage, das Fahrrad, der Spruch. Neutrales Design – wie die Uniformierung der Unsterblichen.
Judenhass auf vertrackte Weise, geradezu kunstfrei. Wie eine unfreiwillige Satire der bekundeten Anschauung. Verhöhnung der Shoah durch eine blöde Gebärde. Ausweichend, aber ausreichend deutlich.
Wie die Angaben des Zeugen, der die Sticker in der Tasche hatte. In die Hand gedrückt von einem Mann – so viel ist wohl wahr. Jemand hat entschieden, den Spruch in Umlauf zu bringen.
»Kannten Sie den Mann, wissen Sie den Namen dessen, der Ihnen die Sticker in die Hand gedrückt hat?«, dringt der Vorsitzende Richter auf Alexander ein.
»Weiß ich nicht. Keine Ahnung.«
Alexander ist nicht wortgewandt genug für eine glaubwürdige Ausrede und versucht es gar nicht erst. Jedes Wort zu Einzelheiten der Übergabe wäre verräterisch. Ein Name müsste fallen, der im Prozess mehrfach genannt wird, wie stets, wenn es um Neonazis in Tostedt geht.
Blut am Bahnhof — September 2012
Volksverhetzung steht beim Sticker so wenig in Rede wie beim Umzug der Unsterblichen in der Eißendorfer Straße. Auch das Motto der Nachtgespenster war verdreht: »Zu Unrecht ermordet – aber nicht vergessen«.
Gemeint ist ein Vorfall in der S-Bahn-Station Harburg vom Juni 2009, der durch ein Gerichtsurteil aktuell geworden war. Zwei Jugendliche hatten einen 44-jährigen Dachdecker angebettelt. Er verweigerte sich, und einer der Jungs schlug mit der Faust gegen seine Brust. Der Mann stürzte rückwärts und prallte mit dem Schädel auf den Boden. Nach vier Wochen im Krankenhaus starb er. Ein Lehrbuchfall für »Körperverletzung mit Todesfolge«.
Mit der »Herkunft« des Täters wurde Stimmung gemacht. Für den »Zwanzig-Cent-Mord« verhängte die Justiz zunächst 40 Monate Haft. Die Verteidigung war mit der Revision des Urteils erfolgreich.
Abwegig, für den Angriff, der umstandslos unglücklichst ausging, ein höheres Urteil auszuwerfen als für weitaus aggressivere Gewalttaten, deren Begehungsweise dem herbeigeschriebenen Mord näher stehen, doch vom Opfer zufällig überlebt werden. Nach erneutem Durchgang vor Gericht wurde die Strafe auf zwei Jahre verringert.
Darauf schlug der Blitz ein. Die Parole der Fackelträger mutet niedlich an gegenüber anderen Angeboten der Suchmaschine. Eine Pro-Sarrazin-Site belehrt über die »feigen Mörder« vom S-Bahnsteig: »Wussten Sie eigentlich, dass die so genannte ›Leugnung des Holocaust‹ oder auch nur die so genannte ›Relativierung‹ von selbigem, höher bestraft wird als Mord an einem Deutschen?«
Das ist deutlicher als die Unsterblichen und stößt ein weiteres Tor auf, durch das der Nationalsozialismus ganz beiläufig eintritt. Soweit sich der Berichterstattung entnehmen lässt, ist der Name des Täters zwar arabisch, er aber ebenfalls Deutscher.
Nach der Visite im Web streife ich über den Bahnhof an der Endstation der Harburger S-Bahn-Linie. Am Eingang zur Wartehalle lehnt Ali, Libanese mit deutscher Staatsangehörigkeit. Er ist Anfang 20, in Deutschland geboren und aufgewachsen.
Ali schaut zwischen dem Monitor in seiner Hand und einer aufgeregten Gruppe Schüler hin und her.
»Da gibts gleich Ärger unter deinen Landsleuten«, sagt er mit Blick auf die Schüler.
»Meine? Das sind auch deine.«
»Nicht nach der Nationalität.«
»Du meinst das Blut.«
Reifedefizit Weltbild — März/September 2012
»Sie haben Angst und Schrecken verbreiten wollen«, wendet sich der Vorsitzende Richter an René und attestiert ihm »schädliche Neigungen«. Die Formel deckt im Jugendstrafrecht die Verhängung von Höchststrafen.
Immerhin wird René mit einem »Reifedefizit« entschuldigt und das schonendere Sonderrecht angewendet, gültig bis zur Volljährigkeitsgrenze aus dem Kaiserreich von 21 Jahren, wonach Erziehung Vorrang vor Strafe haben soll. Richter sind keine Pädagogen, der Gerichtsaal ist kein Klassenzimmer. Die Einschätzung des Angeklagten beruht auf kargen Angaben zum Lebenslauf, dem Bundeszentralregisterauszug, vulgo Vorstrafenregister, und dem Eindruck während der Hauptverhandlung, in der René schweigend auf dem Stuhl hin und her rutscht.
Die Tat selbst steht für die Reifedefizite ein. Ein erwachsener vernünftiger Mensch läuft nicht maskiert durch die Straßen und ruft krumme Parolen, trägt okkulte Sticker bei sich und schwingt den Knüppel vorm Jugendhaus. Seine vermutete Weltanschauung, auf die kaum ein Streiflicht geworfen wird durch Zeugen wie Alexander, weist die Unreife aus. Wer kann schon daran glauben, dass es keine »Endlösung der Judenfrage« gab.
Nationalsozialismus gilt der Justiz als Teil des Reifeprozesses. Ein Teil der männlichen Jugend muss anscheinend ein Hitler-Stadium durchschreiten, um erwachsen zu werden. Sozialpsychologen sekundieren mit Studien, die das NS-Syndrom als Symptom einer Adoleszenzkrise ausgeben. Für ihre Ansichten wird den jungen Männern vorab Resozialisation zugebilligt; ihre Straftaten entspringen einem temporären Jugendirresein.
Weder Renés Landfriedensbrüche noch der Flashmob sind einer Jugendbande zuzurechnen. Die in der Eißendorfer Straße Arretierten waren sämtlich volljährig. Renés mutmaßliche spätpubertäre Anwandlungen erklären nicht die Teilnahme von mindestens drei Frauen, 23, 35 und 40 Jahre alt. Oder die Taten des Mannes, von dem Alexander die Sticker erhalten haben könnte, der zuletzt im selben Gerichtssaal öffentlich auftrat. (→ Das Nest in der Nordheide)
Man muss René so ernst nehmen, wie er sich verhält. Auf keinen ihrer Sprüche haben er und seine Freunde ein Patent oder Privileg. Was sie von Gleichaltrigen unterscheidet, ist die handgreifliche Entschlossenheit, mit der sie ihre Anschauungen vortragen. Sie sind 18 oder 20 Jahre alt, sehen sich als Männer und handeln so. Zu anderen Zeiten, an anderen Orten wären sie beim Militär oder gar im Krieg. Dies ist ihre Zeit und ihr Ort. Die neueste Bande unter uraltem Banner.
René wird zu sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Die Aussetzung zur Bewährung ist nurmehr Formsache; der Prozess über seine Teilnahme am Flashmob steht noch aus. Dabei wird er außerdem eines Verstoßes gegen das Waffenrecht beschuldigt. Macht am Ende eine »Einheitsjugendstrafe« von zwei Jahren Gefängnis.
Sollte er in der Zelle Betreuung suchen, wird er sie finden. Das Netzwerk für »nationale Gefangene« ist das älteste aller kriminellen Gruppierungen und vielfach bewährt. Mag seine Jugend René als Individuum entlasten; mag er sich eines Tages von der Kameradschaft abwenden, reifer werden in dem Sinn, in dem er es jetzt noch nicht sein soll; und hörte er auf, Fackeln und Transparente in der Nacht zu schwingen, könnte er den Satz noch für wahr halten: »Die Nachwelt nicht vergisst, dass du Deutscher gewesen bist«.
Ob er beiseite tritt oder im Glied bleibt, steht er in einer langen, ununterbrochenen Reihe, die sich immer wieder neu auffüllt. René und seine Freunde sind nicht die erste und nicht die letzte, sondern eine »neue Generation von Kämpfern«.
Ein Jahrzehnt vorher schwor ein Altvorderer sie ein: »Das sind die echten und authentischen Erben der Männer, die fünfeinhalb, fast sechs Jahre im Krieg an der Front waren«. Damals hatte der Hamburger Christian Worch, Jahrgang 1956, mit angemeldeten Demonstrationen am helllichten Tage den Mutterboden in Tostedt beackert; sein gegenwärtiger Gefolgsmann René war da noch ein Kind.
Videosequenzen — 21. September 2012
»Ich hätte Sie beinahe als Zeugen geladen«, begrüßt mich der für Strafsachen mit »extremistischen, ausländerfeindlichen und antisemitischen« Betreff zuständige Oberstaatsanwalt zum Gespräch über die Unsterblichen.
Er hat mich auf Videos aus dem »Ghetto« von Stade gesehen, wo überall Kameras hängen. So nennen die Bewohner, vornehmlich »Migranten« und »Hartz-IV-Bezieher«, ihr Viertel mit trotzigem Stolz. Der Magistrat hat die Straßennamen geändert, um die Stigmatisierung durch die Wohnanschrift zu vertuschen. Doch jeder in »Bräzi-Town« weiß, wo die Breslauer liegt.
Ich war bei einem Freitags-Festessen. Zum Rauchen verfügten sich rund 50 Mann vor die Tür. Auf der Straße wurde schon lautstark gestritten zwischen den Insassen eines Autos und einem Anwohner. Ich verstand kein Wort. Einige versuchten zu beschwichtigten, die große Mehrheit stand konsterniert herum.
Zwei Männer wollten unbedingt Blut sehen. Das erste Mal entging mir, obwohl ich es bemerkt haben sollte. Ich hörte nur von einem Messer. Beim zweiten Mal drängte sich ein Dicker zum Zentrum des Streits. Aus dem Handgelenk warf er ein Messer in die Menge; zufällig ging es in kein Auge. Ein einziger Polizist brüllte die Kontrahenten im Auto buchstäblich vom Platz und löste die Lage auf.
»Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist die Videoüberwachung im öffentlichen Bereich ein schwieriges und sensibles Thema.« Als der Bürgermeister dies erkannte und eine sorgfältige Prüfung versprach, war die Anlage bereits seit zwei Monaten installiert.
Es hatte heimlich geschehen sollen. Das misslang, Protest erhob sich, Anwälte wurden eingeschaltet. Der Magistrat bestritt zunächst seine Beteiligung. Dann gab er sie nach und nach zu – bis das »Projekt Orwell« Lob aus den rechten Kreisen erhielt. Nun wurden bekennerstolz Zahlen von Straftaten vorgelegt, über die man anfangs angeblich nicht verfügt hatte.
Fünf Jahre später sind viele Kameras in den Treppenhäusern abmontiert oder unbrauchbar gemacht worden; der Aufnahmewinkel der Haustürkameras musste auf gerichtliche Weisung verringert werden. In bekannt gewordenen Fällen, in denen Videos als Beweismittel in Betracht kamen, taugten sie nichts.
Das Verfahren sei eingestellt, sagt der Oberstaatsanwalt. Es bestehe keine Aussicht auf verwertbare Zeugenaussagen. Durch die tonlosen Videos haben die Ermittler vielleicht sogar mehr vom Geschehen verstanden als ich, der zwar daneben stand, aber nichts Verlässliches wahrnahm. Die Motive der Messerwerfer, der Grund des Streits sind mir ein Rätsel.
Jedenfalls war keine der mutmaßlichen Beleidigungen geeignet, anderen als persönlichen Hass zu schüren. Kein Prophet, kein Stamm, kein Land wurde geschmäht. Ich als Fremdester kam auch nicht als Feind in Betracht, egal ob als Deutscher oder Jude sogar. Es ging niemand sonst an und glücklicherweise nicht ins Auge.
Den Clip der Unsterblichen hat der Oberstaatsanwalt so oft Bild für Bild gesehen, dass er ihn zeichnen könnte. Die Akte mit der Arbeitskopie ist vom Tisch. Als wir darüber reden, ruft er die Website, die er nicht abschalten kann, auf seinem Dienstrechner auf, erhält aber keinen Zugriff auf das »Privatvideo«.
An anderer Stelle beschreiben die Unsterblichen sich als »junge Deutsche, die sich bundesweit auf öffentlichen Plätzen zusammenfinden, um auf das Schandwerk der Demokraten aufmerksam zu machen«. Sie beschwören wie eh und je den »Volkstod« (kurz für »Tod der Volksgemeinschaft«, des »Volkskörpers«), machen aber dafür weniger die »Überfremdung« verantwortlich als Aussterben, Abwanderung (aus dem Osten) und Arbeitslosigkeit.
»Ausländer raus« zieht immer wieder, »Rotfront verrecke« ist noch älter; am lautesten aber brüllen die neuesten Nachfahren: »Demokratie? Nein Danke!«
Die verwandte Verquertheit der Parolen von »Unrechtsmord« und »Juden-Fahrrad«, sinniere ich, könnte auf dieselbe Quelle hinweisen. Der Oberstaatsanwalt winkt ab; er weiß, wen ich meine.
Und er winkt noch einmal ab, als ich Bandenermittlungen überhaupt anspreche. »Wie soll ich da an gerichtsfeste Beweise gelangen?«, fragt er zurück.
Die Bande von Internet-Betrügern wird erwischt, weil die Armengeldbezieher für die Geldeingänge Konten guter Bekannter benutzt haben; bei der ersten polizeilichen Vernehmung packt wenigstens einer von ihnen aus. Spätestens in der Hauptverhandlung wird einer aus der Gruppe, die Raubüberfälle begangen hat, auf Anraten seines Anwalts alles gestehen, was ihn entlasten könnte, und seine Komplizen verraten.
Verurteilungen langfristig und weiträumig organisierter Kriminalität sind dagegen selten, weil die Ermittlungen aufwändig und zeitraubend sind: zahllose Einzeldelikte, Beweismittel, Zeugen müssen durch die Jahre von der Anlage der ersten Akte bis zur Rechtskraft eines Urteils gebracht werden. Verfahren scheitern oft an der Kollision von Zeugenschutz und Öffentlichkeit des Strafprozesses. »Vertrauensleute« erscheinen gar nicht vor Gericht oder verkleidet und pseudonym und sind vergattert, nur eingeschränkte Aussagen zu machen.
An tragfähige Beweise gegen Banden gelangt man auf die älteste, die ursprüngliche Art von Kriminalpolizei, mit dem Spitzel, dem System Vidocq, wonach »das Verbrechen nur durch Verbrecher bekämpft werden« kann. Eugène-François Vidocq, der erste moderne Kriminalist und erste Privatdetektiv, war ein Ex-Sträfling, der ab 1809 in Paris als Geheimagent arbeitete.
Sein Startkapital beim Aufbau einer Dienststelle für die Erforschung von Verbrechen waren die intime Kenntnis der Unterwelt und sein Talent, maskiert aufzutreten. Er ermittelte nicht rückwärts sondern vorwärts und war dabei, bis das Verbrechen begangen werden sollte. Zwischen dem Lockspitzel oder Agent provocateur und dem Späher oder Beobachter war kein Unterschied.
Treue Verräter sind kostbar und treten nicht in Scharen von selbst bei Polizei und Verfassungsschutz an. Die paar Polizisten im Gerichtsbezirk, die sich mit der Kundschaft auskennen, können nur nebenbei nach Überläufern Ausschau halten. Selbst die Ressourcen des Verfassungsschutzes sind begrenzt. Dessen V-Leute sagen ohnedies niemals vor Gericht aus. Sofern die Banditen sich nicht selbst ans Messer liefern, bleiben sie als solche ungeschoren.
Ich muss den Oberstaatsanwalt nicht fragen, wie oft er eine Braune Bande als solche angeklagt hat. Es ist im Beritt seiner Behörde noch nie vorgekommen. Zum Wissen über Neonazismus trägt die Justiz wenig bei.
Bandenbildnis
Verbotsverfügungen gab es reichlich, aber kaum Strafprozesse, in denen eine »kriminelle Vereinigung« angeklagt oder gar verurteilt wurde. Parteien, Vereine und Kameradschaften kamen und gingen, die Banden blieben bestehen.
Die Vorbilder der Video-Agitatoren von Harburg, die Spreelichter, sind nicht im Sommer 2012 verloschen, lediglich eine bestimmte Nutzung des Namens wurde inkriminiert. Die Banditen haben längst einen anderen angenommen, den die Sicherheitsbehörden erst einmal herausfinden müssen – sofern sie nicht auf ihn verzichten oder wie der NSU einer posthumen Publikation vorbehalten.
Einige Teilnehmer am Flashmob begreifen sich als Gruppe und sind auch anderweitig verbandelt; andere nehmen einmal und nie wieder Teil, weitere nach Gelegenheit öfter oder an anderen Events. Eine Verbotsverfügung lässt sich schnell schreiben, die Bande berührt das nicht einmal entfernt. Bevor sie erkannt wird, verschwindet sie aus dem Blickfeld.
Verabredung zu Filmaufnahmen wird nicht sonderlich intensiv verfolgt. Doch auch Überfälle oder geplante Körperverletzungen, begangen von Gruppen mit Namen und Geschichten, werden meist als momentaner Mob behandelt, als spontane Versammlung von Einzeltätern. Die Einschnitte der Gerichte verletzen nie die Substanz.
Verluste durch Haftantritte gleicht das Netzwerk aus. Zerstörte Zellen regenerieren sich. Die Hauptleute an den Schnittstellen haben nicht immer ein langes Strafregister. Polizei und Justiz dünnen das Geflecht aus, zerschneiden Verbindungen, dämmen aber die Erneuerung und Ausbreitung bestenfalls ein.
Beim Flashmob der Unsterblichen, die sich inzwischen Identitäre nennen, ist der Übergang von dem, was als kriminell verfolgt wird, zum Politischen und Kulturellen fließend. Die Straftat ist Botschaft und Event; sie lässt sich als Gesetzesverstoß lesen, als Propaganda auffassen und als Ausdruck eines Zeitgeistes. Die Weltauffassung äußert sich zwar handgreiflich, aber nur knapp noch in Reichweite von Polizei und Justiz.
Bande bezeichnet es auch dabei am besten – wie Gustav Radbruch den Begriff in seinem Versuch einer historischen Kriminologie gebraucht. Netzwerk war 1949 kein geläufiges Wort, als Radbruch eines beschrieb. In seinem zeitlosen Bandenbildnis benennt er Grundstrukturen, nach denen auch die Braunen funktionieren.
»Gemeiniglich denkt man sich unter einer Räuberbande eine zusammenlebende Schar förmlich aufgenommener Mitglieder, die in militärischer Subordination einem Räuberhauptmann unterstehen. So war es nicht. Es gab keinen Räuberhauptmann, es gab nur eine Reihe nebeneinanderstehender Haupträuber. Es gab auch keine förmliche Mitgliedschaft, sondern nur ein Umeinander-Wissen, die Kenntnis, auf bestimmte Personen für kriminelle Unternehmen rechnen zu können […] Um den engeren Kreis der eigentlichen Räuber schloss sich der weitere der ›Kochemer‹, der Wissenden, auf die man sich verlassen konnte. Aber niemals wurde dieser Kreis, auch nicht der der eigentlichen Räuber, als Ganzes bei einer Raubtat tätig«.
Radbruch beschrieb das Auftreten der »klassischen Räuberkriminalität« in zwei Wellen: »In den ersten drei Vierteln des 18. Jahrhunderts bewegt sie sich noch in den engeren räumlichen Grenzen und verbindet auch noch nicht mit der Gewalt gegen die Beraubten die Terrorisierung der Gesamtbevölkerung; in dem letzten Jahrzehnt des 18. und im ersten des 19. Jahrhunderts dagegen spannt sich das Räuberunwesen wie ein einheitliches engmaschiges Netz über große Teile Deutschlands aus und arbeitet mit allen Mitteln des Terrorismus.«
Die zweite Phase »wurde gekennzeichnet durch eine Fülle so genannter Räuberbanden, die teils nebeneinander bestanden, teils einander ablösten, indem ihre Mitglieder, von der Polizei bedrängt und auseinandergesprengt, an anderen Orten ihre Bandentätigkeit fortsetzten«.
Radbruch hebt hervor: »Die geographischen Namen, welche die Räuberbanden sich zum Teil selbst beilegten, wollen nicht das Tätigkeitsfeld bezeichnen, sondern die Operationsbasis. Ihre Raubtaten wurden oft weit von dem Orte begangen, der ihnen den Namen gab, und aus Grundsatz nie an diesem Orte selbst. Man wollte sich hier einen guten Leumund bewahren und gute Leumundszeugnisse sichern, die in einem Strafverfahren von Nutzen sein konnten.«
Die Räuberhöhle liegt abseits der Polizeiposten. Für den Bayrischen Hiasl war es ein abgelegenes Haus im Wald; der zeitgenössische Bandit muss sich im Datenverkehr verstecken können und seine Wohnung für eventuelle Durchsuchungen sauber halten.
Die Bilder der aktuellen und flüchtigsten Form der Bande mögen global und unsterblich sein – sie entstehen doch zu bestimmter Zeit in einem gewissen Raum. Von vielen Zufluchtsorten wissen die Behörden, können aber nichts unternehmen, sofern sie nicht Tag für Tag observieren. Mancher Treffpunkt, der hätte geschlossen werden können, bleibt jahrzehntelang unangetastet. Guter Leumund kommt von vielen Seiten.
Der Volksmund belegt die Banden mit den Namen ihrer Hauptleute, spricht von der des Schinderhannes oder des Nickel List, von denen Baaders und Meinhofs. Dagegen werden die Braunen fast nie mit Personennamen in Verbindung gebracht und meiden diese selbst, historische wie aktuelle.
Sie variieren Kombinationen mit »National«, »Widerstand«, »Sozialismus« oder »Freiheit«, als »Liste« oder »Sammlung«, »Partei«, »Sturm« oder »Kameradschaft«, allenfalls ergänzt durch den Ortsnamen.
Verführer und Anführer sind der Öffentlichkeit meist unbekannt, treten auf und wieder ab, haben ihre Zeit und werden vergessen. Sie sind wie Verwalter oder Priester. Den Führer kann es nur einmal geben, und er ist es geblieben, so virtuell wie weite Teile des Netzwerks existieren, als Geistwesen.
Die namentlich bekannten Hauptleute agieren auf einer mittleren Ebene und müssen selbst keine herausragenden Persönlichkeiten sein. Sie sind Koordinatoren und Moderatoren einer Zellkultur, sie hegen und pflegen Häuser und Homepages, Finanzen, Propagandamittel und Waffendepots.
Radbruch streicht ein Vorurteil heraus: »Die Räuber rekrutierten sich nicht nur aus der untersten Volkschicht, vielmehr aus Abfallprodukten aller Schichten – auch Studenten waren gelegentlich darunter.« Nicht nur Unterschichtler, »Prolet-Arier«, können als Neonazis denken und handeln. Auch die Nazis waren einst alle, Arbeiter der Faust wie des Kopfes.
Gern wird die Braune Bande mit einer Schlägerhorde verwechselt. Aus der Bande können sich wohl Mobs bilden, indem die Schläger über die Stränge schlagen. Aber das sind andere Vorfälle als jene Überfälle, die keine Ausfälle sind, sondern mit Ziel und Absicht verübt und minutiös vorbereitet werden.
Die Banditen agieren nicht auf höheren Befehl und als Zelle schon gar nicht gehorsam: sie sind weniger ein Stoßtrupp als sie einer Band aus Musikern oder einem Rudel Rollenspieler ähneln. Nicht der einzelne Ton macht die Musik, sondern das Zusammenspiel der Bildungsschichten, wobei die Stimme des einzelnen »Studenten« leicht lauter sein kann als die mehrerer Schläger. Ihre absolute Größe ist ohne Belang, sofern sich eine tatkräftige Runde ergibt.
Radbruch schließt: »Dass man dieses Räubertums schließlich doch noch Herr wurde, ist wie beim Gaunertum nicht so sehr auf die Tatkraft der Polizei und der Justiz zurückzuführen als auch hier wieder auf die großen geschichtlichen Ereignisse und wirtschaftlichen Veränderungen.« Geänderte Zeitläufte verdrängten die alten Banden. Sie wechselten die Gestalt und kehrten wieder.
Ein Polizeichef stellte Ende des 19. Jahrhunderts fest: »Seitdem die Landespolizei anfing, selbständig aufzutreten und die mit offener Gewalt hausenden Räuberbanden ernstlich zu verfolgen, sieht man, wie das hart bedrohte und bedrängte Gaunertum sich immer mehr von der offenen Räubergruppierung entfernt, dafür aber mitten in das Herz aller Volksschichten eindringt und die offene Gewalt mit dem geheimnisvollen Wirken vertauscht.«
Mal wird das Eindringen braunen Gedankenguts in die »Mitte der Gesellschaft« warnend beschworen, mal analytisch konstatiert oder anders herum »die Mitte« als Quelle des Unrats ausgemacht. Die Verwirrung über das Verhältnis zwischen Mitte und rechtem Rand scheint selbst ein Beleg für gewisses »geheimnisvolles Wirken«.
Radbruch unterscheidet seine »Räuber« ausdrücklich vom »gewerbsmäßigen Gauner- und Verbrechertum«. Wenn ein Bandenchef sich »als ein Feind der Franzosen, der Juden und der Reichen« ausgibt, handelt es sich nicht allein um propagandistische Taktik. Der politische Glaubenssatz sichert Unterstützung, stellt sie aber auch erst her, als Überzeugung.
Nicht Gier treibt die Räuber um; oft kann die Beute aus dem Raub kaum das Überleben sichern und soll nichts weiter. Ähnlich unterscheidet sich die Braune Bande von der »organisierten Kriminalität«. Die Strukturen sind ähnlich, aber die politische Mafia wird nicht von Geld und Gütern allein zusammengehalten.
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Quellen und Literatur
Blitzbande – T. Staud/J. Radke: Neue Nazis, Köln 2012
Wiederkehr des Verdrängten – M. Brodkorb: Metamorphosen von rechts, Münster 2003
Reifedefizit Weltbild – A. Röpke/A. Speit (Hg.): Braune Kameradschaften, Berlin 2004
Videosequenzen – Stader Tageblatt 3.3.2007 | J. Thorwald: Die gnadenlose Jagd, Zürich 1973
Bandenbildnis – G. Radbruch/H. Gwinner: Geschichte des Verbrechens, Stuttgart 1951 | F. C. B. Avé-Lallemant: Das deutsche Gaunertum II, Wiesbaden 1998
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ÜBERSICHT Braune Bande. Neonazismus in Niederdeutschland
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