Geschichten um den Tod von Gustav Schneeclaus im März 1992
Gemeinhin verschwinden Verbrechen aus dem Blick, wenn ein Gerichtsurteil gefällt ist. Das Publikum erfährt weder von Opfern noch Tätern den vollen Namen. Erst wenn Historiker für Zeitgeschichte einen Fall aufrollen, nach 30 Jahren, werden die Zeugnisse überprüft. An die Nr. 23 der Wikipedia-Liste von „Todesopfern rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland“ wird nicht nur seit einem Vierteljahrhundert am Tatort mahnend erinnert, sondern die Geschichte wurde mehrfach durch Polizei- und Gerichtsmeldungen vergegenwärtigt. Ein Sonderfall, der Schlaglichter wirft sowohl auf die Strukturen des Neonazismus wie die Strategien seiner Verdrängung.
Vorsatzordnung
Die spezielle Verschleierung wird begünstigt durch den generellen Umgang der Medien mit Kriminalität. Sie vermitteln von den Taten lediglich, was zu gerade gängigen Schlagworten passt. Verbrechen, die Geschichte machen, bilden einen Schweif von Legenden. Aber auch getreu gemeinte Erzählungen sind oft mehr Erfindung als Wahrheit. Die wenigsten Berichte werden von Kennern der Materie verfasst; das Gros besteht aus Verlautbarungen der Pressestellen, pur oder in stilistischer Bearbeitung. Kaum ein Reporter weiß mehr, als die Behördenleitung ihn wissen lässt.
Verbrechen gehen nicht glatt auf wie in den Visionen der TV-Zuschauer, sondern sind schrundig. Im Gegensatz zu Kriminalfiktionen werden sie in Wirklichkeit selten restlos aufgelöst. Zwar gibt ein Gericht Antwort auf die juristisch bedeutsamen Fragen. Andere können weiter offen bleiben oder keine so bündige Antwort finden wie sie im Filmdrehbuch zwingend erfolgen muss. Nach einer noch so gründlichen Beweisaufnahme kann das Tatmotiv unklar geblieben sein oder der Tatverlauf ein Rätsel.
Die mediale Verarbeitung überspringt Lücken oder verschmiert sie und lässt Ungelöstes klar erscheinen. Zudem verzerren die sozialen oder politischen Aspekte, durch die eine Tat überhaupt erst in den Focus gerät, die Wahrnehmung. Schließlich wird die Legendenbildung befördert durch die Beschränkung der Quellen für verlässliche Informationen.
Versehen und Verschweigen
Die 23 der Wikipedia-Todesliste ist zwar der am häufigsten beschriebene Kriminalfall der Region im Süden von Hamburg, doch werden dabei stets Sätze aus zwei Dutzend Zeitungsartikeln wiederholt, bei deren Montage sich auch erfahrene Reporter versehen. „Es war der 18. März 1992, als der ehemalige Kapitän Gustav Sch. in Buxtehude starb“, schrieb die Hamburger Morgenpost bei einer Rekapitulation im Dezember 2017. Todestag war der 22. März.
Für die Bestätigung von Vorurteilen machen Tatsachen allerdings keinen Unterschied. Bei gleicher Gelegenheit wie die Mopo schrieb das Hamburger Bündnis gegen Rechts von einem „Mord“, begangen „in voller Zurechnungsfähigkeit, mit großer Brutalität und aus niedrigen Beweggründen“. Moralisch oder politisch mag das Geschehen anders beurteilt werden als vom Landgericht Stade. Wird jedoch juristisch argumentiert, sollte zur Kenntnis genommen werden, was den Richtern im September 1992 vorlag, als sie auf „Totschlag“ erkannten. Etwa, dass das Opfer nicht am Tatort starb, sondern Tage später im Krankenhaus, und dass es nicht unmittelbar seinen Verletzungen erlag. Gustav Schneeclaus wurde nicht, wie es heißt, „erschlagen“ oder „zu Tode geprügelt“. Die juristische Differenzierung, wichtig für die Höhe des Strafmaßes, kann vernachlässigt werden; es bleibt ein anderes Tatgeschehen.
Die Zeitungsberichte von je höchstens 100 Druckzeilen Umfang, aus denen Bündnis und Mopo schöpften, sind Stichworte, gemessen an dem, was in den Akten steht und in der Hauptverhandlung zur Sprache kam. Diese war „mündlich und unmittelbar“. Das Protokoll verzeichnet lediglich ihren Verlauf; einziges amtliches Zeugnis ist die schriftliche Urteilsbegründung, die darstellt, was das Gericht für bewiesen hielt. Sie ist Teil von drei aktuellen Strafakten und kann von denen, die sich heute über den Fall äußern, nicht eingesehen werden.
Obwohl die Strafprozessordnung seit dem Kaiserreich nahezu unverändert ist, sind die überlieferten Zeugnisse aus dem Gerichtssaal immer dürftiger geworden. Im demokratischen Rechtsstaat ist der Bürger schlechter im Bild als 100 Jahre zuvor. Der Klamauk von TV-Gerichtsshows ersetzt die Darstellung authentischer Prozesse, die seltener wird, kürzer und stereotyper ausfällt. Historiker werden kaum Schriften finden, die nicht nur die amtliche Perspektive spiegeln.
Die vollständige wahre Geschichte kann üblicherweise erst erzählt werden, wenn voraussichtlich kaum einer der Beteiligten mehr am Leben ist. Insofern die Buxtehuder Causa prominent ist, wird die Hauptakte gewiss archiviert und könnte unter Auflagen früher als vergleichbare Bestände zugänglich werden, nämlich 2022.
Gerichtsfeststellungen
Schwerer als das falsche Todesdatum der Mopo lässt sich die Falschaussage im Buch eines Politologen erkennen: „Wie sich bei der [Gerichts-] Verhandlung herausstellte, war die gesamte Skingruppe in keiner rechtsextremistischen Szene eingebunden oder gar organisiert.“ (W. Gessenharter, Kippt die Republik, München 1994, 177) Die Prozessberichte verlieren freilich fast kein Wort über Gesinnung oder Gruppenzugehörigkeit der Angeklagten, ihrer Freunde und Bekannten. Das ist umso merkwürdiger, als diese der Tat besondere Aufmerksamkeit verschafft haben.
Ich habe den Staatsanwalt gesprochen, der die Anklage vertrat, und jemand, der befugt ist, das Urteil zu lesen, hat mir Auskünfte erteilt. Das Gericht traf keine Feststellungen über die Szene-Anbindung der Angeklagten. Damit befasste es sich nicht und behandelte die Tat wie andere, bei denen Männer im Streit töten.
Andernfalls hätte die Vorgeschichte zur Sprache kommen müssen, von der die Presse wie der Politologe schweigen und die sogar von denen unterschlagen wird, die die politischen Verbindungen der Angeklagten hervorheben. Dem Staatsanwalt war weder der Vorlauf der Tat bekannt, noch kümmerten ihn neonazistische Strukturen. Anders als heute gab es in seiner Behörde kein Fachreferat für rechtsextreme, fremdenfeindliche oder antisemitische Straftaten. Der Fall war bei ihm gelandet, weil sein Spezialgebiet Jugendrecht für einen der Beschuldigten in Betracht kam.
Beiläufige Beobachtungen
1991 ahnte ich nicht, dass meine Beobachtungen eine „Cause célèbre“ betreffen würden und notierte keine Daten und Details. Mein Erinnerungsbild ist allemal markant genug: die Bluttat traf Buxtehude nicht aus heiterem Himmel. Wenn ich damals meine Eltern besuchte, stieg ich in der Kleinstadt vom Zug aus Hamburg auf den Bus um. Fast jedes Mal sah ich über Monate hinweg auf dem Bahnsteig Skinheads, die Passagiere belästigten.
Glatzköpfe waren ein Erkennungszeichen für Neonazis. Es gab auch „linke“ Skins, aber die traf man allenfalls in bestimmten Gegenden von Großstädten, im Hamburger Schanzenviertel oder Berlin-Kreuzberg; Skins auf dem Lande waren immer Neonazis. Zwischen 1991 und 1993 schlugen sie durchschnittlich vier Mal am Tag zu, überfielen in West wie Ost Männer und Frauen, Junge und Alte, Deutsche wie Ausländer und töteten drei auf einmal in Mölln und vier in Solingen.
Fremdenhass war wie eine Seuche, und die jungen Männer, die Dunkelhäutige angriffen, verstanden sich nicht völlig zu Unrecht als „Vollstrecker des Volkswillens“. Zu der Zeit wohnte ich in Berlin unweit der übel beleumdeten S-Bahn-Haltestelle Hallesches Tor. Doch Neonazis in Aktion erlebte ich nie in der Hauptstadt, sondern auf Zwischenstation im beschaulichen Buxtehude.
Mein Bus fuhr auf der anderen Seite des Bahnhofs ab; ich studierte sie aus der Ferne. Für die jeweilige Größe der Gruppe kann ich mich nicht verbürgen; mal drei, mal sechs oder mehr. Inzwischen weiß ich namentlich von einer Frau und späteren Funktionärin der NPD, die dazu gehörte; damals bemerkte ich nur Männer. Einer einzigen Angabe in einem Prozessbericht lässt sich entnehmen, dass die Bande Anfang 1992 aus mindestens 20 Personen bestand.
Ich entsinne mich, wie einer den Bahnsteig zu seiner Bühne machte. Mit einer Flasche oder Dose in der Hand lief er Passagieren nach und pöbelte sie mit Worten an, die ich nicht verstand. Die Angesprochenen beschleunigten ihren Schritt, die übrigen wichen weitmöglichst aus. Gesenkte Köpfe, keiner muckste sich. Pendler wussten offenbar, was sie auf dem Bahnhof erwartete und hatten sich darauf eingestellt.
In der Zeitschleife
Der Politologe, der denen, die er selbst „Skins“ nannte, die politischen Verbindungen im Namen des Gerichts absprach, könnte vermutlich Substantielleres zur Vorgeschichte beitragen; er wohnte in Buxtehude. Beiläufig erwähnt er in seinem tatnah erschienenen Buch eine „Diskussion mit jungen Skins […] etwa drei Wochen“, bevor „deren Anführer“ einen „arbeitslosen deutschen Kapitän […] erschlug“. Aufschlussreicher als die vom Professor wiedergegebenen Anschauungen des Skins, die die Gruppe, die er anführte, gar nicht verbinden sollte, wären die Umstände der Begegnung. Auf dem Bahnhof, nachdem die Banditen den 50-Jährigen angemacht hatten?
In der Erinnerung des Staatsanwalts war nur einer der Skins ein Neonazi, wie er ihn sich vorstellte: der mit Abstand Älteste, ihr Anführer. Er hatte eine Akte, in Hamburg, wo er 1986 als Zeuge im Prozess gegen die Skins auftrat, die Ramazan Avci getötet hatten. Ich verfolgte den Fall und war im Gerichtssaal, aber nach 30 Jahren erinnere ich mich genauer, was ich schrieb, als ob ich Stephan K. gesehen habe. (→ Gegenwärtige Geschichte)
Zum Professor sagte er, „in den deutschen Städten sei doch längst Krieg“ und zitierte damit den Titel eines seinerzeit populären Buchs. „Auf meine Frage, woran er denn das sähe, verwies er auf die Wohnungsprobleme, die steigende Arbeitslosigkeit, die zunehmende Kriminalität von Ausländern; durch manche Stadtteile könne er gar nicht mehr zu gehen wagen. Da müsse man sich doch wehren – und weil die Politiker schliefen, sei es an der Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.“
Zeitlose Aussagen. Was der Professor 1994 „Freund-Feind-Denken ‚auf skinisch‘“ nannte, wurde im Dezember 2017, als der einstige Anführer wieder von sich reden machte, durch die Alternative für Deutschland im Bundestag vertreten. Auf dem S-Bahnhof Veddel in Hamburger Süden deponierte Stephan K., inzwischen so alt wie der Professor damals, einen Sprengsatz, der mehr Aufsehen als Schaden anrichtete. Eine „Tüte mit Böllern“ ging hoch und eine Scheibe zu Bruch; zufällig war niemand in der Nähe. Das Zeichen wurde sofort verstanden und in den ersten Berichten vermerkt, dass 70 Prozent der Bewohner des Hafenviertels auf der Veddel „Migrationshintergrund“ haben. (Siehe zur Urteilsverkündung im Oktober 2018: → Natürlich kein Neonazi)
Strukturen und Strategien
Ohne je im Lokalanzeiger erwähnt zu werden, wurde die Skin-Bande über Buxtehude hinaus berüchtigt. Meine Eltern wussten bereits Bescheid, als ich die Beobachtungen vom Bahnhof berichtete. Von Skinheads oder Neonazis war bei ihnen nichts angekommen, sondern von „Rowdys“ und „Rabauken“.
Die Bande bildete sich nicht zufällig in Buxtehude, sondern im Zuge einer polizeilichen Verdrängungsstrategie, die der gesellschaftlichen entspricht und sich in Stephan K. verkörpert. In Hamburg traten Skins Anfang der 1980er auf und setzten die Neonazi-Tradition fort, die einen Höhepunkt 1978/79 mit bundesweit beachteten Aktionen erlebte. Die ersten rassistischen Übergriffe und Gewalttaten, vor allem gegen Türken, wurden von der Presse mehrheitlich verschwiegen. Erst als im Dezember 1985 der zweite junge Mann von Skins auf offener Straße verfolgt und getötet worden war, Ramazan Avci von K.s Bande, hörte die Verleugnung auf.

Die Tatorte lagen mitten in der Stadt. Die Polizei schob die Szene an den Stadtrand ab und in ihre Ursprungs- und Kerngebiete, die Hochburgen des Neonazismus vorher und nachher, nach Harburg, Heimfeld, Neuwiedenthal und Neugraben. Man „säuberte“ weiter, bis die Skins auf die nächste Bahnstation außerhalb des Stadtgebiets auswichen, nach Buxtehude. Stephan K. war in Neugraben gemeldet, sein Mittäter Stefan S. kam aus Hollenstedt.

Nach dem Verbot als Aktionsfront Nationaler Sozialisten ANS formierte die „Bewegung“ sich politisch neu als Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei FAP – bis zu deren Verbot 1992 und der Bildung Freier Kameradschaften. Inzwischen firmiert die Bande als Die Rechte und III. Weg. Bindeglied ist → Christian Worch, Jahrgang 1956, seit der ANS in vorderer Reihe. Er spielte auch eine Hauptrolle im Nachgang der Buxtehuder Verhältnisse in Tostedt/Nordheide, wo Stefan S. ab 1996 zu einer relativen Person der Zeitgeschichte wurde, die in mehreren Büchern mit vollem Namen wird. (Siehe → Das Nest in der Nordheide)
Heimatland
Wie das niedersächsische Gebiet, das an Harburg anschließt, war Buxtehude kein beliebiger Ort, an dem sich die aus Hamburg verdrängte Szene sammelte, sondern heimischer Boden. Mehr als ein Drahtzieher im neonazistischen Netzwerk wohnte in der Gegend. Worch etwa war um 1980 regelmäßiger Gast bei Edgar Geiss und seinem Untermieter Michael Kühnen in Beckdorf und zuletzt beim NPD-Vorstand → Adolf Dammann in Buxtehude-Neukloster. In der Gegend hatte die NPD seit 1965 eine Hochburg; dort wurde der Nachwuchs geschult für den Einsatz in Hamburg und ab 1990 zur Verwendung in den noch „neuen Bundesländern“.
Ungestört machte sich die Bande in Buxtehude breit. Der Blutzoll, den das Gemeinwesen entrichtete, war für Durchreisende kalkulierbar gewesen. Die Polizei, die zu ihrem eigenen Vorgehen oder Unterlassen nie Stellung beziehen musste, deutete den Toten zum Opfer eines „Bandenkriegs“ um, den etwelche „Linke“ ausgelöst hätten. Allerdings gab es seit den 1970ern Proteste, sobald die NPD, ihre Anhänger und Ableger öffentlichen Raum beanspruchten. Zu anhaltenden Konfrontationen kam es indes erst nach dem Tod von Gustav Schneeclaus, als Reaktion darauf und weil die braune Bande sich keineswegs auflöste oder zerschlagen wurde, nachdem ihr Treiben Schlagzeilen gemacht hatte.
Offiziell gab es schließlich keine braunen Banditen, und so konnten die Auseinandersetzungen ab 1993 missverstanden werden, als existierten Neonazis erst, seit die Antifa deren Aktivitäten skandalisierte. Das Wahrnehmungsmuster ist seither unverändert: Neonazismus wird ignoriert, bis sein Auftreten die Antifa auf den Plan ruft und damit eine Berichterstattung über Bandenkrieg ermöglicht.
Spukgeschichten
Gern ist von „braunem Spuk“ die Rede, als käme und verschwände der Nationalsozialismus wie ein Gespenst zur Geisterstunde. Als würde die Antifa oder sonstwer ihn erst beschwören. Als Stephan K., der 1992 vermeintlich unpolitische Skin, mit einem Knall auf der Veddel seine Geschichte fortsetzte, sprach die Polizei von einem „Ex-Neonazi“ – weil der Beschuldigte in jüngster Zeit keiner einschlägigen Straftaten überführt worden war oder an Kundgebungen teilgenommen hatte. Was wie eine Aussage über seine Gesinnung oder seine Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder Partei klang, war keine. Was das „Ex“ suggerierte, wusste die Polizei gar nicht oder interessierte sich wie 1992 nicht dafür.
Im Buch des Politologieprofessors ließ sich die Buxtehuder Bürgerschaft für ihr zivilgesellschaftliches Engagement loben. Das betraf den Umgang mit Neonazis ab 1993 und konnte nur als vorbildlich anmuten, weil das Wegsehen bis dahin unterschlagen wurde. Der Tod von Gustav Schneeclaus war weder ein Schlusspunkt noch ein Auftakt, sondern eine Zwischenstation auf dem Weg des Nationalsozialismus seit 1945. Das gilt für fast alle einschlägigen Ereignisse, deren Vorgeschichte ebenso im Dunkeln gehalten wird und dessen Fortsetzungen nie an die Öffentlichkeit gelangen. Weil sie die Aufmerksamkeit bündeln, erscheinen sie singulärer als sie sind. Sie sind Höhepunkte, ragen aber nicht aus dem Nichts heraus.
Das demonstriert der Umgang des politischen Establishments in Buxtehude mit dem, wofür der Tod von Gustav Schneeclaus genommen werden kann, als Anzeichen für das Fortleben des Nationalsozialismus. Während man viele Jahre lang mit Erbitterung das Gedenken an einen NS-Widerstandskämpfer verweigerte, weil er Kommunist und DDR-Bürger war, übereilte man sich, eine nie statt gefundene Tat von NS-Kriegsverbrechern zu ehren. (→ Mission Friedensplatz) Die traditionsreichste braune Bande, → Der Stahlhelm aus Jork, konnte in einem Gehölz auf Buxtehuder Gebiet unangefochten Wehrsportübungen durchführen.
Vom Tatort
Meine Momentaufnahmen vom Zug-Bahnhof in Buxtehude markieren, dass es eine Vorgeschichte gibt, aber um sie auszumalen, fehlen die Daten. Kein zeitgenössischer Artikel erklärt, was es mit dem Tatort Bus-Bahnhof auf sich hat. Kannten Opfer und Täter sich vor dem Tattag und wie gut?
Ganze zwei Sätze aus einem Prozessbericht beleuchten die Szene und deuten an, womit das Gericht sich nicht näher befasste: „Nach Feststellungen des Gerichts […] trafen sich die beiden Skinheads mit ihren Gesinnungsgenossen regelmäßig am Buxtehuder Busbahnhof. Exzessiver Alkoholkonsum, diffuse nationalistische Vorstellungen und ihr gemeinsamer Ausländerhass sollen dabei im Mittelpunkt gestanden haben.“ Ob die „nationalistischen Vorstellungen“ selbst „diffus“ waren oder die Endrücke, die das Gericht oder der Reporter davon gewannen, insofern diese kein Thema der Beweisaufnahme waren, steht dahin. Offenbar aber ging man von einer durch Gesinnung gebundenen Gruppe aus, ohne näher auf ihre Beziehung zu NS-Nachfolgeorganisationen einzugehen.
Der Busbahnhof war ein Treffpunkt der Stadtstreicher, von Fahrschülern wie mir und sonstiger Personen, die zum öffentlichen Leben gehören, ohne dass die herrschenden Autofahrer ihre Existenz anders wahrnehmen als bei Gelegenheiten, die im Polizeibericht stehen. Ein abgeschiedenerer Ort als der Zug-Bahnhof. Glich dieser einer Bühne und wurde auch von Autofahrern frequentiert, war der Komplex aus Kiosk und Wartehäuschen eine Höhle. Nach 19 Uhr, wenn gar keine Busse mehr fuhren, kam niemand mehr vorbei.
In den späten 1970ern, als ich dort nicht nur auf den Bus wartete, war etwas wie 1992: die von der nahen Polizeiwache abfahrenden Streifen hatten den Platz im Blick. Wurden die Skins gezielt vom Zug-Bahnhof verdrängt? Bei meinen Stippvisiten sah ich sie irgendwann nicht mehr.
Streitsätze
Am oder im Wartehäuschen trafen die 26 und 19 Jahre alten Skins Stephan K. und Stefan S. an einem kalten Mittwochnachmittag bei einem „Zechgelage“ den seit drei Jahren arbeitslosen 53-jährigen Gustav Schneeclaus. Er war ledig, aber mit einer „Lebensgefährtin“, die er am Vormittag sprach, bevor er Geld von der Bank holte. Für die Skins wurden Promillewerte zwischen 2,6 bis 4,3 und 2,8 bis 4,7 errechnet nach den Angaben, die sie selbst über ihren Alkoholkonsum machten. Für ihr Opfer liegen keine Werte vor, aber er hielt beim Trinken mit.

Wie sie ins Gespräch kamen, ob sie zum ersten Mal aneinander gerieten – jedenfalls stritten sie. Hitler sei der größte Verbrecher und kein Deutscher gewesen, sondern Österreicher – mit solchen Sätzen, heißt es, habe der Alte die Jungen auf die Palme gebracht.
„Weshalb der Streit mit dem Kapitän eskalierte, konnte […] nicht restlos geklärt werden“, hielt eine Zeitung aus der Beweisaufnahme fest. „Unklar blieb, welche Rolle die Behauptung des Kapitäns (‚Hitler war der größte Verbrecher‘) in dem Streit spielte.“ Dass die Skins los schlugen, „weil“ Schneeclaus den Satz gesagt habe, wie es in den Wiederholungen der Geschichte heißt, ist streng genommen falsch. Der Erinnerung des Staatsanwalts nach war überhaupt kein solcher Satz gefallen. In der frühesten Quelle, einer Polizeimeldung, ist von einem „großen Verbrecher“ die Rede – nach Aussagen der Beschuldigten oder von Zeugen, denen gegenüber die Täter am Tag nach der Tat am Tatort geprahlt hatten?
Inzwischen war es 21 Uhr. Busse fuhren längst nicht mehr, alles dunkel, kein Fußgänger unterwegs, kaum noch Autos. Die Skins schlugen und traten zum ersten Mal auf Schneeclaus ein. Ließen ihn liegen. Kehrten nach einer Dreiviertelstunde zurück. Hatten ein Kantholz dabei und prügelten weiter.
Hielten ihr Opfer für tot oder sterbend. Raubten es aus. Ein Kumpel holte sie im Auto ab, fuhr sie nach Hamburg. Das war gegen 22 Uhr. Zurück in Buxtehude schaute der Fahrer nach, womit die anderen sich gebrüstet hatten. Kurz vor Mitternacht setzte er einen anonymen Notruf ab.
Schuld- und Strafzumessung
„An irgendetwas müssen wir ihn sterben lassen“ oder „woran lassen wir ihn sterben“ – so oder ähnlich habe er mit dem Rechtsmediziner geflachst, als es um die Todesursache von Gustav Schneeclaus ging, erinnerte sich der Staatsanwalt. Das „Herz-Kreislauf-Versagen“ auf dem Totenschein rechtfertigte per se keine Mordanklage. Dem Gericht wurde endlich vorgetragen, dass die „Vielzahl der Verletzungen“ durch die Angreifer – von vier gebrochenen Rippen über einen zertrümmerten Halswirbel, schwere Prellungen im Nacken und Quetschungen bis zu Gehirnblutungen – den „stark alkoholisierten“ und unterkühlten Mann ins Delirium fallen ließen, dem er erlag.
Dass die Mordanklage auf Totschlag vermindert wurde, hatte nichts mit dem Abstand zwischen Tat und Tod zu tun. Aus den Prozessberichten wird jedoch nicht klar, was das Gericht zur Milderung anführte. Einen aufdringlichen Grund wie die „verminderte Steuerungsfähigkeit“ durch den Rausch verneinte es vielmehr ausdrücklich. Die Beweisaufnahme schien mehr Argumente für einen Mord als dagegen erbracht zu haben.
Die Höhe des Urteils ist erheblich für die Nachgeschichte. Statt zu lebenslänglich wurde Stephan K. zu achteinhalb Jahren verurteilt. Stefan S. wäre bei der Höchststrafe nach Jugendrecht spätestens nach zehn Jahren wieder in Freiheit gewesen. Tatsächlich verbüßte er von sechs Jahren nur einen Teil und wurde für den Rest Ende 1995 auf Bewährung freigelassen. „Auch Skinheads sind Menschen“, tat der Buxtehuder Bürgermeister im April 1992 anlässlich einer Protestveranstaltung Kund. Eine zeitlose Aussage mehr.
Seine Laufbahn setzte Stefan S. als Anführer bei Blood & Honour fort und bei Combat 18 in Pinneberg im Hamburger Norden, wo die Szene ähnliche Rückzugsräume hat wie im Süden. Dort organisierte S. illegale Konzerte, gern auch zu Jahrestagen seines Totschlags. Erst machte seine Bande durch Gewalt Schlagzeilen, dann fanden über Jahre regelmäßig Aufmärsche in Tostedt statt. Das Dorf war ein westdeutscher Testfall für eine „national befreite Zone“ und der Laden für Kameradschaftsbedarf von Stefan S. eine Anlaufstelle für Neonazis zwischen Hamburg und Lüneburg. (→ Das Nest in der Nordheide [3])

Als ihm 2011 wegen schweren Landfriedensbruchs der Prozess gemacht wurde, reklamierte S. Religionsfreiheit für sich. Sein Verteidiger verglich das Verfahren mit der Hexenverfolgung; sie war der Hauptvorwurf der SS gegen die christliche Kirche. Auf Kleidung, die der Angeklagte in seinem Laden verkaufte, prangte „No inquisition“. Sonst war von Nationalsozialismus vor Gericht ausdrücklich keine Rede.
Und dann ist „die Sache“ passiert, „na, mit dem Totschlag“, sagte S., als sein Lebenslauf abgefragt wurde. Kein Wort mehr, keine Nachfrage, und ich bezweifelte, ob dem Richter mehr bewusst war, als der Bundeszentralregisterauszug vermerkte. Die politischen Aktivitäten des Angeklagten wurden bloß gestreift, sofern sie strafrechtlich geahndet worden waren. Das schließlich gefällte Urteil wurde von einer höheren Instanz als fehlerhaft aufgehoben und somit keine Strafe verhängt. (→ Das Nest in der Nordheide [4])
Drei Monate darauf war zu sehen, wie weit die Ignoranz von Polizei, Justiz und Medien gediehen war, als der Nationalsozialistische Untergrund NSU scheinbar unvermutet an die Oberfläche kam.

2012 wurde bekannt, was jener Skin trieb, der am 18. März 1992 ein gewisses Gewissen gezeigt und den Notarzt für Gustav Schneeclaus gerufen hatte, als es für ihn nicht mehr gefährlich werden konnte – unbemerkt von den Kameraden. Er gab sich als Sanitäter aus und drängte Rettungsdiensten seine Leichenspürhunde auf. Mit ihnen, Schusswaffen und Kindern spielte er auf dem Gelände der aufgelassenen Kaserne in Hamburg-Fischbek Krieg. (→ Braune Biografien)
Skins sind wie ein Spuk verschwunden, aber nicht tot. Ihre Gesinnung ist so lebendig wie ehedem und gesellschaftsfähiger denn je, in Buxtehude zuletzt als AfD.

© Uwe Ruprecht
Weiteres zu Vor- und Nachgeschichte der Causa Schneeclaus und zur Vor- und Nachgeschichte der Täter hier → Das Nest in der Nordheide (1) → (2) → (3) → (4) und → Braune Biografien.
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ÜBERSICHT → Braune Bande. Neonazismus in Niederdeutschland
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Siehe außerdem im Menü »Gerichtsgeschichten« oder → Pitavalgeschichten. Eine Übersicht und → Kriminalgeschichten
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