ÜBERSICHT Braune Bande. Neonazis in Niederdeutschland
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Aus der Geschichte des Neonazismus in Hamburg und Niedersachsen
Der von Stephan K. im Hamburger S-Bahnhof Veddel im Dezember 2017 verübte Anschlag (Natürlich kein Neonazi) hat an das Verbrechen erinnert, das er ein Vierteljahrhundert zuvor beging. Der Tod von Gustav Schneeclaus in Buxtehude im März 1992 ist Teil eines Komplexes, der Ausschnitt eines größeren ist. Die Vorgeschichte und die Nachwirkungen, die vor allem die Laufbahn des Mittäters Stefan S. in Tostedt betreffen, werden hier dokumentiert.
Teil 1 • Landfriedensbruch — 24. Mai 2010 | Straftheater — 5. August 2011 | Kreuzungen im Netz — 20. August 2011 | Schandmale — 5. August 2011 | Blut am Busbahnhof — 18. März 1992
Teil 2 • Der Professor und der Skin — Februar 1992 | Bandenbildung — 1994 | Bürgergesellschaft — 1991/93 | Gespenstergeschichten — Juli/Dezember 1985 | Sündenböcke im Spiegel — 18. März 2012
Teil 3 • Befreite Zone — 1973–2012 | Fememorde — 2. Februar 1987 | Nachwuchsförderung — 1995–2011
Teil 4 • Bewährte Weisen — 1998/99 | Straßenshow — 2000 | Straßenschmuck — 2005–11 | »Klima der Bedrohung« — 23. Mai 2010 | Glaubensfreiheit — 2011/13
Landfriedensbruch — 24. Mai 2010
70 Personen ziehen am Pfingstmontag vom Bahnhof ab mit Spruchbändern durch Tostedt. Schwarze Kapuzenpullover, schwarze Schals. Das Startsignal kam über Mobiltelefon und Internet. Keiner gehört zu den 13.000 Einwohnern des Städtchens in der Nordheide; eine Antifa gibt es hier schon nicht mehr. Sie kommt aus dem Hamburger Schanzenviertel, aus Harburg, Stade und Buxtehude.
Der Aufruf im Internet war laut genug, damit Zaungäste sich einfinden können. Allein die Polizei wird überrascht. Auf ihrem kilometerlangen Weg überlaufen die Demonstranten zwei Sperren aus einzelnen Streifenwagen.
Gegen 18 Uhr treffen sie vor dem Ladengeschäft Streetwear im Ortsteil Todtglüsingen ein. Der Inhaber kann kurzfristig 30 Kameraden um sich scharen. »Verpisst euch, wir machen das selber«, rufen sie den paar Polizisten zu. »Wir können Tostedt selber verteidigen.«
Beschimpfungen und Bedrohungen gehen hin und her, die Polizisten lavieren zwischen den Fronten. Aus den Reihen der Demonstranten fliegen Steine, Flaschen und Feuerwerkskörper; Treffer werden nicht verzeichnet. Mehr Streifenwagen fahren auf. »12 bis 16 Kollegen« sind es schließlich, schätzt eine Beamtin. Zu Schlachtrufen und Böllerknallen bellen zwei Polizeihunde.
»Die Polizei hat uns nicht geschützt«, heißt es nachher aus der Kameradschaft, deshalb sei Selbsthilfe angesagt gewesen. »Sie haben sich wie aufgeregte Tiger bewegt«, erinnert die Beamtin das Gebaren der Streetwear-Gang.
Sie zählen im Chor herunter, wie sie es geübt haben, um bei Null den Sperrriegel zu durchbrechen und über die Feinde herzufallen. Vorneweg fuchtelt der Ladeninhaber mit einem Messer. »Herr S., stecken Sie das Messer weg«, fordert ein Polizist ihn auf. Und der Obergangster gehorcht. Seine Männer rennen sich fest und werden abgedrängt. Für Festnahmen reichen die Polizeikräfte nicht.
»Das war allgemein bekannt, dass da was los ist«, rechtfertigt sich ein Gaffer, als ihm die Justiz vorwirft, die Behörden nicht informiert zu haben. Der 52-Jährige war mal Jugendpfleger in Tostedt. Er kennt seinen Teil der Geschichte, als es den Laden noch nicht gab, die Gang aber schon.
Er fotografiert eifrig und lockt damit drei Gangster an. Sie umringen ihn, einer raunt: »Schon mal ein Messer in den Bauch gekriegt?« Der Sozialarbeiter später: »Ich hatte in dem Moment reichlich Todesangst.« Eine Polizistin stürzt hinzu, zieht ihn weg und faucht die Gangster an. Einer von ihnen kommt einem Polizeihund zu nahe und wird gebissen.
Um 20 Uhr kehrt die Antifa zum Bahnhof zurück. Der Ladeninhaber und einige Kameraden laufen hinterher. Das Rudel hat noch Hunger. Ein Polizist stellt sich ihnen mit gezogener Dienstwaffe entgegen. Der Ladeninhaber wird festgehalten und durchsucht. Außer dem Messer hat er eine Schusswaffe in der Hosentasche.
Straftheater — 5. August 2011
Der Saal ist voll. Das ist ungewöhnlich. Anders als in Film und Fernsehen gezeigt finden wirkliche Gerichtverhandlungen meist ohne Publikum statt. Auch Familienangehörige und Freunde von Angeklagten oder Zeugen lassen sich selten im Gerichtssaal blicken. Zum Verbrechen gehört die Beziehungslosigkeit der Täter.
Dieben wie Mördern steht in der Regel nur ein Rechtsanwalt bei. Zu dieser Sitzung des Landgerichts in Stade sind zwei Dutzend Anhänger und Gegner des Angeklagten erschienen. Nicht nur seine Freiheit steht auf dem Spiel, sondern auch der Rechtsstaat zur Bewährung an.
Vor dem Saal müssen die Besucher eine Sicherheitsschleuse durchschreiten. Sie leeren die Taschen und werden von den Justizwachtmeistern durchsucht, die Telefone, Kameras und gegebenenfalls gefährliche Gegenstände in Verwahrung nehmen. Erwartet wird ein Schauprozess, der Rechtsprechung vorführt.
Straftheater soll es allerdings sein: mündlich und unmittelbar sei die Hauptverhandlung, schreibt die Strafprozessordnung vor. Der Gerichtssaal als Bühne, die Sitzung ein Theaterstück. Was für die Beurteilung des Verbrechens von Belang ist, wird hier und jetzt vorgetragen – oder amtlich für immer ungesagt bleiben.
Die Strafkammer hat über die Berufung zu befinden, die der Streetwear-Chef gegen das Urteil des Amtsgerichts Tostedt eingelegt hat: eineinhalb Jahre Haft für »schweren Landfriedensbruch«. Der Fall gehört in einen Komplex von Verfahren zu den Ereignissen am Pfingstmontag 2010. Und hinter diesem steht ein größerer Komplex, den der zuständige Oberstaatsanwalt von seinen Amtsvorgängern geerbt hat. Und dahinter ein umfassenderer gleichermaßen krimineller wie politischer und kultureller Komplex als Vermächtnis für Staat und Gesellschaft.
Der Komplex krimineller Vorkommnisse in Tostedt erstreckt sich über mindestens zwei Jahrzehnte und ungezählte Verbrechen und Vergehen während der Dienstzeiten dreier hauptverantwortlicher Staatsanwälte. Etliche Polizisten und Sozialarbeiter, Behördenleiter, Politiker und Journalisten waren damit befasst. Niemand hat mehr einen Überblick.
Zwei Jahrzehnte – und schon sind die Ursprünge Zeitgeschichte, tief gestapelt unter Aktenbergen und verstreut in Zeitungsartikeln. Polizei und Justiz sagen zum gegebenen Zeitpunkt, was sie müssen, und vernichten ihre Akten, wie sie wollen. »Mindestens« zwei Jahrzehnte beobachteter Aktivitäten: das Stichdatum ist legendär und nirgendwo notiert. Abgesehen von den Schwierigkeiten der Ermittlung – welche Begebenheit soll es sein?
Die erste als einschlägig förmlich registrierte Straftat in oder um Tostedt; das erste Graffiti an öffentlichem Ort oder die erste Körperverletzung; die erste Gruppenbildung in der Bude eines Jugendlichen; die ersten regelmäßigen Treffen auf dem Marktplatz oder im Jugendzentrum; der Tag, an dem der gegenwärtige Angeklagte und Anführer seinen Wohnsitz im Gemeindegebiet nahm, im Dezember 1995?
Oder vielmehr das unbekannte Datum, an dem dort ein anderer zu wirken begann, der in einem Handbuch verzeichnet ist? Ein dritter trat 1989 als Wortführer im Fernsehen auf. Einmal wird 1988 als das Jahr genannt, als es in Tostedt losging.
Im gegenwärtigen Angeklagten verkörpern sich alle Elemente des Komplexes: im Straftäter der kriminelle Aspekt, im Wortführer der Bande der politische, durch seinen Laden und als Konzertveranstalter der kulturelle.
Der Oberstaatsanwalt hat die Anklagen geschrieben, beim Amtsgericht vorgebracht und zwei von ihnen in Berufungsverfahren gewissermaßen verteidigt. Auch diese Verhandlungen waren Schauprozesse vor mehr als neugierigem Publikum. Der Anklagevertreter bewies seine überlegene Sicht.
Es ging um Gefolgsleute; als der Anführer dran ist, hat er Urlaub. Seine Behörde entsendet einen »Sitzungsvertreter« nach Dienstplan, der gemeinhin die Handakte kennt, die er zum Termin mitnimmt. Dieser hat sich über Hintergründe des Falls so gut kundig gemacht wie es geht.
Im Internet gibt es einiges Material, und eine kostenlose Anzeigenzeitung berichtet regelmäßig über die Tostedter Bande. In der käuflichen Presse kommt sie dagegen selten, sorgsam verschlüsselt oder verzerrt vor. In Tostedt gilt wie überall als Wirklichkeit, was die Medien wissen lassen.
Sofern sie sich auf den laufenden Prozess beziehen werden, verlassen sie sich auf die Verlautbarung der Gerichtspressestelle, die sich auf die Angaben des Vorsitzenden Richters stützt. Der kennt sich nicht aus, obwohl er schon eine Berufungsverhandlung in selber Sache geleitet hat. Nach Namen, die nicht in der Akte stehen, kann er nicht fragen, nicht nach Daten und Geschehnissen, die mehr als einem Zuhörer auf der Zunge liegen.
Im Publikum sind Zusammenhänge bekannt, die vor Gericht nicht zur Sprache kommen. Das anstehende Urteil reicht über die Person des Angeklagten, seinen unmittelbaren Wirkungskreis, über Tostedt hinaus; es setzt politisch wie zeitgeschichtlich ein Zeichen.
Kreuzungen im Netz — 20. August 2011
Nichts wissen können die Medien und der Vorsitzende von der Mordbande, die drei Monate später in aller Munde ist, nachdem sie lange unerkannt ihre Verbrechen vor aller Augen verübte. Die weltanschauliche Verbindung des Nationalsozialistischen Untergrund NSU mit der Gruppe, deren Haupt vor dem Gericht steht, ist offenkundig. Die organisatorische ist ebenso leicht herzustellen: ein, zwei Knotenpunkte.
Ein, zwei Namen, und der Zusammenhang mit der einen wie der anderen Bande ist geknüpft zu einem Vorfall in Bremerhaven zwei Wochen nach der Gerichtsverhandlung. Ein junger Mann feuert mit einer Schreckschusspistole aus dem Fenster seiner Wohnung. Mit einer Streitaxt fuchtelnd stößt er Drohungen aus gegen jeden, der ihm zu nahe kommt, und wütet schließlich gegen sich selbst. Er wird verhaftet und in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses eingeliefert. Kurz vor seinem Ausfall war er aus dem Gefängnis entlassen worden.
Viele im Publikum des Stader Gerichtssaals werden sich nicht verwundert die Augen reiben, als alle Welt von den drei Attentätern aus dem Untergrund erfährt; sie hören nicht zum ersten Mal vom Thüringer Heimatschutz. Dem jungen Mann aus Bremerhaven sind sie bei einem seiner öffentlichen Auftritte begegnet.
Mit 18 Jahren stand er bei einem Aufmarsch in Hameln Seite an Seite mit zwei Wortführern aus Hamburg am Mikrofon. Und er war einer der Sieben, die am Karsamstag 2008 in Sittensen einen Brandanschlag auf ein islamisches Gebetshaus verübten; das Feuer erlosch von selbst. Bei der Wohnungsdurchsuchung des »kommenden Talents« der NPD wurden versandfertige Briefbomben gefunden.
Sittensen liegt knapp 40 Kilometer von Gerichtsort entfernt und rund zehn von Tostedt. Doch so rasch sich die räumlichen Distanzen überbrücken lassen, so esoterisch ist das Wissen über die Verflechtungen der Bande; wie weit diese reichen und wie wenige Abzweigungen bis nach Zwickau.
Am Gerichtsort war den Medien nichts über den verhinderten Briefbomben-Attentäter zu entnehmen oder was ihn mit dem Kreistagsabgeordneten der NPD verbindet. Man kann sich beim besten Willen nicht darauf besinnen, als alle Welt die Zwickauer Zelle mit der NPD assoziiert. Ganz zu schweigen von den Beziehungen zu einem Rechtsanwalt in Zeven, keine 30 Kilometer von Tostedt, oder zum gegenwärtigen Angeklagten und zu Buxtehude im Weichbild von Hamburg.
»Ich hatte einen Trupp in Sittensen«, erinnerte sich der Zevener Anwalt, Mitbegründer und erster Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Stade–Bremervörde als 84-Jähriger. Vier Jahre zuvor hatte er Glaubensgenossen gegen eine Terrorismus-Anklage verteidigt. Die Mandanten kamen aus Hamburg und dem Umland. Ihre »Gesinnungsgemeinschaft«, die ab 1977 unter wechselnden Namen auftrat, als SA-Sturm Hamburg 8. Mai, getarnt als Freizeitverein Hansa, schließlich als Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten, und die auf der Straße als Hansa-Bande bekannt war, ist eine Kerntruppe geblieben.
Ihr 1991 verstorbener Gründer Michael Kühnen war der gewichtigste Kopf der Braunen Bewegung nach 1945. Sein Mentor Edgar Geiss wohnte in Beckdorf, einem Vorort von Buxtehude, dann in Stade und Hechthausen. In einem anderen Vorort von Buxtehude beraten und rüsten sich wenigstens zwei aus dem alten Netz, die die NPD in Niedersachsen anführen, Adolf Dammann und Manfred Börm, und einer, der in keinem Buch über Neonazis fehlt, Christian Worch.
»Das war wirklich eine ganz hervorragende Kameradschaft. Das war wirklich erstklassig«, sprach der Anwalt als Bundestagskandidat 1983 im Zeitungsinterview vom »Trupp in Sittensen«. Er meinte die ganz alte Verbindung, als er Obertruppführer im NSKK war, dem Nationalsozialistischen Kraftfahr-Korps. »Wie gesagt«, fährt der Anwalt fort, »mit den so genannten … das muss alles durch unbestechliche Wahrheitsforscher geklärt werden.«
Es ist unterdessen klarer; gewissermaßen. Das Unaussprechliche ist benennbar geworden; irgendwie, je nachdem. Kein Buch, das deutsche Geschichte und Gegenwart spiegelt, kann die Gräueltaten aussparen. Anderes bleibt dunkel. Kein Buch belehrt über das NSKK in Sittensen.
In einem Sonderdruck derselben Zeitung, die den Anwalt befragte, stellte der Führer des Motorsturm Stade 6/M/62 1936 seine Schar vor: »Nicht das Äußere, nicht der Name einer Formation bezeichnet ihren Wert, sondern einzig und allein der Geist, der sie beseelt.« Als Aktivitäten nannte er eine »Werbefahrt« für die NSDAP und eine »Heidblütenfahrt, verbunden mit einer Fuchsjagd«.
»Nur Säufer, keine Kämpfer«, spotteten die Kameraden anderer Gliederungen, die sich für besser hielten. Von einem halben Dutzend alter Kameraden ist gewiss, dass sie später das Unaussprechliche im Verband taten, Menschenjagd und Massenmord.
»Ich verurteile dies – aber ich weiß doch heute nicht, was damals passiert ist«, sagte der Anwalt. »Es soll aufgeklärt werden. Aber wie? Die Zeitzeugen von damals gibt es doch nicht mehr. Wo sind sie denn?« Kein Historiker fragte diesen oder andere Zeitzeugen nach der Kameradschaft im NSKK. Andere fragten danach, jüngere aus der Partei, wie der Kreistagsabgeordnete und Vorgesetzte des Sittensener Attentäters, der dem Anwalt begegnete, als dieser schon in Rente hätte gehen können, und doch weiter für die gemeinsame Sache stritt. Er übergab den Staffelstab auch an seinen Sohn, der bis zum Bundesverfassungsgericht für die Meinungen seiner Mandanten über die deutschen Verbrechen streitet.
Das Amtsgericht in Zeven, das den Sittensener Attentäter zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilte, erkannte ausdrücklich keine Bandenzugehörigkeit. Seine Mitgliedsnummer in der Partei ist weithin bekannt (88312); »Siegkraft«, wie er sich nannte, trat bei Aufmärschen und Straßenständen auf; seine Mittäter bildeten die Ortsgruppe der NPD. Dennoch meinte das Gericht, in eine Statistik über rechtsextreme Straftaten würde die Tat nicht einfließen.
Im Gefängnis ließ »Siegkraft« sich von einer Hilfsorganisation für Überzeugungstäter betreuen. Eine Drohung per E-Mail, versandt an eine Reporterin, unterzeichnete er mit »Combat 18«. C 18 assoziiert den Sittensener Attentäter mit dem Angeklagten aus Tostedt, ehemals Sektionsleiter Nordmark von Blood & Honour, wie mit dem Thüringer Untergrund, der das Terror-Konzept vorbildlich umsetzte. Im Übrigen ist die konkrete Kameradschaft von Anwalt, Amtsträger und Attentäter so mysteriös wie das NSKK oder der Nationale Widerstand Tostedt.
Der Attentäter war noch nicht geboren, als der Anwalt von »erstklassiger« Gemeinschaft schwärmte. Zeiträume sind wie Träume und werden in Nu überschlagen. Der am Beginn des 20. Jahrhunderts geborene Anwalt und der zur Zeit des Mauerfalls auf die Welt gekommene Attentäter werden vom gleichen der Zeit trotzenden »Geist […] beseelt« wie der gegenwärtig vor dem Landgericht Angeklagte.
Schandmale — 5. August 2011
Im Jahr vor der Geburt des Angeklagten war das dominierende Ereignis der politischen Chronik Deutschlands die Geiselnahme während der Olympischen Spiele in München und die kläglich gescheiterte Befreiung auf dem Flughafen Fürstenfeldbruck, bei der elf israelische Sportler starben. Neun Monate nach der Schießerei besuchte Willy Brandt als erster Bundeskanzler Israel. 1973 erschien die deutschsprachige Ausgabe der Auschwitz-Lüge des ehemaligen SS-Mannes Thies Christophersen und prägte den Begriff. Im selben Jahr wurde der Grundvertrag mit der DDR ratifiziert.
Wo der Angeklagte als Säugling lebte wurde zum 11. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer die »NPD-Mauer« eingeweiht. Nur ein Schild markiert an der Haupteinfahrt von Süden nach Hamburg die Stelle, an der Neu Wulmstorf aufhört und die Metropole anfängt. Am Ortseingang, unübersehbar für alle Autofahrer, gebaut vom NPD-Kreisvorsitzenden auf dem Grundstück eines »NPD-Aktivisten«, stand die zwei Meter hohe Attrappe eines grauen Mauerstücks, samt Stoffleiche und Turm mit Fahne auf Halbmast. Eine Aufschrift forderte: »Die Schandmauer muss weg«.
Die Zeitungen des tonangebenden Hamburger Verlages schrieben den zweiten deutschen Staat mit Anführungszeichen. Die NPD-Mauer wurde um eine Karte ergänzt: »Drei geteilt niemals« in BRD, DDR und »die verlorenen Ostgebiete«. Das Plakat mit den Reichsgrenzen war auch im Foyer des Verlagshochhauses an der Kaiser-Wilhelm-Straße zu sehen.
Die NPD hielt an der Mauer Kundgebungen ab. Im August 1979 marschierten 80 Leute zunächst in Stade auf und fuhren anschließend in einem Korso von 40 Autos nach Neu Wulmstorf. Im nächsten Jahr passten Gegendemonstranten eine förmlich angemeldete Veranstaltung ab; einer von ihnen wurde zusammengeschlagen.
»Ik bün all door« begrüßt in der Nachbarstadt Buxtehude ein Märchen-Igel die Anfahrenden; Neu Wulmstorf entbot zwei Jahrzehnte lang sein Willkommen mit der NPD-Mauer. Protest erhob sich kaum. Zum Jahrestag von Hitlers Machtübernahme 1984 entrollten zwei Dutzend Jugendliche Transparente mit »Nie wieder Faschismus – Nie wieder Krieg« vor der Schandmauer. Gegen sie wurde wegen Hausfriedensbruch und Verkehrsbehinderung ermittelt.

37 ist der Angeklagte inzwischen, schütter das Haar. Statt des Knebelbarts, mit dem er zur Tatzeit am Tatort fotografiert wurde, trägt er ein Unterlippenbärtchen. Geschiedener Vater mit neuer Lebensgefährtin und Kindern. Ein Geschäftsmann, der eigenen Angaben nach genug zum Überleben verdient. Soweit nichts Bemerkenswertes.
Doch ist er eine Person der Zeitgeschichte, die mit vollen Namen genannt werden darf. Der prominenteste Gangster im Gerichtsbezirk. Er hat sich als Verbrecher einen Namen gemacht hat. Eine seiner Taten wird in allen Auflistungen rechtsradikaler Tötungsdelikte verzeichnet.
Vor Gericht spricht er wenig und mürrisch. Macht ein paar grobe Angaben zum Lebenslauf, antwortet auf die Fragen des Vorsitzenden gerade so wenig unwillig wie sein Anwalt ihm angeraten hat, der im Übrigen das Reden besorgt. Geboren im Buxtehuder Krankenhaus; drei Jahre bei den Großeltern; danach bei Mutter und Stiefvater. Realschulabschluss und eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur.
Mit 16 Kontakt zu Skinheads, »und dann ist das mit der damaligen Straftat passiert«. – Was mit seinen »rechten Kontakten« sei, fragt der Richter. – »Es wird immer so dargestellt.« Er trägt die Tat wie ein Tattoo. In seinem Strafregister, acht Einträge seit 1990, ragt sie hervor.
Kein Wort über seine Tat, das seine Haltung dazu anzeigt, ist bekannt; er gibt sein Bekenntnis durch seine Haltung ab. Und wie er es tut, weist weit über seine Biografie hinaus. Wenigstens sieben Jahre hielt er Tostedt in Bann.

Blut am Busbahnhof — 18. März 1992
Am diesem Mittwoch sitzt der 19-jährige Stefan S. auf dem Busbahnhof von Buxtehude mit seinem Kameraden Stephan K., 26, und dem 53-jährigen Gustav Schneeclaus nicht zum ersten Mal beisammen. Sie hocken in der Kälte, trinken Alkohol und schwätzen. Über Seefahrt, mit der sich Schneeclaus als früherer Kümo-Kapitän auskennt. Große Fahrten mit vergangenen Abenteuern auf den Bänken des Wartehäuschens mit Blick in die Ringstraße am Kanal, wo sich kaum ein Fußgänger blicken lässt.
Hinter der nächsten Biegung liegt die Polizeiwache. Man sieht die Streifen stadteinwärts fahren, und die Polizisten werfen einen Blick auf die Haltestelle. Die Abseite am Kiosk ist seit den 1970ern ein Treffpunkt für Jugendliche und Anlaufpunkt für Stadtstreicher. Als Aufenthalts- und Auftrittsort beliebt sind auch der Zugbahnhof und der Eingang eines Kaufhauses. Am Wartehäuschen ist man mehr unter sich; bis auf Schüler, Rentner und Hausfrauen fährt niemand mit dem Bus, und der fährt selten.
Von der Seefahrt kommen sie auf den Krieg, in den Gustav Schneeclaus hineingeboren wurde. Davon versteht er mehr als die Saufkumpane, da lässt er sich nichts erzählen, das hat er miterlebt, da können die gar nicht mitreden.
Sie geraten an das Thema, zu dem jeder eine Meinung hat, die mit Zähnen und Klauen verteidigt sein will, so lebenswichtig scheint sie. Da kann es keine zwei Meinungen geben. Gedanken, Argumente, Tatsachendetails sind austauschbar; es geht um ein Lebensgefühl, einen Dreh- und Angelpunkt des Deutschseins.
Alle Welt streitet zu der Zeit mehr oder minder laut ausgesprochen darum. In den Medien sagt niemand »Asylanten« und »Hitler« in einem Satz; in den Wartehäuschen der Republik redet man ganz unverschämt. Im Wartehäuschen steht die Zeit still. Für die Ausgegrenzten ohne Zukunft ist jeder Moment der letzte, jede Frage eine Existenzfrage. Der Streit geht über Sätze hinaus bis aufs Blut.
Gustav Schneeclaus, der schon ganz anderes gesehen hat als den Busbahnhof, wo er den Notanker geworfen hat – er bleibt dabei: »Hitler war der größte Verbrecher«. Die ultimative Schmähung, die immerwährende Kränkung, die jeden Deutschen für alle Zeiten trifft. Und die ihn, je nachdem, wie stark ihn sein Deutschsein betrifft, krank macht.
»Der Nationalsozialismus war meine Religion, Adolf Hitler mein Gott«, brachte es ein Neonazi auf den Punkt, nachdem er vom Glauben abgefallen und scheinbar geheilt war. Der gescheiterte Kapitän hört nicht auf, das Idol zu schmähen. Bis Stephan K. ihm ins Gesicht tritt.
Und K. hört nicht auf, schlägt mit einem Kantholz weiter. Stefan S. tritt mit, springt mit den Füßen auf das am Boden liegende Opfer. Dann lassen sie den Alten liegen und fahren mit einem Kameraden in dessen Auto nach Hamburg. Sie prahlen mit dem Denkzettel, den sie dem Schwätzer verpasst haben.
Anonym alarmiert ihr Fahrer den Notarzt. Gustav Schneeclaus wird stark unterkühlt aufgefunden und stirbt nach drei Tagen an Herz-Kreislauf-Versagen. Weil Jacke und Geldbörse des Opfers fehlen, geht die Polizei von einem Raubüberfall aus.
Gleichzeitig rühmen sich Stephan und Stefan bei der Blutlache am Wartehäuschen vor den Kameraden der Abreibung für den Alten und überführen sich selbst. »Die haben einen umgeklatscht, weil er zu viel gesülzt hat«, sagt einer aus der Gang als Zeuge im Prozess; ein anderer erinnert sich: »Sie haben den umgeschellt. Er sollte einen reinkriegen, weil er gelabert hat«.
»Na, woran wollen wir ihn sterben lassen?«, ulkt der Gerichtsmediziner mit dem Staatsanwalt bei der Obduktion. Die Leiche weist Gehirnblutungen, Quetschungen und Prellungen im Nacken auf, vier Rippen sind gebrochen und ein Halswirbel zertrümmert. Nichts davon hat den Tod verursacht.
Der stark alkoholisierte Gustav Schneeclaus fiel wahrscheinlich ins Delirium, und dass er zwei bis drei Stunden unversorgt in der Kälte lag zog seinen geschwächten Organismus weiter in Mitleidenschaft. Im Krankenhaus berappelte er sich zunächst wieder, der Tod trat unversehens ein.
Weil der Staatsanwalt nur einen bedingten Zusammenhang zwischen der Gewalt und dem Ableben des Opfers erkennt, klagt er »Körperverletzung mit Todesfolge« an. Nach Aktenlage schließt die Strafkammer jedoch einen Mord nicht aus und richtet ihre Beweisaufnahme danach ein. Dass Schneeclaus seiner Hitler-Schmähung zum Opfer gefallen sein soll, könnte auf »niedere Beweggründe« hindeuten.
Stefan S. gibt als Motiv an: »Wir wollten dem Kapitän nur ein paar reinhauen«, und Kamerad K. sagt: »Ich konnte sein Gesabbel nicht mehr ertragen«. Schneeclaus habe sie provoziert, habe behauptet, Hitler sei gar kein Deutscher, sondern Österreicher.
Die von der Justiz gewährten Einblicke sind Momentaufnahmen wie im Theater und vergehen ohne andere als Gedächtnisspuren. Protokolle am Landgericht listen die Zeugenauftritte mit Uhrzeit auf, aber kein Wort, das gesprochen wird. Steht ein Eierdieb vor dem Einzelrichter des Amtsgerichts wird die Verhandlung amtlicherseits aufgezeichnet; zur Sitzung der Großen Strafkammer über Mord heißt es: »Das Lichtbild Blatt 131 der Akten soll in Augenschein genommen werden. Das Lichtbild wurde in Augenschein genommen.«
Das gilt seit dem Kaiserreich. Nach der Urteilsverkündung »im Namen des Volkes« äußert sich das Gericht durch den Mund des Vorsitzenden mit einer Begründung ins Unreine. Bis auf das später geschriebene Urteil und die Rezension in der Zeitung bleibt von der Inszenierung nichts erhalten.
Stefan S.s Akte wird weiterhin als Strafakte bei der Staatsanwaltschaft geführt. Außenstehenden ist die Einsichtnahme in das Urteil bis zum Ablauf der Sperrfristen verwehrt.
»Hitler war der größte Verbrecher« sei nie so gesagt worden, verrät einer, der das Urteil gelesen hat. Allein die Täter könnten es wissen. Im Prozess machten sie Erinnerungslücken durch Vollrausch geltend. Anlass, Verlauf und Endpunkt des Wortgefechts, bis es in die Tat überging, konnten nicht endgültig rekonstruiert werden. Unklar, welche Rolle der Führer spielte.
Das Urteil lautet Totschlag: achteinhalb Jahre Haft für Stephan K., eine Jugendstrafe von sechs Jahren für Stefan S.. Wie üblich wurde die Untersuchungshaft angerechnet, S. verbüßte nur einen Teil der Strafe und wurde für den Rest auf Bewährung freigelassen. Ab Dezember 1995 setzte er seine Laufbahn in Tostedt fort.

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Quellen und Literatur
Kreuzungen im Netz — Stader Tageblatt 3.3.1983 | Die NS-Bewegung im Kreise Stade, Beilage im Stader Tageblatt 20/21.6.1936 | recherche-nord.com
Schandmale — Stader Tageblatt 12.8.1974; 13.8.1979; 22.4., 9.8.1980; 23.10.1981
Blut am Busbahnhof — B. Rommelspacher: »Der Hass hat uns geeint«, Frankfurt/M. 2006 | Stader Tageblatt 17.9., 22.9.1992 | Oberstaatsanwalt i. R. V. D., Nov. 2012 | Staatsanwaltschaft Stade 20.9.2012 | Die Braunen Banditen von Buxtehude
© Uwe Ruprecht
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ÜBERSICHT Braune Bande. Neonazismus in Niederdeutschland
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